Stornierung von Schulfahrten und Schulveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie

30.03.20

Auf Weisung des niedersächsischen Kultusministeriums haben die Schulen in den letzten Tagen viele ein- oder mehrtägige Schulfahrten, sowie Theateraufführungen und andere zusätzliche Veranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 storniert. Diese Maßnahme war sinnvoll und notwendig, da momentan niemand einschätzen kann, wann und in welcher Form Unterricht wieder stattfinden kann und wann Schulfahrten wieder durchgeführt werden können.

Doch leider ist bis heute nicht entschieden worden, aus welchen Mitteln und von wem die anfallenden Stornokosten gezahlt werden sollen. Viele Schulen haben schon Rechnungen von Busunternehmen, Jugendherbergen, Schullandheimen oder anderen Beherbergungsbetrieben und Anbietern erhalten, die natürlich auch ihre Mitarbeiter*innen und die weiteren laufenden Kosten zahlen müssen. Daher ist es in unser aller Interesse und Verantwortung, dass diese Rechnungen schnellstens beglichen werden.

Der SLVN fordert die Landesregierung auf, jetzt umgehend Finanzmittel zur Begleichung der Rechnungen zur Verfügung zu stellen und den Ablauf der Zahlung unkompliziert zu regeln! So wie für Unternehmen schnell Geld bereitgestellt wird, muss dies auch für Schulen möglich sein.

Grundsätzlich dürfen die Zahlungen nicht zu einer Schmälerung des für den Schulbetrieb notwendigen Schulbudgets führen oder aus den kapitalisierten Lehrer- bzw. Ganztagsstunden erfolgen müssen. Sollten Schulen die Beträge zunächst aus ihrem Schulbudget vorstrecken müssen, darf dies nicht dazu führen, dass geplante Fortbildungen nicht mehr stattfinden können. Diese Auslagen müssen den Schulen zeitnah und ohne Aufwand erstattet werden. Außerdem müssen auch die Gelder für Pädagogische Mitarbeiter*innen weiter gezahlt werden können!

Des Weiteren muss geregelt werden, an welche Stelle in der Landesschulbehörde notfalls Rechnungen geschickt werden können, falls Schulen unter Quarantäne gestellt werden.

Gerade die kleinen Grund-, Haupt-, Förder-, Real- und Oberschulen haben häufig keine Stellvertreter*innen und können im Krankheitsfall diese Aufgabe nicht delegieren!

Alles Gute für Sie!
Mit herzlichen Grüßen

Andrea Kunkel | Katharina Badenhop | René Mounajed | Stephan Lindhorst