Honorarverträge: Schulleiter sind Pädagogen und keine Juristen

Pressemitteilung

Mit Empörung hat der Schulleitungsverband Niedersachsen (SLVN) darauf reagiert, dass gegen niedersächsische Schulleiterinnen und Schulleiter wegen möglicherweise rechtswidriger Honorarverträge strafrechtlich ermittelt wird.

Basis dieser Verträge waren für niedersächsische Schulleiterinnen und Schulleiter die von der Landesschulbehörde herausgegebenen Musterverträge und die Vorgaben für die Abrechnung über die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD). Bei der Abwicklung der Verträge haben Schulleiterinnen und Schulleiter darauf vertraut, dass die auf der Grundlage von Musterverträgen der Landesschulbehörde abgeschlossenen Verträge rechtskonform sind, zumal alle aktuellen Verträge auf der Grundlage der digitalen Meldebögen der Schulen seit Februar 2011 durch die Schulbehörde genehmigt worden sind.
Noch Anfang diesen Jahres hatte das Kultusministerium dem Schulleitungsverband Niedersachsen (SLVN) ausdrücklich Rechtssicherheit für diese Vertragsformen zugesichert. „Wir erwarten vom Kultusministerium nun die Übernahme der Verantwortung und umfassenden Rechtsschutz für die Schulleiterinnen und Schulleiter. Sie haben Verträge auf der Grundlage der Vorgaben und Entscheidungen der Landesschulbehörde abgeschlossen.“, so der Vorsitzende des SLVN, Thorsten Frenzel-Früh.

Entsprechend dem von der Schulbehörde vorgegebenen Verfahren liegen alle aktuellen Daten mit Eingruppierung der Landesschulbehörde vor. Akteneinsicht könnte die Zollfahndung auch in der Landesschulbehörde nehmen und dort die erforderlichen Auskünfte einholen.
Der Schulleitungsverband empfiehlt daher betroffenen Schulleiterinnen und Schulleitern von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und Rechtsschutz bei der Landesschulbehörde zu beantragen. Darüber hinaus erwartet der Schulleitungsverband eine klare Stellungnahme des Ministeriums, wie zu verfahren ist, wenn die Zollbehörde in der Schule Akteneinsicht verlangt.
Weiterhin muss das Kultusministerium dafür Sorge tragen, dass Schulleiterinnen und Schulleiter von Ganztagsschulen an ihren Schulen das von Eltern angewählte und durch das Land genehmigte Ganztagsangebot auch ohne eine Vielzahl von Honorarverträgen anbieten können. Entsprechend fordert Frenzel-Früh: „Wer die Einrichtung von Ganztagsschulen zum erklärten Ziel hat und sich mit Neueinrichtungen rühmt, muss die Schulen auch umgehend mit ausreichend Lehrerstunden, vor allem aber mit einem umfangreichen und rechtssicheren Unterstützungssystem für Schulleiterinnen und Schulleiter ausstatten. Schulleiterinnen und Schulleiter sind keine Juristen! Entsprechend muss die Abwicklung und Verwaltung von Verträgen für das von den Schulleitern ausgewählte Personal zukünftig durch verwaltungs- und arbeitsrechtlich geschulte Fachkräfte in der Schulbehörde erfolgen.“