Schulleitungen haften nicht für Verstöße gegen Corona-Hygieneverordnungen

Hannover, 07.08.2020

Liebe Kolleg*innen, in einem ersten Entwurf einer Bußgeldverordnung gegen Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen waren auch hohe Strafen für Schulleitungen vorgesehen, wenn in den Schulen gegen Corona-Hygiene-Verordnungen verstoßen würde.
Der SLVN hat bei den Verantwortlichen nachgefragt: Dieser Entwurf ist angeblich erst einmal vom Tisch (Stand 7. August 2020).
Dennoch hinterfragt der Vorstand des SLVN sehr ernst und kritisch den Geist, der hinter diesen Vorstellungen steht! Sind Schulleitungen in den Augen der Verantwortlichen Sündenböcke? Leute, auf die man die Verantwortung und Schuld gleichermaßen abschieben kann? Der SLVN bleibt hier kritisch am Ball.

Andrea Kunkel | Katharina Badenhop | Stephan Lindhorst | René Mounajed