SLVN Stellungnahme „Entlastung Förderschulleitungen“

Stellungnahme des Schulleitungsverbandes Niedersachsen e.V. zur Entlastung von Förderschulleitungen zur Organisation der inklusiven Schule
In einer Presseerklärung vom 17.06.2014 kündigte das Niedersächsische Kultusministerium an, dass die Unterrichtsverpflichtung von Förderschulleiterinnen und -leitern im kommenden Schuljahr um drei Wochenstunden ermäßigt werden soll, um der erhöhten Belastung durch die Leitung eines Förderzentrums und den damit im Zusammenhang stehenden zusätzlichen Aufgaben bei der Einführung der inklusiven Schule Rechnung zu tragen.
Der Schulleitungsverband Niedersachsen e.V. (SLVN) begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich, zumal das Kultusministerium damit eine langjährige Forderung des SLVN erfüllt. Bereits seit Jahren weist der SLVN in Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern immer wieder darauf hin, dass sich die Anforderungen an Förderschulleitungen durch inklusive Maßnahmen in erheblichem Maße erhöhten, gleichzeitig aber durch sinkende Schülerzahlen im eigenen Hause die Unterrichtsverpflichtung der Förderschulleiterinnen und -leiter stieg. Das führte lange Zeit zu der absurden Situation, dass gerade die Pioniere bei der Einführung und Umsetzung integrativer/inklusiver Beschulungsformen durch eine Erhöhung der eigenen Unterrichtsverpflichtung bestraft wurden, da sie selber dafür gesorgt hatten, dass die Schülerinnen und Schüler nicht mehr die eigene Förderschule besuchten.
Der SLVN möchte gleichzeitig darauf hinweisen, dass die angekündigte Regelung nicht dazu führen wird, dass alle Förderschulleiterinnen und -leiter im kommenden Schuljahr drei Stunden weniger unterrichten müssen. Durch die Einführung der inklusiven Schule sinken die Schülerzahlen an den Förderschulen. Diese sind aber der Maßstab für die Unterrichtsverpflichtung von Leiterinnen und Leitern. Das wird also bedeuten, dass sie auf Grund der Ankündigung des Ministeriums zwar drei Stunden Ermäßigung für die Leitung des Förderzentrums erhalten, gleichzeitig aber wegen der sinkenden Schülerzahlen eine höhere Unterrichtsverpflichtung bei der Leitung der Förderschule haben werden. Es bleibt also abzuwarten, wie viel Entlastung für die einzelne Leiterin/den einzelnen Leiter am Ende tatsächlich geschaffen wird.
Als problematisch sieht es der SLVN an, dass im Gießkannenprinzip jede Förderschulleiterin/jeder Förderschulleiter drei Stunden Ermäßigung erhält, ohne dass dabei die tatsächliche individuelle zusätzliche Arbeitsbelastung berücksichtigt wird. Die Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Schule verläuft in Niedersachsen äußerst unterschiedlich. Hieraus resultiert, dass die verschiedenen Förderschulen auch in sehr unterschiedlichem Maße bei der Umsetzung inklusiver Maßnahmen beteiligt sind. So gibt es Förderschulleitungen, die fast ausschließlich Lehrkräfte in integrativen und inklusiven Maßnahmen einsetzen und andere, die davon noch fast gar nicht betroffen sind. Diese sehr unterschiedlichen Bedingungen müssen bei einer Entlastung Berücksichtigung finden.
Der SLVN fordert daher, dass sich die Höhe einer Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung von Förderschulleitungen an der Anzahl der Lehrerstunden bemisst, die für integrative und inklusive Maßnahmen an andere Schulen abgeordnet werden.
 
gez. Brigitte Naber                            gez. Hans-Joachim Lübker
Vorsitzende                                             Ressort Förderschulen/Förderzentren