ARBEITSPROZESSE PRIORISIEREN – KLARE KANTE ZEIGEN

Hannover, 25.11.2021

Der SLVN begrüßt es sehr, dass der Kultusminister durch die aktuellen Maßnahmen (Briefe vom 23.11.21 und RV Nr. 30) mehr Sicherheit in die Schulen bringen und das „Sicherheitsnetz“ enger spannen möchte. Das ist angesichts der erschreckenden Ausmaße der vierten Welle der Pandemie der richtige Weg!

Die Schulleitungen und Kolleg*innen hoffen sehr darauf, dass die Booster-Impfungen durch mobile Impfzentren auch wieder Eingang in die Schulen finden, um damit die Sicherheit der Lehrkräfte zu erhöhen.

Auch wenn die Dringlichkeit und Relevanz außer Frage steht, erzeugen die jüngsten Maßnahmen zusätzliche Arbeitspakete und Belastungen für Schulleitungen. Der gutgemeinte Hinweis, dass nicht zeitnah reagiert werden muss, hilft auch nicht, denn von den Schulleitungen wird sofortiges Handeln erwartet und gefordert. Auch wenn wir uns wiederholen: Immer nur on top – Das geht nicht mehr! Wenn die Schulleitungen wegen Überlastungen ausfallen, wäre das ein großer Schaden!

Der SLVN fordert daher, dass sich Schulleitungen anlassbezogen aus Unterrichten ausplanen können, um die Umsetzung der Corona-Maßnahmen sicherzustellen! Der dadurch entstehende Unterrichtsausfall kann nicht weiter auf „andere Schultern“ verteilt werden, da diese auch hoch belastet sind – oder es diese noch immer gar nicht gibt. Eine Verlässlichkeit von Unterrichten und Betreuungen, wie sie besonders im Grundschulbereich angedacht ist, kann so nicht mehr gehalten werden. Wenn zusätzliche Arbeit anfällt, müssen Ressourcen geschaffen oder freigeschaufelt werden. Sind diese nicht verfügbar, kann in solchen Phasen nicht länger an der Verlässlichkeit festgehalten werden! Die Meldungen aus den Schulen sprechen eine eindeutige Sprache. Die Schulleitungen und die Lehrkräfte haben die Belastungsgrenze überschritten und können nicht mehr. Wenn das System nicht zusammenbrechen soll, muss JETZT gehandelt werden!

Die Schulen brauchen Planungssicherheit! Maßnahmen, die kommen werden, sollten auch rechtzeitig kommuniziert werden. So hätte das Verbot von Klassenfahrten bis zu den Osterferien nicht nur am Horizont aufgezeigt, sondern gleich beschlossen werden können. Ähnliches gilt für ein Vorziehen der Weihnachtsferien: Auch hier agiert das Bundesland Niedersachsen unserer Meinung nach zu zögerlich. Schwangere Kolleginnen zählen bislang in der Statistik mit, da sie im Homeoffice tätig werden könnten. Für sie gibt es bislang keine Vertretungsmittel, es sei denn, es liegt ein ärztliches Beschäftigungsverbot vor. Angesichts der rechtlichen Vorgaben müsste jedoch auch Beschäftigungsverbote der Schulleitungen zu denselben Resultaten führen. Wir werden müde es zu sagen: Wir brauchen Lehrkräfte im Präsenzunterricht, nicht im Homeoffice!

Das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ sehen wir als Programm, dass die Schulen in vielen Bereichen unterstützt. Häufig kann jedoch Personal nicht eingestellt werden, da diese schon vorher für das Land Niedersachsen gearbeitet haben. Für den SLVN ist es nicht nachvollziehbar, warum imNachbarbundesland der Befristungsgrund „Corona“ möglich ist, in Niedersachsen aber nicht. Viele potentielle Mitarbeiter*innen können dadurch nicht eingestellt werden und Stellen dadurch nicht besetzt werden.
Arbeitsprozesse priorisieren, Planungssicherheit geben, Ressourcen zur Verfügung stellen, Reserven
nutzen – das wünscht sich der SLVN in der aktuellen Situation.

Dr. René Mounajed | Judith Brandes-Bock | Stephan Lindhorst | Carsten Melchert