Digitalisate: Antwort aus dem MK

Die mit Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 20.01.2012 von den Schulen eingeforderte dienstliche Erklärung (Bestätigung) setzt lediglich voraus, dass die jeweilige Schulleiterin oder der jeweilige Schulleiter die rechtmäßige Handhabung der Verwendung der schulisch genutzten Rechner und Speichersysteme in geeigneter Weise eigenverantwortlich sicherstellt. Dafür ist es nicht erforderlich, dass jeder Rechner oder jedes Speichersystem persönlich durch die Schulleiterin oder den Schulleiter überprüft wird. Wenn die Schulleiterinnen und Schulleiter selbst die in Rede stehenden Digitalisate nicht erkennen können, können sie von den Lehrkräften, die Zugriff auf die Schul-PC´s haben, eine Erklärung erbitten, dass sie keine Digitalisate auf den Schul-PC´s abgespeichert haben.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter wurden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde auf Anfrage entsprechend informiert.“