Seit dem 10. Mai 2011 liegt der Entwurf einer eigenen Arbeitszeitverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter vor. Thorsten Frenzel-Früh, Vorsitzender des Schulleitungsverbands Niedersachsen (SLVN) begrüßt, dass mit dieser Verordnung eine neue arbeitsrechtliche Systematik geschaffen wird, welche die Leitungs- und Managementfunktion von Schulleiterinnen und Schulleitern in den Mittelpunkt ihrer Gesamtarbeitszeit stellt.
Für den SLVN, der seit Jahren eine eigene Arbeitszeitverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter fordert, entspricht dies dem heutigen Berufsbild der Schulleitung. Im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule nehmen Schulleiterinnen und Schulleiter seit langem umfangreiche Aufgaben wahr, die früher der Schulaufsicht oblagen. Sie treffen Entscheidungen über Einstellungen, Verbeamtungen, Beförderungen und schließen Arbeitsverträge ab. Und sie tragen umfassende Verantwortung für Personalentwicklung, Budgetverwaltung und Qualitätsmanagement in ihren Schulen.
„Inzwischen dürfte klar sein, dass die alte Vorstellung von einem Schulleiter als einem ‘guten Lehrer plus ein wenig Verwaltung’ endgültig der Vergangenheit angehört.“
Mit Bedauern stellt Frenzel-Früh allerdings fest, dass das Volumen der in die neue Arbeitszeitverordnung eingebrachten Lehrer-Sollstunden mit 200 zusätzlichen Vollzeitlehrereinheiten geringer ausgefallen ist als ursprünglich vom Kultusminister in Aussicht gestellt.
In welchen Schulformen sie Entlastung verschaffen, ist nur schwer zu erkennen.
Offenkundig ist allerdings, dass gerade die kleinen Grund- und Hauptschulen, sowie die Förderschulen kaum von den Erleichterungen profitieren dürften. Weder Pädagogische Mitarbeiter noch Therapeuten oder anderes nicht beamtetes Personal wird bei der Festlegung der Leitungszeit berücksichtigt.
Die bisherige zusätzliche Entlastung für Schulleitungen, die ihre Schulen ohne ständigen Vertreter leiten, ist sogar weggefallen.
Entsprechend sind viele Schulleiterinnen und Schulleiter, insbesondere der Grundschulen, sehr unzufrieden mit dem Entwurf, der ihnen nicht die versprochene Entlastung bringt. „Zum Teil führt die Arbeitszeitverordnung sogar dazu, dass Schulleiter eine höhere Unterrichtsverpflichtung haben als bisher“, stellt Thorsten Frenzel-Früh abschließend fest. „Dies darf nicht sein, hier gilt es, den Entwurf noch einmal deutlich zu korrigieren.“
Nachbesserungsbedarf sieht der Schulleitungsverband auch bei vielen Detailregelungen, die er im Zuge des Anhörungsverfahrens einbringen wird.
Pressemitteilung vom 19. Mai 2011
Wo bleiben die Ständigen Vertreterinnen und Vertreter? Im Besonderen für die Konrektoren an Förderschulen ist es doch bereits heute so, dass die Klassenanzahl wenig über die tatsächliche Arbeitsbelastung aussagt. Viele unserer Lehrkräfte sind doch schon lange vor der offiziellen Einführung der Inklusion an den Regelschulen unterwegs und drücken damit die Klassenzahl im „Stammhaus“, während die (Verwaltungs-) Arbeit für die Konrektoren eher zunimmt. Das Mindeste, was hier getan werden muss, um den damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsbelastungen der Ständigen Vertreterinnen und Vertreter gerecht zu werden ist, auch diese Stellen auf der Grundlage der Lehrersollstunden und nicht mehr der Klassenanzahl zu berechnen.
Die Arbeit in den kleineren Grundschulen wird immer unterschätzt. Der Anfall an Post, Mails o.ä. fällt ebenso an wie in großen Schulen. Der Nachteil ist: keine Konrektor/In und besonders wichtig: fast keine Sekretärinnen. Ich habe einmal in der Woche eine Sektretärin, falls diese mal krank wird – gar keine! Das Ministerium redet sich immer heraus: das ist die Angelegenheit des Gemeinde- und Städtebundes und wälzt dabei die eigene Gesprächsbereitschaft immer ab. Wo bleibt die Fürsorgepflicht?
