Anzeigepflicht Erholungsurlaub für Schulleiterinnen und Schulleiter
Misstrauen statt Wertschätzung „Wie sonst“, so die Vorsitzende des Schulleitungsverbands Niedersachsen e.V. (SLVN), Brigitte Naber, „ist die Aufforderung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu verstehen, die heute alle Niedersächsischen Schulleitungen in einer Mail auffordert, den Jahresurlaub von 30 Tagen bis zum 1. Februar des darauffolgenden Jahres der Niedersächsischen Landeschulbehörde anzuzeigen?“