Stellungnahme des SLVN zur Änderung der Stundentafeln für die IGS und KGS

Der vorliegende Änderungsentwurf der Stundentafeln für die Integrierte Gesamtschule und für die Kooperative Gesamtschule vom 29. April 2013 ist durch die Rückkehr zu 13 Schuljahren bis zum Abitur folgerichtig.
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule Anlage 1 zu Nr. 3.1.1. (Stundentafel)
1. Verfügungsstunden (vgl. auch Nr. 3.2.7)
Vor dem Hintergrund des im Erlass vorgesehenen vorwiegenden Unterrichts in den Stammgruppen und die Umsetzung von Inklusion müssen zusätzliche Lehrerstunden für das Angebot einer Verfügungsstunde über den Jahrgang 5 hinaus bis Jahrgang 10 vorgesehen werden.
2. Beginn der 2. Fremdsprache und des Wahlpflichtunterrichts (vgl. Fußnote 2 und auch Nr. 3.2.9)
Schülerinnen und Schüler sollten weiterhin die Möglichkeit haben, nach Nr. 3.2.9 und 3.2.10 ab Klasse 6 eine zweite Fremdsprache als Wahlpflichtfremdsprache zu wählen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch die Möglichkeit, fünf Jahre (oder 20 Stunden) durchgehend die zweite Fremdsprache zu erlernen. Mit Eintritt in die Einführungsphase würde entsprechend die Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache entfallen. Die Schülerinnen und Schüler könnten sich dann mit Eintritt in die Einführungsphase noch auf das Erlernen einer dritten Fremdsprache konzentrieren. Ein Übergang von der Gesamtschule an ein Gymnasium zwischen Jahrgang 6 und 10 wäre so auch problemlos möglich. Für alle Schülerinnen und Schüler, die keine zweite Fremdsprache wählen, wird in Jahrgang 6 ein zweistündiger Wahlpflichtkurs eingerichtet. Es können alle Fächer angeboten werden, um das Angebot auch als Förder- und Forderangebot für die Schülerinnen und Schüler ohne 2. Fremdsprache nutzen zu können. Wahlpflichtunterricht kann fachübergreifend oder fächerverbindend und auch jahrgangsübergreifend durchgeführt werden.
3. Fremdsprachenangebot (Nr. 3.2.10)
Da mittlerweile genügend Spanischlehrkräfte zur Verfügung stehen, sollten Schulen als zweite Fremdsprache Französisch und nach Möglichkeit auch Latein und/oder Spanisch anbieten können. Über die Genehmigung zur Einführung einer anderen als der genannten zweiten Fremdsprachen entscheidet die oberste Schulbehörde.
Die Arbeit in den Jahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule
Die o.g. Punkte sind entsprechend in der Stundentafel der Kooperativen Gesamtschulen zu berücksichtigen.