So ist Ganztag nicht machbar!

Stellungnahme des SLVN zu den neuen Handreichungen „Hinweise zur Vertragsgestaltung bei ganztagsspezifischen Angeboten“ (hrsg. am 8. Mai 2013 durch die Niedersächsischen Landesschulbehörde)
Die niedersächsischen Schulen mit einem offenen Ganztagsangebot haben in den vergangenen Jahren vielfältige und attraktive Ganztagsangebote aufgebaut. Dabei konnten sich viele Schulen besonders auf die Unterstützung der Schulträger, seien es Samtgemeinden, Städte oder Landkreise, verlassen, die in vielen Fällen das nicht ausreichende Ganztagsbudget der Schulen erheblich aufgestockt haben. In vielen Kommunen Niedersachsens haben sich im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Schulträgern vielfältige Formen der Kooperation gebildet und oft haben sich dabei „Win-Win-Situationen“ ergeben. So kam es zu Vernetzungen unter den Schulen, zum Austausch über den Aufbau der Ganztagsstrukturen zwischen verschiedenen Schulen und Schulformen einer Gemeinde sowie der Jugendhilfe. In vielen Städten und Gemeinden geht die Zusammenarbeit inzwischen so weit, dass Schulen nur noch ihren Schulträger als Kooperationspartner haben und in enger Absprache mit diesem ihr Ganztagsangebot aufstellen.
Erst im Mai wurden die Schulen über die sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ergebenden Konsequenzen für die Schließung von Kooperationsverträgen informiert. Die Informationen stießen in den Schulen und bei den Kooperationspartnern auf Unverständnis, zumal diese Form der Stützung des Ganztagsangebotes ausdrücklich von Seiten der Landesregierung propagiert wurde. Insbesondere die betroffenen Schulträger fühlen sich, ebenso wie die anderen Kooperationspartner, die Eltern und die Schulleiter, getäuscht. Das durch die Kooperationsverträge gewonnene Vertrauen ist schwer beschädigt worden, dieses trifft besonders für die Schulträger zu. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat in einer Stellungnahme, die auch der Kommunalpolitik zugängig ist, am Ende formuliert:
„Aus unserer Sicht sind die Probleme mit der Vertragsgestaltung bei allem guten Willen, den man dem MK bescheinigen kann, mit dieser Stellungnahme nicht gelöst. Offenbar führen die Nebenwirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dazu, dass es immer schwieriger wird, geeignetes Personal für die Ganztagsschulen zu gewinnen“.
Vielfach müssen Einzelfalllösungen erarbeitet und auch entsprechende einzelvertragliche Vereinbarungen geschlossen werden. Die Verträge müssen verlässlich auf ihre Rechtssicherheit geprüft sein und die administrative Abwicklung muss professionell durch Verwaltungsfachkräfte erfolgen. Diese Arbeit können Schulleiterinnen und Schulleiter unmöglich neben ihrer Kernaufgabe, der Qualitätsentwicklung ihrer Schulen, und schon gar nicht kurz vor Ende des Schuljahres leisten. Verwaltungsfachkräfte müssen diese Arbeiten bis zur Unterschriftsreife übernehmen und das rechtzeitig vor Ende des Schuljahres, um Planungssicherheit für das kommende Schuljahr zu haben.
Im Sinne eines Erhalts und Ausbaus des Ganztags fordert der SLVN daher:
1. Für alle Schulen, die nicht rechtzeitig eine Strukturveränderung vornehmen können, sollte mindestens eine „Schonfrist“ von einem Jahr gelten, in der die Schulen mit Unterstützung der Nds. Landesschulbehörde konstruktiv Lösungen erarbeiten können.
2. Mit dem Gesetzgeber wird über eine mögliche Ausnahmeregelung für Ganztagsschulen verhandelt, wie es sie für Fußballspieler und Menschen mit Behinderungen gibt (vgl. hierzu S. 12 – Geschäftsanweisungen zum AÜG der Bundesagentur für Arbeit 20.04.2013).
3. Eine verlässliche arbeitsrechtliche Überprüfung sowie rechtzeitige Genehmigung von Verträgen durch die Nds. Landesschulbehörde, um Rechts- und Planungssicherheit zu haben.
4. Die administrative Verwaltung der Verträge bis zur Unterschrift durch den Schulleiter erfolgt durch Verwaltungsfachpersonal der Servicestellen in der Nds. Landesschulbehörde oder aber durch einen Pool von Verwaltungsfachkräften, der mehreren Schulen ortsnah zur Verfügung steht.
5. Sollten alle Lösungsbemühungen nicht erfolgreich sein, müssen alle Schulen ausreichend Lehrerstunden zur Verfügung gestellt bekommen, damit sie ihr Ganztagsangebot aufrechterhalten können.
6. In die Berechnung der Leitungszeit wird das nicht lehrende Personal mit einbezogen, um den Ganztag organisieren zu können.
Alle Problemlösungen sollten umgehend kommuniziert werden, damit sich die Situation an den Schulen nicht weiter verschärft.