Digitalisate – Lizenzvereinbarung für Schulen nicht praktikabel

Pressemitteilung

In einem Schreiben der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 10.04.2012 werden die niedersächsischen Schulleiterinnen und Schulleiter erneut zur Abgabe einer dienstlichen Erklärung bzgl. digitaler Kopien auf schulischen Rechnern aufgefordert. 
Dort heißt es: „Die eingeforderte Erklärung setzt nur voraus, dass die jeweilige Schulleiterin oder der jeweilige Schulleiter die rechtmäßige Handhabung der Verwendung der schulisch genutzten Rechner und Speichersysteme nach eigenem Ermessen in geeigneter Weise sicherstellt.“
Aus Sicht des Schulleitungsverbandes Niedersachsen (SLVN) erfüllen Schulleiterinnen und Schulleiter bereits dann ihre Verpflichtung, wenn sie ihre Kollegien mit Hilfe der von der Kultusministerkonferenz herausgegebenen Informationsmaterialien in geeigneter Weise über die rechtlichen Bestimmungen zum „Urheberrecht beim Fotokopieren“ unterrichten. Mit entsprechenden Instruktionen tragen sie im Rahmen ihrer Verantwortung hinreichend Sorge für die Umsetzung der geltenden Rechtsnormen zur Mediennutzung.
Diese Handlungsweise ist der Landesschulbehörde, wie wir wissen, von zahlreichen Schulleiterinnen und Schulleitern auch schriftlich mitgeteilt worden.
Die im April erneut von der Landesschulbehörde geforderte dienstliche Erklärung bleibt aus Sicht des SLVN weiterhin zweifelhaft, weil eine Überprüfung aller Dateien schulischer Rechner und Speichersysteme objektiv nicht möglich ist und sie insofern keine Gewähr bieten würde.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter können keine Verantwortung dafür tragen, dass der Versuch, mit den Rechteinhabern (Bildungs- und Schulbuchverlage) eine für Schulen praktikable Lizenzvereinbarung zu finden, fehlgeschlagen ist.
Daher fordert der SLVN die Kultusministerkonferenz auf, mit den Verlagen Lizenzvereinbarungen zu treffen, welche die digitale Arbeit mit den Lehrwerken zu Unterrichtszwecken ohne Einschränkung sicherstellt. Nur so kann der Einsatz moderner Medien im digitalen Zeitalter an den Schulen gewährleistet werden.