Qua vadis Schulleitungsqualifizierung?

06.03.2023 Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Schulleiterinnen und Schulleiter, nach § 43 des NSchG obliegt den Schulleiterinnen und Schulleitern an den niedersächsischen Schulen die Gesamtverantwortung. In dem noch relativ jungen Berufsbild Schulleitung werden Standards gesetzt und Erwartungen an Schulleitungen beschrieben, die an die Ausrichtung und Qualität der Arbeit der Schulleitung gestellt werden und darüber hinaus […]