Vergaberecht bei Schulfahrten – Remonstration

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


Die in den Schulverwaltungsblättern inzwischen mehrfach veröffentlichten Aufsätze zum
Vergaberecht, unter anderem die rechtssichere Vergabe in Bezug auf Schulfahrten von
niedersächsischen Schulen, haben bei den Schulleitungen für großen Unmut und großer
Verunsicherung gesorgt.


Das wundert nicht, denn durch die Aufsätze wurden die Schulleitungen durch ihren
Dienstherren explizit darauf hingewiesen, das Vergaberecht entsprechend der geltenden
europäischen, nationalen sowie gewerberechtlicher Bestimmungen umzusetzen.
Die mehrseitigen Ausführungen, machen die Komplexität dieses Themas deutlich und
zeigen, dass eine rechtssichere Umsetzung nur für geschultes Personal möglich ist.


Der Vorstand des SLVN hat mit dem Niedersächsischen Kultusministerium das Gespräch
gesucht und deutlich gemacht, dass die korrekte Umsetzung dieser Vorgaben von den
Schulleitungen nicht zu leisten ist. Schulleitungen arbeiten täglich daran, Rechtsvorschriften
einzuhalten bzw. sorgen dafür, dass Rechtsvorschriften eingehalten werden. Eine
rechtsichere Prüfung von Vergabeverfahren ist jedoch für Schulleitungen nicht zu erfüllen.
Aus diesem Grunde haben wir darauf hingewiesen, dass wir unseren Mitgliedern empfehlen,
zu remonstrieren, damit sie sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren schützen.

Wir stellen Ihnen ein Schreiben zur Verfügung, dass als Grundlage für eine Remonstration in
Bezug auf die Umsetzung des Vergaberechts genutzt werden kann. Damit möchten wir Sie in
Ihrer wichtigen Arbeit und vor dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder gar des Vorsatzes
schützen.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. René Mounajed | Stephan Lindhorst | Judith Brandes-Bock | Carsten Melchert