Die PM-Stunden müssen mit berechnet werden. Denn diese Lösung ist ja schon das Billigmodell von verlässlicher Schule und muss auch verwaltet und verantwortet werden.
Diese Stunden dann auch noch aus der Berechnung zu nehmen, kann ja wohl nur ein Versehen sein. Oder fehlt da jemandem die Sachkenntnis?
Schade – die Hoffnung, dass sich für Schulleiter kleiner Systeme eine Entlastung durch die Arbeitszeitverordnung abzeichnet, scheint sich nicht zu erfüllen. Mit Glück bleibt es bei der bisherigen Unterrichtsverpflichtung, wenn nicht, erhöht sich diese gar. Dies kann nicht das Ziel sein, denn auch kleine Schulen müssen Schulprogramme erarbeiten, innovative Konzepte fahren, etc. Wenn es nur die viele Post und die zahlreichen E-Mails wären!
Die Arbeit muss in kleinen Systemen auf so wenigen Schultern verteilt werden, dass man als Schulleiter gerade hier viel an eigenem Engagement – oft über die eigenen Grenzen hinaus gehend – investiert.
Für mich bedeutet diese Arbeitszeitverordnung, dass ich mir viele intensive Gedanken machen werde, ob ich unter diesen Bedingungen ernsthaft meine kleine Schule weiterleiten möchte bzw. ob Schulleitung in diesem Land für mich weiterhin erstrebenswert bleibt.
Bei dem Blick ins benachbarte Bundesland Bremen (wenngleich dort viele Strukturen auch sehr marode sind!) zeigt deutlich, wie die Arbeit und das Engagement von Leitung honoriert werden kann. Die Schulleitungen haben wesentlich mehr Leitungszeit und jede Schule soll einen ständigen Vertreter bekommen. Und das in einem Bundesland, dem es finanziell deutlich schlechter geht! Bei einer besseren Besoldung plus besseren Bedingungen in der Leitung stelt dies sicherlich eine attraktive Alternative dar – und auch dort sind immer einige Stellen zu besetzen!
Nach Kenntnisnahme dieser Anhörungsversion sollten Schulleiter kleiner Systeme ein markantes Zeichen der Landesschulbehörde entgegen schleudern: die kollektive Niederlegung des Amtes zum 31.07.2011! Vielleicht wäre dies für Entscheidungsträger im Kultusministerium ein erkennbares Zeichen, das zum Umdenken anleiten könnte. Was würde passieren, wenn noch mehr Schulen ohne Leitung da stünden? Das amtliche Schulverwaltungsblatt quillt nach wie vor mit Stellenausschreibungen über und bekanntlich sind dort nicht ständig alle freien Stellen vermerkt!
Wie man unschwer erkennen kann, steckt viel Enttäuschung hinter diesen Zeilen, denn ich hatte mir viel mehr von der Arbeitszeitverordnung gerade für Schulleiter kleiner Systeme versprochen. Geringere Besoldung, höhere Unterrichtsverpflichtung, kein Vertreter – und dennoch die gleichen Aufgaben wie große Systeme leisten müssen. Sicherlich sind die Pro- Schüler-Tätigkeiten geringer, aber diese machen nicht den Großteil unseres Arbeitsbereiches aus!
Schlussendlich liebe ich meinen Beruf als Lehrerin – und vielleicht ist dies der Wegweiser zurück in das einfache Dasein einer Lehrkraft – warum auch nicht!?
Wahrscheinlich reagiere ich ein wenig über, da schlussendlich alles beim Alten bleibt. Aber die Klassenführung einer vierten Klasse neben der Schulleitung mit Trendempfehlungen, letzten Lernzielkontrollen vor den Zeugnissen, Beratungsgesprächen, etc. bringen mich gerade mal wieder an den Rand des Leistbaren. Schulleiter sollten keine Klassenführung inne haben müssen, wenn sie allein in der Schulleitung agieren! Denn eins möchte man trotz Schulleitung – eine gute Arbeit als Lehrerin leisten!
Mir brennen noch x-zählige Themen auf den Nägeln … aber meine Einschätzung bezüglich der AZVO für SL dürfte deutlich geworden sein.
