„Erde an Kultusministerium…“ – beim Vergaberecht Schulen führen Hinweise des MK in die verkehrte Richtung

24.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

Die Schulen sollen laut Schulverwaltungsblatt 5/2023 (Aufsatz „Vergaberecht in Schulen“, S. 279/280) Ausschreibungen für Busfahrten usw. durchführen und dabei die Vorgaben des Vergaberechts beachten. So sind die Leistungen, die ein Busunternehmen zu erfüllen hat, detailliert aufzuführen (Busführerschein, bzw. Fahrerlaubnis für das jeweils eingesetzte Fahrzeug, Erste-Hilfe-Kurs (am Kind), Hilfestellung bei Ein- und Ausstieg…). Die bietenden Busunternehmen können sich dann bewerben und darstellen, wie sie die Leistungen erfüllen wollen. Dazu sind natürliche Vermerke zu schreiben, um bei einer eventuellen Klage unterlegener Mitbewerber die Korrektheit des Verfahrens belegen zu können und damit „der vergaberechtlichen Dokumentationspflicht gemäß §6 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)“ gerecht zu werden.

NEIN, das ist kein Aprilscherz, denn wir haben schon Mai und die Verfasserinnen scheinen es ernst mit ihrem Aufsatz und den neuen Anforderungen an die Schulleitungen und Lehrkräfte zu meinen. Und auch wenn die Verfasserinnen Frau Czerwinski und Frau Siegert ein vereinfachtes Verfahren aufgrund des „geschätzten Auftragswertes“ ins Auge fassen, bleibt doch vor allem ein Eindruck zurück: Der Aufwand für die Durchführung von Schulfahrten wird erneut höher, die Belastung für Lehrkräfte und Schulleitungen steigt weiter. Das ist genau das falsche Signal, wenn es darum geht, dass in Schulen weiterhin etwas pädagogisch Sinnvolles geleistet werden soll! Vielen von uns stecken die ganzen Verhandlungen mit Bus- und Reiseunternehmen im Rahmen der Pandemie noch in den Knochen. Vor diesem Hintergrund sind Schulleitungen dankbar über jede Kollegin/jeden Kollegen, die/der überhaupt noch Klassenfahrten anbietet und die damit verbundenen Verhandlungen mit Reiseanbietern, Versicherungen, Eltern, der dazugehörigen Buchführung etc. nicht scheut.

Während die Kultusministerin in der Neuen Osnabrücker Zeitung im Januar 2023 ankündigte: Niedersachsen startet eine Offensive, um Lehrerinnen und Lehrern mehr Freiräume für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. „Wir bringen gerade ein Modellprojekt Verwaltungsassistenz auf den Weg, um Lehrkräfte stärker von Verwaltungsaufgaben zu entlasten (…)“,kommt an der Basis davon erschreckend wenig an und für das Kerngeschäft von Schule, den Unterricht und die pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern bleibt wiedereinmal weniger Zeit.

Bleibt die Frage an das Kultusministerium, wofür wir eigentlich „Schule machen“. Für die Schülerinnen und Schüler oder für überbordenden Bürokratismus? Und warum hat eigentlich niemand in den vielen Behörden und Ministerien in diesem Land den Mut, die Flut an Vorgaben und Formularen endlich zu begrenzen, anstatt sich immer wieder neue auszudenken.

Ganz nebenbei gefragt, wie viele Busunternehmen haben das Land Niedersachsen eigentlich bisher schon verklagt, weil sie nicht den Zuschlag für eine Klassenreise bekommen haben? Zu diesem Thema wünschen wir uns einen Aufsatz aus dem Kultusministerium im nächsten Schulverwaltungsblatt.

Im Namen des Vorstands

Dr. René Mounajed | Stephan Lindhorst | Judith Brandes-Bock | Carsten Melchert