Coronavirus: Präventive Präsenz

Hannover, 19.03.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Derzeit erreichen uns einige Anfragen in Bezug auf die Präsenz in der Schule von Schulleitungen, Kolleg*innen und Schulverwaltungskräften. Hierzu möchten wir unsere Empfehlungen vom 15.03.2020 vor dem Hintergrund der Ausführungen der Bundeskanzlerin vom 18.3.2020 noch klarer konkretisieren:

  • Die Rundverfügung des Kultusministers vom 13.03.2020 fordert klar die Bildung und Betreuung von Notgruppen in der Schule von 8 bis 13 Uhr durch Lehrkräfte ein. Hierzu ist die Anwesenheit von Kolleg*innen in der Schule nötig. Es gibt inzwischen erste Erfahrungswerte an den Schulen, wie viele Kinder kommen; wenngleich die Anzahl der Kinder auch noch zunehmen kann und im Sinne der berechtigten Eltern flexibel zu gestalten ist. Es macht aber auch keinen Sinn, Kolleg*innen auf unnötige Dienstwege zu schicken. Da, wo es möglich ist, sollte um 8 Uhr ein Mindestmaß an anwesenden Lehrkräften in der Schule sein. An vielen Schulen ist es sicher möglich, Kolleg*innen auf Abruf bereit zu halten, die im Bedarfsfall erscheinen.
  • Eine Anmerkung zu den Berechtigungen: Es empfiehlt sich mit dem Blick auf das Kindeswohl, sofern es die schulischen Kapazitäten ermöglichen, auch Kinder aufzunehmen, deren Eltern nicht unbedingt dazu berechtigt sind (Kategorien siehe Erlass). Fürsorgestellen mahnen an, dass die Gefährdungsaspekte von Kindern (z. B. häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Verwahrlosung) in Zeiten der Schulschließung eher zunehmen und durch die Aufnahme der Kinder an den Schulen minimiert werden können.
  • Von Teilen der staatlichen Schulaufsicht wird die stete Anwesenheit von Schulleitung in der Schule im Zeitfenster von 8-14 Uhr eingefordert. Richtig ist: Die Schulen sollten erreichbar und ansprechbar sein. Richtig ist aber auch: Alle Wege sind laut der Bundeskanzlerin und des Niedersächsischen Ministerpräsidenten auf ihre Notwendigkeit hin abzuwägen. Bei großen Systemen ist die Präsenz der Schulleitung sicher auch auf alle Köpfe des Gremiums aufteilbar, es reicht in den meisten Fällen sicher völlig, wenn eine Person von 8 bis 13 Uhr anwesend ist. In kleinen Systemen sollten auch geeignete Kolleg*innen für die Schulleitungspräsenz mit herangezogen werden. Auch Schulleiter*innen brauchen in dieser schwierigen Zeit eine angemessene Form des Rückzugs.
  • Auch wenn dies nicht primär in unseren Schulleitungs-Aufgabenbereich fällt, so ist hier ebenfalls an die Schulverwaltungskräfte, Hausmeister etc. zu denken: Auch hier sollten Präsenzen auf ein Mindestmaß zurückgefahren werden – im Sinne des o.g. Postulats der Selbstisolation. Die Schulleiter*innen können hier maximal an das Einsehen der Schulträger appellieren.

Wir empfehlen also für alle zur Schulgemeinschaft gehörenden Personenkreise eine Form der intelligenten präventiven Präsenz. Damit kämen wir alle der Aufforderung der Bundeskanzlerin angemessen nach ohne unsere Dienstpflichten zu vernachlässigen.

Andrea Kunkel | Katharina Badenhop | René Mounajed | Stephan Lindhorst