Auf der letzten Herbsttagung als unterschriftsreif angekündigt – jetzt ist zumindest der Entwurf da: die neue Arbeitszeitverordnung für Schulleiter. Der SLVN prüft diesen Entwurf sehr genau und bereitet derzeit eine Stellungnahme für die Anhörung vor. Sie können uns unterstützen, indem Sie uns mitteilen, wie sich die Verordnung in der gegenwärtigen Fassung auf Ihre Arbeit auswirken würde. Teilen Sie uns außerdem Ihre Fragen, Sorgen und Anregungen zu dieser Verordnung mit.
Nachtrag: In den letzten Tagen sind zahlreiche Rückmeldungen zur Arbeitszeitverordnung bei uns eingetroffen – vielen Dank dafür! Das sollte SIE aber nicht davon abhalten, uns ebenfalls IHRE Meinung zur Arb ZVO SL mitzuteilen.
8 Reply to “Arbeitszeitverordnung für Schulleiter – der Entwurf”
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Tolle Entlastung!
Nach dieser Berechnung habe ich eine halbe Stunde mehr zu unterrichten. (2 zügige Grundschule)
Es war ja zu befürchten, dass nur durch Belastung eines Teils der Kollegen die anderen Kollegen entlastet werden.
Voschlag:
Wir klagen einen zusätzlichen § für Bestandsschutz ein. Die Neuen können sie dann mit dieser Verordnung demotivieren.
Betrifft Förderschule
Ich bin Leiterin einer FöS LE + GE, nach bisheriger Lesart sind das keine zwei Schulformen,
sondern nur eine! Dies ist nicht nachvollziehbar!
Problem: es werden nur Lehrersollstunden berechnet, was ist mit den pädagogischen MitarbeiterInnen (erheblicher Verwaltungsaufwand)?!
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Schulleiterin einer Offenen Ganztagsgrundschule finde ich besonders ärgerlich, dass die besonderen Aufgaben, die in einer Ganztagsschule abzuleisten sind, in keiner Weise Berücksichtigung finden. Bei sinkenden Schülerzahlen sinkt auch die Sollstundenzahl, die Arbeitsbelastung jedoch bleibt die gleiche. Zusätzlich wird die Arbeit erschwert, indem die Bedingungen (Stichwort Vertragssituation) deutlich verschlechtert werden, die Bearbeitung der Veränderungen nur unter hohem Zeitaufwand zu schaffen ist.
Die Berücksichtigung der Leitungszeit in einer Ganztagsschule (Organisation, Suche + Einstellung von Personal, Information und Kommunikation)muss zu einer deutlich spürbaren Entlastung führen. Dieses politisch und gesellschaftlich geforderte System von ganztägiger Schule muss honoriert werden, da sonst die Arbeitskraft und die Motivation und damit die Qualität von Schule in unserem „Bildungsland“ ganz gewiss auf der Strecke bleiben.
Ich warte seit Jahren ungeduldig auf die versprochene Entlastung.
Es grüßt sie
Margareta Schledde
Schulleiterin
Frechheit! Ich muss an meiner GS mit über 400 Schülern dann 1 Stunde mehr arbeiten. Bitte ebenfalls bedenken:
– Wie wird denn eine Unterrichtsstunde berechnet? Die Vorbereitung der Unterrichtsstunden findet in der Verordnung KEINE Berücksichtigung. Bei mir sieht das dann so aus:
Ein GS-Lehrer hat 28 Stunden Unterrichtsverpflichtung. Wenn ich nun 11 Stunden unterrichten muss, sind das 39 % der Lehrerarbeitszeit. Ich muss also 61% der 40 Stunden für Leitungsaufgaben aufwenden. Das wären dann 24.4 Stunden.
– Wie wird die Unterrichtsverpflichtung auf die Ferien angerechnet? Lehrer müssen schließlich in den Ferien auch nicht unterrichten.
– Für die Dokumentation der Leitungsaufgaben brauche ich ja alleine schon mindestens 15 Minuten pro Tag.