Denkt mal über den „Zwergenaufstand“ nach! *G* So schnell lassen die uns nicht das Amt niederlegen! Und dies ist kein Streik im eigentlichen Sinne, der unsere Pflichten als Beamte des Landes berühren würde! Eigentlich schade, dass wir Lehrer so wenig gut vernetzt sind, um Zeichen setzende Aktionen planen und umsetzen zu können. Mit Bannern in Hannover spazieren zu gehen, hat in der Vergangenheit nur wenig Veränderung gebracht. Dabei haben wir durchaus die Möglichkeit, Druck auszuüben, über die Freisetzung etlicher Schulleiterposten! Nur schade, dass dann die Schulen darunter leiden müssten. Aber schlussendlich geht es Bahnkunden nicht anders, wenn die Züge nicht fahren.
In diesem Sinne
einen sonnigen Tag
Ich möchte Frau Claudia Nobis ausdrücklich zustimmen. Die Enttäuschung ist auch bei mir riesengroß. Die Mehrfachbelastungen (Schulleitung, Klassenleitung einer Klasse 4, Aufbau einer Ganztagsschule, manchmal eine Sekretärin und einen Hausmeister im Haus, und dann der ganz normale Schulalltag) bedeuten meistens eine 60 Stunden-Woche und zusätzlich viele Arbeitsstunden in den Ferien. Die Missachtung der Situation der kleinen Schulen und deren Schulleitungen lässt jegliche ernst gemeinte Wertschätzung vermissen und macht eine konsequente Umsetzung der eigenverantwortlichen Schule unmöglich. In der Tat frage auch ich mich, warum diese kaum zu bewältigende Arbeit nicht andere erledigen lassen und entspannt und frohen Herzens nach Alternativen suchen?
Warum kleine Systeme mehr Leitungszeit und/oder mehr Topfstunden brauchen
Eine Nachfrage von mir an einer größeren Schule ergab, dass die Kollegen dort etwa 60 Minuten Aufsicht pro Woche führen muss. Bei uns (einer 1,5 zügigen GS) sind das 120 Minuten. Ein Kollege arbeitet bei uns also schon mal mindestens eine Zeitstunde mehr. Schauen wir weiter: Bei 7 Kollegen an meiner Schule und 10 Unterrichtsfächern hat jeder schon mal mindestens eine Fachkonferenz zu leiten. Das sieht bei der Referenzschule mit 30 Kollegen auch anders aus.
Darüber hinaus muss jeder von uns noch mindestens eine weitere Aufgabe übernehmen, z.B. Schulvorstand, Steuergruppe, EDV-Pflege, Sicherheitsbeauftragter, Gleichstellungsbeauftragte, Bücherei, Schulbuchausleihe, Kontaktperson Kindergarten, Vereine, Polizei, Mobilität, Gewaltprävention, Jugendamt, Sportwettkämpfe und andere Wettbewerbe, Pressearbeit, Schulhofgestaltung und Pflege…
In der Schulleiterausbildung heißt es so schön, dass man lernen sollte zu delegieren. Da aber jeder Kollege schon 2-5 Ämter hat, die mit 2 Topfstunden für die gesamte Schule nicht annähernd ausgeglichen werden können frage ich mich, wem ich denn noch zumuten kann, sich in Arbeitsgruppen zusammen zu setzen um beispielsweise neue Konzepte auszuarbeiten.
Viele der genannten Aufgaben machen bei 120 oder 200 Schülern denselben Arbeitsaufwand aus. Nur, dass die größere Schule mehr Topfstunden, einen Konrektor, mehr „Entlastungsstunden“ (ich nenne es nach wie vor so) für die Schulleitung und mehr Schultern zum Verteilen der Arbeit zur Verfügung hat.
Aus diesem Grunde brauchen kleine Systeme deutlich mehr Stunden zur Bewältigung o.g. Aufgaben.
Ich frage mich, ob man durch diese Politik die kleinen Schulen ruinieren möchte, so dass auf diesem Wege die Legitimation für große und sicherlich billigere Lernfabriken geschaffen wird. Es werden sich auf Dauer keine Leute mehr bereit erklären, die Schulleitung einer kleinen Dorfschule unter diesen Bedingungen zu übernehmen.
Nach meiner Berechnung werde ich künftig nicht einmal ein Drittel meiner Arbeitszeit für Schulleitungsaufgaben zur Verfügung haben – einen Konrektor habe ich auch nicht. Ich gehöre zu den Menschen, die ihre Schule gerne voranbringen möchten, sehe mich aber in einer Situation, in der ich im Grunde nur noch reagieren kann. Ein Agieren ist mir derzeit nicht möglich.
