Digitalisate: Antwort aus dem MK
„Die mit Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 20.01.2012 von den Schulen eingeforderte dienstliche Erklärung (Bestätigung) setzt lediglich voraus, dass die jeweilige Schulleiterin oder der jeweilige Schulleiter die rechtmäßige Handhabung der Verwendung der schulisch genutzten Rechner und Speichersysteme in geeigneter Weise eigenverantwortlich sicherstellt. Dafür ist es nicht erforderlich, dass jeder Rechner oder jedes Speichersystem persönlich durch die […]