Pressemitteilung des SLVN zur Arb ZVO SL

Seit dem 10. Mai 2011 liegt der Entwurf einer eigenen Arbeitszeitverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter vor. Thorsten Frenzel-Früh, Vorsitzender des Schulleitungsverbands Niedersachsen (SLVN) begrüßt, dass mit dieser Verordnung eine neue arbeitsrechtliche Systematik geschaffen wird, welche die Leitungs- und Managementfunktion von Schulleiterinnen und Schulleitern in den Mittelpunkt ihrer Gesamtarbeitszeit stellt.
Für den SLVN, der seit Jahren eine eigene Arbeitszeitverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter fordert, entspricht dies dem heutigen Berufsbild der Schulleitung. Im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule nehmen Schulleiterinnen und Schulleiter seit langem umfangreiche Aufgaben wahr, die früher der Schulaufsicht oblagen. Sie treffen Entscheidungen über Einstellungen, Verbeamtungen, Beförderungen und schließen Arbeitsverträge ab. Und sie tragen umfassende Verantwortung für Personalentwicklung, Budgetverwaltung und Qualitätsmanagement in ihren Schulen.
„Inzwischen dürfte klar sein, dass die alte Vorstellung von einem Schulleiter als einem ‘guten Lehrer plus ein wenig Verwaltung’ endgültig der Vergangenheit angehört.“
Mit Bedauern stellt Frenzel-Früh allerdings fest, dass das Volumen der in die neue Arbeitszeitverordnung eingebrachten Lehrer-Sollstunden mit 200 zusätzlichen Vollzeitlehrereinheiten geringer ausgefallen ist als ursprünglich vom Kultusminister in Aussicht gestellt.
In welchen Schulformen sie Entlastung verschaffen, ist nur schwer zu erkennen.
Offenkundig ist allerdings, dass gerade die kleinen Grund- und Hauptschulen, sowie die Förderschulen kaum von den Erleichterungen profitieren dürften. Weder Pädagogische Mitarbeiter noch Therapeuten oder anderes nicht beamtetes Personal wird bei der Festlegung der Leitungszeit berücksichtigt.
Die bisherige zusätzliche Entlastung für Schulleitungen, die ihre Schulen ohne ständigen Vertreter leiten, ist sogar weggefallen.
Entsprechend sind viele Schulleiterinnen und Schulleiter, insbesondere der Grundschulen, sehr unzufrieden mit dem Entwurf, der ihnen nicht die versprochene Entlastung bringt. „Zum Teil führt die Arbeitszeitverordnung sogar dazu, dass Schulleiter eine höhere Unterrichtsverpflichtung haben als bisher“, stellt Thorsten Frenzel-Früh abschließend fest. „Dies darf nicht sein, hier gilt es, den Entwurf noch einmal deutlich zu korrigieren.“
Nachbesserungsbedarf sieht der Schulleitungsverband auch bei vielen Detailregelungen, die er im Zuge des Anhörungsverfahrens einbringen wird.

Pressemitteilung vom 19. Mai 2011