Altlasten gefährden Ganztagsangebot

Stellungnahme des SLVN
Aufgrund der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind in den vergangenen Wochen die ersten Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen aus Honorarverträgen eingegangen. Wie die Niedersächsische Landesschulbehörde den betroffenen Schulen mitteilte, ist die Abwicklung der Nachzahlung, bei der es sich teilweise um fünfstellige Beträge handelt, über das Schulbudget erfolgt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass vermutlich Zweidrittel der Nachforderungen vom Land übernommen und dem Schulbudget wieder gut geschrieben würden.
Nicht nachvollziehbar ist für den Schulleitungsverband Niedersachsen (SLVN), warum Schulleiterinnen und Schulleiter über das Verfahren zum Ausgleich der Nachzahlungen nicht im Vorfeld informiert worden sind. Stattdessen wurde Schulleiterinnen und Schulleitern betroffener Schulen erst nachträglich von der Landesschulbehörde ein Schreiben zugestellt, in dem sie lediglich darüber informiert wurden, dass das Schulbudget ihrer Schule schon ohne ihr Wissen mit „Personalbezogenen Nachzahlungen der Rentenversicherungsträger“ belastet worden sei.
Dieses Verfahren kritisiert der SLVN ausdrücklich.
Eine kurzfristige und dann auch noch nachträgliche Information über eine zusätzliche Belastung des Schulbudgets durch z.T. fünfstellige Beträge macht eine verantwortungsvolle Budgetplanung und damit auch eine verlässliche Personalplanung mit rechtssicheren Honorar- und Arbeitsverträgen für die Schulleitung unmöglich. Der SLVN weist darauf hin, dass sich Schulleitungen gerade zum Ende des Schuljahres, zu dem Zeitpunkt, an dem das Ganztagsangebot für das kommende Schuljahr geplant und neue Honorar- oder aber Arbeitsverträge mit außerschulischen Fachkräften geschlossen werden, auf das zugewiesene Budget verlassen können müssen. Verlässlichkeit ist besonders auch dann wichtig, wenn teure Arbeitsverträge als unbefristete Verträge abgeschlossen werden müssen und damit auch nicht kurzfristig kündbar sind.
Im Interesse des erklärten Ziels des Ausbaus der Ganztagsschulen fordert der SLVN eine hundertprozentige Einstellung der Kosten für die Nachzahlungen in den Haushalt des Landes. Das Ganztagsbudget der Einzelschule darf nicht mit den „Altlasten“ der Vorgängerregierung belastet werden! Nachzahlungen würden das Ganztagsbudget der Einzelschule, besonders auch an Schulen mit einem offenen Ganztagsangebot, so schwer belasten, dass eine Versorgung mit qualitativ guten außerschulischen Fachkräften noch weniger sicher gestellt werden kann.
Eine solche Belastung, zusätzlich zu der Kappung der Möglichkeit Kooperationsverträge zur Einstellung von außerschulischen Fachkräften zu schließen, würde sowohl Umfang als auch Qualität des Ganztagsangebots schwer beeinträchtigen.
Die Einzelschulen kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass das Land die Schulen in den vergangenen Jahren nicht mit den entsprechenden personellen Ressourcen und unzureichend Lehrerstunden ausgestattet hat und damit mehr und mehr Verträge abgeschlossen werden mussten. Basis dieser Verträge waren für die Schulleiterinnen und Schulleiter die von der Niedersächsischen Landesschulbehörde herausgegebenen Musterverträge und die Vorgaben für die Abrechnung. Schulleiterinnen und Schulleiter sind keine Arbeitsrechtler und möglicherweise fehlerhafte Verträge machen deutlich, dass fachkompetente Unterstützungssysteme weiter ausgebaut werden müssen.
Im Interesse des Ausbaus des Ganztagsangebotes dürfen die „Altlasten“ nicht zu Lasten der Einzelschule und schon gar nicht zu Lasten einer verantwortungsvollen Budget- und Personalplanung durch Schulleiterinnen und Schulleiter gehen!