SLVN – Stellungnahme zu Abordnungen

Juni 2021

Auch in diesem Schuljahr sind viele Schulen nicht von Abordnungen verschont geblieben. Dass diese Maßnahme zur kurzfristigen Deckung von Versorgungsengpässen eine gangbare Lösung ist, bleibt unbestritten.
Bedenklich sind dabei aus Sicht des SLVN aber folgende Punkte:

  • Eine kurzfristige Lösung darf nicht zur Dauereinrichtung werden!
  • Bezugspunkt der festgelegten Abordnungsstunden einer Schule ist der Statistik-Stichtag.
    – Es wird keine Rücksicht darauf genommen, dass es sich hier nur um eine rechnerische Größe handelt.
    – Es wird keine Rücksicht darauf genommen, wenn sich die Versorgung einer abordnenden Schule durch Beschäftigungsverbote, Langzeiterkrankungen o.ä. verschlechtert hat.
  • Abordnende Schulen werden unterschiedlich stark belastet. Entscheidungen des RLSB werden nicht transparent gemacht.
  • Einzelne aufnehmende Schulen haben gar keinen Bedarf an weiteren Lehrkräften, müssen aber dennoch aufnehmen. Aus der Not heraus werden die abgeordneten Lehrkräfte dann z.B. im AG-Bereich eingesetzt, während sie an ihren Stammschulen dringender benötigt würden.
  • Abordnungen zu Corona-Zeiten erhöhen die Infektionsgefahr an abgebender und aufnehmender Schule. Insbesondere die abgeordneten Lehrkräfte sind einem zusätzlichen gesundheitlichen Risiko im Hinblick auf Covid-19 ausgesetzt. Offensichtlich wird aber der rechnerischen Sicherung der Unterrichtsversorgung eine höhere Bedeutung beigemessen als dem Schutz unser aller Gesundheit durch Kontaktvermeidung.

Der SLVN steht vorübergehenden Abordnungsmaßnahmen aufgrund befristeter Engpässe nicht ablehnend gegenüber. Es scheint allerdings, dass das „System Abordnung“ offenbar zur dauerhaften Heilung eines generellen strukturellen Mangels dienen soll.
Vor jeder Entscheidung durch Mitarbeiter:innen des RLSB muss die jeweilige Sinnhaftigkeit geprüft werden – rein formale Anforderungen durchzusetzen darf nicht Ziel sein. Hauptkriterium muss für Schulen, Landesämter und Ministerium sein, dass das Wohl der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler höchste Priorität hat.

Der SLVN fordert daher:
Es darf keine Abordnungen um jeden Preis geben!
Entscheidungsgrundlage muss sein, was sinnvoll ist!
Der Fokus liegt auf den Bedürfnissen der einzelnen Schulen.
Die Bedarfsanalyse muss durch die einzelne Schule erfolgen und nicht nach statistischen Zahlen des RLSB.
Die Verantwortung müssen die Schulleitungen untereinander übernehmen, mit einer klaren und transparenten Zielvorgabe!
Die Unterrichtsversorgung zum Stichtag darf nicht alleiniges Entscheidungskriterium sein, es müssen zwischenzeitliche Veränderungen berücksichtigt und gegebenenfalls nachgesteuert werden!

Sandra Heidrich | Sven Winkler

Andrea Kunkel | Katharina Badenhop | Stephan Lindhorst | Dr. René Mounajed