Ich bin Leiterin einer kleinen Grundschule mit 5 Klassen. Für diese Tätigkeit erhalte ich 8 Anrechnungsstunden, zzgl einer weiteren Anrechnungsstunde, da mit kein/e Vertreter/in zur Verfügung steht.
Mit Einführung der Eigenverantwortllichen Schule erhielt ich eine weitere Anrechnungsstunde für die Wahrnehmung dienstrechtlicher Befugnisse.
Bei einer Regelstundenzahl von 28 Stunden unterrichte ich also 18 Stunden und führe selbstverständlich eine Klassse.
Sollte die Verordnung über die Abeitszeit in der vorliegenden Form in Kraft treten, werde ich 20 Stunden unterrichten müssen.
Deutlicher ist die Geringschätzung der Arbeit von Schulleiterinnen und Schulleitern kleiner Grundschulen kaum zum Ausdruck zu bringen!
Die Stunden der pädagogischen Mitarbeiter/innen müssen selbstverständlich mit berechnet werden. Auch die Billigversion einer verlässlichen Schule muss durch die Schulleitung verwaltet und verantwortet werden und dafür wird letztendlich mehr Dienstzeit in Anspruch genommen als für Lehrerstunden.
Als Leitung einer zweizügigen Ganztagsgrundschule kann ich mich den bisherigen Kommentaren nur nachdrücklich anschließen.
Eine Verbesserung der jetzigen Situatuion ist mit mehr Unterrichtsstunden, die ich dann geben muss sicher nicht zu erreichen. Wen wundert es, dass kein junger Nachwuchs gefunden wird? Meine Kolleginnen würden den Job nicht mal geschenkt nehmen!!
Eigentlich ist das jetzt der Zeitpunkt über „Entpflichtung“ nachzudenken. Das „Schmerzensgeld“ am Ende eines Monates ist der Stress auf Dauer sicher nicht mehr wert.
Zitat aus ZS Schulverwaltung 6/2011 (S. 161):
„Mit der SL-ArbZVO soll der Leitungszeit von SL eine höhere arbeitszeitliche Relevanz gegenüber der unterrichtlichen Verpflichtung zugemessen werden angesichts des veränderten Anforderungsprofils an das Schulleitungshandeln in der eigenverantwortlichen Schule.“
und
„Der Entwurf wird vor allem zu einer gewissen Entlastung bei den kleinen Schulsystemen führen.“
Eine Besserstellung ist durch die neue Verordnung für kleinere Systeme nicht zu erkennen. Es bleibt bestenfalls wie es ist … Haben wir wirklich etwas anderes erwartet?!?
Neben 4 Unterrichtsstunden 2 Std. Zeit täglich für Leitungsaufgaben eingeräumt zu bekommen ist schon großzügig. Unser Dienstherr zeigt hier deutlich, welchem unserer Verantwortungbereiche er das größere Gewicht beimisst.Glücklicherweise ist die Sekretärin ja nicht all zu oft da, so dass wenigstens die zeitliche Koordinierung mit ihr ausfällt. Und der morgendliche Vertretungsplan erledigt sich auch von selbst, indem SL einfach zwei Klassen unterrichtet. Für A 12+Z im kleinen System kann man doch ein wenig Einsatz verlangen (auch wenn man auf dem Gehaltsbogen eher den Eindruck hat, abgestiegen zu sein).
Dass weder Anrechnungsstunden zur Verfügung stehen, noch zeitliche Reserven bei den oft in Teilzeit arbeitenden Lehrkräften, um Aufgaben zu delegieren (hups, hier müsste SL ja auch Stunden delegieren), wen kümmerts. Teilzeit= geringe Sollstunden, aber viele Lehrkräfte.
Der Entwurf ist so richtig ermutigend, um begeistert an die anstehenden Aufgaben (z.B. Inklusion, Ganztag, Vernetzung, Qualitätsentwicklung) heranzugehen.
Unser Bedarf und unsere Notstände als SL sind sattsam bekannt. Wie viel Geringschätzung trotz unseres Einsatzes und unserer Loyalität müssen wir von unserem Dienstherrn eigentlich noch entgegennehmen?