Schulleiter als Wächter im digitalen Daten-Dschungel?

Pressemitteilung

Der Schulleitungsverband rät Schulleiterinnen und Schulleitern davon ab, eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung, stellvertretend für alle Beschäftigten, die rechtmäßige Handhabung der Mediennutzung an ihren Schulen bestätigen. Eine solche Erklärung muss in der Verantwortung eines jeden einzelnen Nutzers liegen, eine investigative Überprüfung verbietet sich und ist unter den gegebenen Bedingungen nicht praktikabel.  
Mitten in den Vorbereitungen für die Halbjahreszeugnisse und den Abschluss des 1. Schulhalbjahres sind die niedersächsischen Schulleiterinnen und Schulleiter am 20.01.2012 durch die Niedersächsischen Landesschulbehörde aufgefordert worden dafür zu bürgen, dass sich auf den von der Schule genutzten lokalen und externen Rechnern und Speichersystemen keine Digitalisate von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken befinden.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde bezieht sich dabei auf den Gesamtvertrag zum Fotokopieren an Schulen vom 21.12.2010 und einen Erlass vom 20.10.2011. Den Lehrern und Mitarbeitern der Schulen ist der Erlass durch die Schulleiter bekannt gegeben worden. Hinweise zur praktischen Umsetzung sind den Schulen bis heute allerdings nicht worden.
Mit Stichtag 25.01.2012 sollen niedersächsische Schulleiterinnen und Schulleiter alle von der Schule genutzten lokalen und externen Rechner und Speichersysteme – ob eigen- oder fremdbetrieben – geprüft und bis zum 10.02.2012 mit ihrer Unterschrift dafür gebürgt haben, dass Lehrer und Mitarbeiter ihrer Schule keine Digitalisate von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf diesen Rechnern gespeichert haben.
Das heißt, die Schulleiterinnen und Schulleiter haben genau 5 Tage Zeit, alle Rechner und Speichersysteme der Schule zu durchsuchen, in den Ordnern der Kolleginnen und Kollegen zu „schnüffeln“ oder in Erklärungen und anschließenden Befragungen herauszufinden, ob es solche Digitalisate in irgendwelchen Ordnern gibt.  Berücksichtigt werden müssten konsequenterweise auch Lehrer und Mitarbeiter, die nicht mehr an der Schule sind.
Wie soll diese Prüfung technisch umgesetzt werden? Ressourcen und Fachwissen stehen für eine solche Überprüfung des Datenbestandes in den Schulen nicht zur Verfügung.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwiefern hier nicht Grenzen bzgl. des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf das Datenschutzgesetz überschritten werden. Bei dem Versuch, den Datenbestand der Schule zu sichten, würden Schulleiter womöglich gegen geltendes Recht verstoßen.
Aufgrund der Unmöglichkeit, die der Erklärung zugrunde liegende Aussage „Keine Digitalisate …“ zu prüfen und dem Umstand Rechnung tragend, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Überprüfung der Schulrechner durch Dritte nicht gegeben sind, rät der Niedersächsische Schulleitungsverband (SLVN) Schulleiterinnen und Schulleitern davon ab, die Erklärung in dieser Form zu unterschreiben.
Schulleiterinnen und Schulleiter haben den Erlass zur Mediennutzung den Lehrern und Mitarbeitern ihrer Schulen schon Ende letzten Jahres bekannt gegeben. Sie haben entsprechende Instruktionen erteilt und damit im Rahmen ihrer Verantwortung für die Umsetzung des Erlasses hinreichend Sorge getragen.