Gratulation zum neuen Amt und Stellungnahme zur geplanten Besoldungsreform der Lehrkräfte

Der Vorstand des SLVN macht sich große Sorgen: A13 für alle ist gut und richtig – aber wird die Anhebung der Besoldung für alle Lehrkräfte auch eine Anhebung der Besoldungen für Schulleitungen und erweiterte Schulleitungen (auch Jahrgangs- und Fachbereichsleiter) zur Folge haben?
Falls nicht, verdienen am Ende die Funktionsstelleninhaber*innen keinen Cent mehr. Das würde Ämterrückgaben und Schulleitungsleerstände zur Folge haben.

Im Namen des Vorstands

René Mounajed

14.11.2022

Der SLVN gratuliert Julia Willie Hamburg zu Ihrem neuen Amt als niedersächsische Kultusministerin und weist auf die angemessene Besoldung für Schulleitungsmitglieder aller Schulformen hin

„Wir wünschen Frau Julia Willie Hamburg viel Erfolg in Ihrem neuen Amt und freuen uns auf den Austausch und die Zusammenarbeit mit ihr“, betont Rene Mounajed, Vorsitzender des Schulleitungsverbandes Niedersachsen am heutigen Dienstag, anlässlich der Ernennung der neuen Kultusministerin. „Der SLVN und Julia Willie Hamburg sind schon seit längerer Zeit in regelmäßigem Austausch über die Bildungspolitik in Niedersachsen und wir schätzen diesen sehr,“ führt Mounajed weiter aus.
Die Ankündigung der neuen Landesregierung zukünftig alle Lehrkräfte nach A13 und die Fachpraxislehrkräfte nach A 10 zu bezahlen begrüßt der SLVN ausdrücklich, da dies sicher ein Baustein zur Lösung des Lehrkräftemangels sein kann und angesichts der angeglichenen Studiendauern längst überfällig ist. Gleichzeitig darf dabei aber nicht vergessen werden, dass die höhere Besoldung der Lehrkräfte auch eine angemessene Anpassung der Besoldung aller Schulleitungsmitglieder aller Schulformen sowie aller Funktionsstelleninhaber*innen im Theorie- und Fachpraxisbereich nach sich ziehen muss!
Die Problematik zeigt sich besonders in kleineren Grund- oder Hauptschulen an denen Schulleiter*innen ebenfalls nach A13 bezahlt, während stellvertretende Schulleiter*innen an Grundschulen häufig nach A12Z besoldet werden. Es muss selbstverständlich werden, dass die Schulleitungsmitglieder höher besoldet werden als alle an der Schule tätigen Lehrkräfte. Der SLVN fordert seit Jahrzehnten, dass kein Leitungsamt an einer Schule unter A14 bezahlt werden darf und unterstreicht diese Forderung noch einmal in aller Deutlichkeit. Angesichts vieler unbesetzter Schulleitungsstellen, gerade an Grundschulen, würde eine Nichtanpassung der Schulleitungsgehälter zu noch mehr Problemen in diesem Bereich führen, warnt der SLVN. Daher muss die Anpassung der Bezahlung von Schulleiterinnen und Schulleitern, ihren Stellvertreter*innen und den weiteren Leitungsmitgliedern, die bis jetzt nach A12, A12Z oder A13 bezahlt werden unbedingt sofort mit bedacht und in die Finanzplanung eingerechnet werden. Auch Fachbereichsleitungen und Jahrgangsleitungen an Gesamtschulen, Oberschulen u.a. werden ihre Leitungsaufgaben mit Sicherheit nur dann fortführen, wenn ein finanzieller Mehrwert vergütet wird.

Dr. René Mounajed | Judith Brandes-Bock | Stephan Lindhorst | Carsten Melchert