Coronavirus: Präventive Präsenz in den Osterferien

Hannover, 27.3.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in dieser außergewöhnlichen Krisensituation ist ein angemessenes und verantwortungsvolles Handeln das Maß der Dinge.
Wir Schulleiter*innen leisten unseren Beitrag zur Abschwächung der Ausbreitung des Coronavirus und unterstützen die in der Krise extrem geforderten Berufsgruppen.
Die Notfallbetreuung in den Osterferien gehört ausdrücklich dazu.
Aufgrund von Nachfragen haben wir auch dafür Empfehlungen und Vorschläge zur präventiven Präsenz in den Osterferien zusammengestellt.

  • Wir – die Schulleiter*innen – stellen sicher, dass die tägliche Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum von 8:00 – 13:00 Uhr gewährleistet ist. Die Betreuung gilt grundsätzlich für die im Erlass aufgeführten Gruppen, denen mindestens ein Elternteil angehören muss (s. auch FAQ des MK im Hinblick auf Auslegung und Entscheidung im Einzelfall). Das gilt auch für die Osterferien.
    Um Planungssicherheit zu haben, hat es sich in den vergangenen beiden Wochen bewährt, die Erziehungsberechtigten vorab abzufragen. Eltern melden ihre Kinder für die Notbetreuung an.
  • Die Organisation und Einteilung der Gruppen liegt in der Eigenverantwortung der Schulen. Schulleiter*innen kennen ihre Schulen am besten und können vor Ort in Bezug auf die individuelle Situation der jeweiligen Schule verantwortungsvoll und gezielt Einscheidungen dazu treffen.
  • Liegen keine Anmeldungen zur Notbetreuung vor, kann die Schule geschlossen werden.
    Eine Anwesenheit der Schulleiter*in vor Ort ist nicht zwingend erforderlich, sofern eine Rufbereitschaft gegeben ist. Eine Erreichbarkeit sollte z.B. über Rufumleitungen oder entsprechende Hinweise mit Telefonnummern an der Eingangstür o.ä. garantiert werden.
    Sollte es kurzfristig Bedarf an zusätzlicher Notbetreuung geben, muss es möglich sein, innerhalb einer halben Stunde vor Ort zu sein, um zusätzliche Kapazitäten herzustellen.
  • Bei der Notbetreuung ist die Anwesenheit der Schulleitung nicht zwingend erforderlich.
    Auch Schulleiter*innen brauchen in dieser schwierigen Zeit eine angemessene Form des Rückzugs.
    Die Verantwortung vor Ort kann auf die stellvertretende Schulleitung oder auf eine Lehrkraft übertragen werden.

Alles Gute für Sie!
Mit herzlichen Grüßen

Andrea Kunkel | Katharina Badenhop | René Mounajed | Stephan Lindhorst