Mir bleibt also – um dem völligen Burnout zu entgehen – nur die Variante, mich an eine größere Schule zu bewerben, obgleich mein Herz an meiner kleinen Dorfschule hängt. Hier habe ich die letzten 6 Jahre sehr erfolgreich gearbeitet und würde gern noch eine Weile die Früchte meiner Arbeit ernten. Ich habe die neue Schulleiterarbeitszeitverordnung lange erwartet und auf eine deutliche Entlastung gehofft. Stattdessen soll ich sogar noch eine Stunde mehr unterrichten, da meine Schule 7,5 Lehrersollstunden zu wenig hat. Der Hamburger Kollege hat mindestens die Hälfte seiner Arbeitszeit für Schulleitungsaufgaben zur Verfügung. Außerdem bekommt er auch noch Weihnachtsgeld. Hamburg ist nicht weit weg… oder … „nur“ noch Lehrer sein.
Liebe Mitstreiter,
ich bin über den ganzen Entwurf sehr irritiert:
Eine 40 Stunden-Woche wurde uns auch vorher bereits zugesagt – nur die Rahmenbedingungen dafür nicht geschaffen.
Eigenartig sind die verschiedenen Tabellen für unterschiedliche Schulformen, denn so lässt sich keinerlei Vergleichbarkeit herstellen. Da viele Grundschulleiter nach dem neuen Modelll deutlich mehr unterrichten sollen, frage ich mich, wo die angekündigten zusätzlichen Stellen geblieben sind?
Die Dezernate werden sich in Zukunft über die Arbeitszeitlisten freuen. Ich freue mich auch und beginne sofort. Die rechnerische 40-Stunden-Woche gilt ja wieder seitdem wir kein AZK mehr haben. Das würde ich übrigens auch allen empfehlen. Denn schließlich müssen die zusätzlichen Arbeitsstunden in den Ferien ausgeglichen werden und danach auch irgendwann der Urlaub.
Hier sollten wir Schulleiter ganz brav sein – aufschreiben – einreichen – abbummeln – Urlaub nehmen. Vielleicht hilft dem MK auch so eine Dokumentation für zukünftige Regelungen und auch um zu verstehen, dass jeder neue Erlass Arbeitszeit kostet.
Warum sind alle Zeiten außerhalb der Unterrichtsverpflichtung eigentlich Leitungszeit? Bereiten Schulleiter etwa keinen Unterricht vor und nach? Führen sie keine Schüler- und Elterngespräche? Besprechen sie sich nicht mit den Klassenlehrern oder den Fachlehrern, weil Ihnen sogar noch Klassenführungen zugemutet werden? Arbeiten sie nicht in Fachkonferenzen mit? Arbeiten Sie nicht gleichzeitig auch als „normale“ Lehrkraft? Vermutlich wurde irgendetwas nur einfach übersehen.
Ganz unklar bleibt mir dann auch die Frage nach der Urlaubsregelung. Grundsätzlich finde ich sie wunderbar, denn so viel Urlaub hatte ich bisher nicht, denn da waren ja auch noch die Überstunden.
Die Urlaubsberechnung beruht aber auf einer 5-Tage-Woche. Ist die festgeschrieben? Ich konnte diese Angabe nirgends finden. Sonst müssten es nämlich ca. 36 Tage (bei 6 Tage-Woche) sein. Mit Urlaubsberechnungen kennen wir einfachen Schulleiter uns nämlich dank der vielen Vertragsformen sehr gut aus. Sie beruhen aber immer auf einer 5-Tage Woche. Wo steht sie für uns garantiert?
Eine Arbeitszeitverordnung mit Entlastung für die Schulleiter war uns seit Jahren von bereits drei Kultusministern angekündigt.
Rein formal ist das wohl eine Arbeitszeitverordnung – aber so stört sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Schade!
Die Stellungnahme des SLVN ist aus meiner Sicht enttäuschend. Ein Entwurf, der außer neuer „Lyrik“ unter dem Strich keine Entlastung, sondern gar Mehrbelastungen mit sich bringt, muss deutlich zurückgewiesen werden.
Näheres siehe hier: <a href="http://www.gew-wittmund.de/?p=315"