SLVN Stellungnahme „Alterszeit – Blockmodell“

SLVN Stellungnahmen „Alterszeit – Blockmodell“

Mit Nachdruck hat der Schulleitungsverband Niedersachsen e.V. (SLVN) im vergangenen Jahr immer wieder auf die Belastungsfaktoren von Schulleiterinnen und Schulleitern und die Notwendigkeit einer angemessenen Alterszeitregelung hingewiesen. Gestern hat das Kultusministerium nun eine neue Alterszeitregelung in Form eines Blockmodells, beginnend mit 55 Jahren, vorgestellt. Der SLVN begrüßt das vorgelegte Blockmodell als eine für Schulleitungen sinnvolle Alterzeitregelung.

Mit dem neuen Alterszeitmodell wird Schulleitungen ein Ausscheiden aus dem Schuldienst mit 61 Jahren im Block ermöglicht. Diese Regelung, die eine flexible und individuelle Alterszeitgestaltung ermöglicht, begrüßt der SLVN ausdrücklich.
Die Alterszeitregelung entlastet ältere Schulleitungsmitglieder, die mit zunehmendem Dienstalter auch einem erhöhten Burnout-Risiko ausgesetzt sind. Mit der Möglichkeit Alterszeit als Block zu nehmen und früher aus dem Dienst auszusteigen, wird diese Regelung den Aufgaben von Schulleitungen wesentlich gerechter als ein Teilzeitmodell. Eine Teilzeitregelung als Altersermäßigung ist für Schulleiterinnen und Schulleiter, die die Gesamtverantwortung für ihre Schulen tragen, nur schwer umsetzbar, so dass das Blockmodell sowohl für Schulleitungen als auch für die Schulen sinnvoll ist.
Wir gehen davon aus, dass eine Nachbesetzung der Stellen bereits zu Beginn der Freistellungshase erfolgt, um bei einem Leitungswechsel das verbleibende Leitungsteam nicht zusätzlich zu belasten.

gez. Brigitte Naber SLVN Vorsitzende