Stellungnahme des Schulleitungsverbandes Niedersachsen zum Runderlass „Berufsbild Schulleitung“ – Anhörungsverfahren

16. Mai 2021

Schulleiterin und Schulleiter ist ein eigenständiger Beruf

Die eigenverantwortliche Schule hat das Anforderungs- und Kompetenzprofil der Schulleiterin und des Schulleiters verändert. Diese tragen nach §43 NSchG die Gesamtverantwortung in der Schule.

Schulleiterinnen und Schulleiter entwickeln in demokratischen Prozessen klare Ziele für die Zukunft der eigenen Schule und treffen verantwortliche Entscheidungen für deren Umsetzung. Ihre Führung zielt auf das Zusammenwirken aller in der Schule Tätigen.
Der Optimales Führungshandeln erfordert weitgehende Entlastung von Bürokratie durch qualifiziertes Schulpersonal. (SLVN – Berufsbild Schulleiterin /Schulleiter September 2019)

Der Schulleitungsverband Niedersachsen (SLVN) begrüßt den vorliegenden Entwurf Berufsbild Schulleitung sowie den Erlassentwurf – Berufsbild Schulleitung als einen ersten wichtigen, richtigen und längst überfälligen Schritt in Richtung eines eigenständigen Berufsbildes, dass sich den Anforderungen an diesen Beruf, Motivieren – Kommunizieren – Innovieren: Eine Schule leiten und gestalten ist eine Herausforderung, annähert.
Die aufgeführten Handlungsfelder Lehren und Lernen, Personal, Kooperation, Qualitätsentwicklung, Schulkultur und Organisation gehen einher mit den Forderungen des vom SLVN auf der Herbsttagung 2019 vorgestellten Berufsbildes Schulleiterin/Schulleiter. Dies bezieht sich auf folgende Bereiche: Schulleiterinnen und Schulleiter steuern die Qualitätsentwicklung der Schule, Schulleiterinnen und Schulleiter fördern Kommunikation und kommunizieren professionell, Schulleiterinnen und Schulleiter arbeiten mit externen Partnern zusammen und vernetzen sich.

In einem nächsten Schritt sind aus Sicht des SLVN folgende Aspekte zwingend zu berücksichtigen und umzusetzen, die in dem vorliegenden Entwurf fehlen:

  • Schulleiterinnen und Schulleiter sind für ihre Aufgabe qualifiziert und bilden sich stetig weiter.
    Der SLVN fordert die Einrichtung einer Führungsakademie für die Qualifizierung von Schulleiterinnen und Schulleitern vor Amtsantritt.
  • Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen verlässliche Arbeits- und Rahmenbedingungen
    Der SLVN fordert kein Leitungsamt unter A14 sowie eine maximale Unterrichtsverpflichtung von 6 Stunden für Schulleiterinnen und Schulleiter.
    Die Besoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern hebt sich deutlich von der Besoldung von Lehrkräften ab.
  • Schulleiterinnen und Schulleiter handeln im Team
    Der SLVN fordert keine Schule ohne Stellvertretung sowie eine maximale Unterrichtsverpflichtung von 15 Stunden für Ständige Vertretungen. Darüber hinaus gilt es, ein Berufsbild Ständige Vertretung zu entwickeln.
  • Schulleiterinnen und Schulleiter benötigen Unterstützung
    Der SLVN fordert eine eigene Personalvertretung, die die Interessen der Schulleiterinnen und Schulleiter umfassend wahrnimmt.
  • Die Erfahrungen im Zuge der außerordentlichen Anforderungen an Leitungshandeln in der Pandemie müssen unbedingt in das Berufsbild einfließen mit dem Ziel der Professionalisierung des Krisenmanagements durch Fortbildungsangebote, z.B. Krisenmanagement und Interventionsstrategien, Kommunikation und Beratung sowie die kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher personeller, sächlicher Ressourcen, damit Schulleitungen in Krisen handlungsfähig bleiben.
  • Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen muss klar definiert sein. Schulleitungen wissen am besten, welche konkreten Maßnahmen – orientiert an den Rahmenvorgaben bzw. Verordnungen – vor Ort notwendig und machbar sind.
    Das schließt einen Vertrauensvorschuss gegenüber den Schulleitungen ein, wobei gleichzeitig die unbürokratische Möglichkeit der Rückversicherung bei schwierigen Entscheidungen durch die dienstvorgesetzte Behörde und die institutionelle Expertise, z.B. der Schulpsychologie u.a. gegeben sein muss.

SLVN September 2019

Andrea Kunkel | Katharina Badenhop | Stephan Lindhorst | René Mounajed