Bereits auf der vergangenen Herbsttagung des SLVN Ende Oktober 2010 hat der niedersächsische Kultusminister Bernd Althusmann eine Arbeitszeitverordnung für Schulleiter angekündigt, die ihm unterschriftsreif vorliege.
Unverständlich ist daher, dass der Entwurf dem Schulleitungsverband, der die Interessen der Schulleitungen vertritt und seit Jahren eine Arbeitszeitverordnung für Schulleitungen vehement fordert, bis heute nicht vorliegt.
Die Bekanntgabe der Inhalte der Arbeitszeitverordnung sowie die Möglichkeit zum Diskurs über den Entwurf ist vom SLVN schriftlich angefragt worden.
28.02.2011: Mittlerweile liegt dem Vorstand des SLVN eine Antwort aus dem Ministerium vor. Das Schreiben enthält die wesentlichen Merkmale der ArbZVO-SL sowie eine Zusage, dass die Verbände zu gegebener Zeit am weiteren Verfahren beteiligt werden.
One Reply to “Neue Arbeitszeitverordnung für Schulleitungen”
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Der Entwurf ist eine erneute Verhöhnung der GrundschulleiterInnen!
Für die meisten bedeutet er eine durch nichts zu rechtfertigende Verschlechterung der jetzigen Arbeitsbedingungen und weiterhin ungerechte Behandlung. Damit erfährt unsere Arbeit wieder einmal eine massive Abwertung!
Wo bleibt die Anerkennung einer Grundarbeitszeit für Schulleitungsaufgaben unabhängig von der Schulform?
Wo bleibt eine gesicherte Höchstzahl an Unterrichtsverpflichtung für alle Schulleitungen von maximal 2 bis 3 Stunden täglich?
Wo sind ständige Vertreter vorgesehen und berücksichtigt?
Was soll die lächerliche Forderung auf Dokumentation der Leitungszeit? Beabsichtigt das Land unsere Überstunden zu honorieren???
Angelika Becker, Göttingen