Inklusion: Qualifizierung von Grundschullehrkräften

Die sonderpädagogische Grundversorgung (Inklusion) soll voraussichtlich mit dem Schuljahr 2012/13 in den ersten Schuljahrgängen der Grundschulen flächendeckend eingeführt werden. Diese relativ späte Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen wurde damit begründet, dass die meisten Grundschulen einen hohen Bedarf an Qualifizierung für inklusive Beschulung hätten. Angekündigt war eine aufwändige und finanziell gut ausgestattete Qualifizierungsoffensive für Grundschullehrkräfte.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme wurden laut Ausschreibung im SVBl 12/2010 Teamerinnen und Teamer gesucht, die möglichst aus dem Bereich der Sonderpädagogik kommen sollen. In dieser Ausschreibung war der Zeitfaktor für die Qualifizierung der Grundschullehrkräfte durch die Teamerinnen und Teamer auf 13 Tage beziffert worden. Weiterhin war auf die verpflichtende Teilnahme an Dienstbesprechungen mit dem MK hingewiesen worden, ohne zeitliche Vorgaben. Es gab keine Aussagen über eine Ermäßigung von Unterrichtsverpflichtungen für die Lehrkräfte, die sich auf diese Ausschreibung hin bewerben sollten.
Anfang März erhielten die Schulen, von denen aus sich Kolleginnen und Kollegen beworben hatten, ein Schreiben aus dem Kultusministerium. Darin wird anhand von  konkreten Terminen ein Bedarf für die Vorbereitungskurse der ausgewählten Teamerinnen und Teamer von 11 Tagen angekündigt!  Weiter heißt es:
„Die Teilnahme an den Vorbereitungskursen für die Teamer und die Durchführung der Kurse für die Grundschullehrkräfte findet während der Unterrichtszeit statt. Für die unvermeidlichen Auswirkungen auf den Unterricht (….) bitten wir um Verständnis. Wir bitten auch, dies im Kollegium und in der Elternschaft zu kommunizieren.“
Für die betroffenen Schulen bedeutet das insgesamt einen hohen Unterrichtsausfall, der nicht ersetzt wird! Für die ausgewählten Kolleginnen und Kollegen entsteht zusätzlich eine hohe Belastung durch die Vorbereitung und Nachbereitung der Kurse, die nicht durch Entlastungsstunden ausgeglichen wird!

Dies ist ein Billigmodell, das zu Lasten der Schülerinnen und Schüler sowie der ohnehin schon sehr engagierten Lehrkräfte geht!
Der Schulleitungsverband fordert deshalb, dass den Kolleginnen und Kollegen, die sich als Teamer zur Verfügung gestellt haben, zeitnah Entlastung gewährt wird! Für die betroffenen Schulen hätte das zur logischen Folge, dass die ausfallenden Stunden ersetzt werden und somit Unterrichtsausfall vermieden werden kann. Das gilt insbesondere für Förderschulen, denen keine pädagogischen Mitarbeiter als Vertretungsreserve zur Verfügung stehen.