Stellungnahme des SLVN zur Änderung des Schulgesetzes

Stellungnahme des Schulleitungsverbands Niedersachsen e.V. (SLVN) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 17/76
Der Schulleitungsverband Niedersachsen e.V. (SLVN) tritt für ein breites, wohnortnahes Bildungssystem, ein langes Offenhalten von Bildungswegen und die erweiterte Wahl der Länge des Bildungsweges bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ein.
Zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. April 2013 nimmt der Schulleitungsverband wie folgt Stellung:
Der SLVN begrüßt die Wiedereinführung von 13 Schuljahren bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife an den Integrierten Gesamtschulen sowie an den nach Jahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen.
Im Sinne des möglichst langen Offenhaltens des Bildungsweges begrüßt der Schulleitungsverband die Rückkehr zu einer einheitlichen Stundentafel für Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I der Integrierten Gesamtschule und der nach Jahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen.
Auf die Möglichkeit eines verkürzten Bildungsweges bei gleicher Stundentafel für alle Schülerinnen und Schüler durch das Überspringen eines Schuljahres weist die Begründung explizit hin.
In der Begründung zu dem Entwurf ist „überwiegend gemeinsamer Unterricht und der Verzicht auf differente Lerngruppenbildung“ als Regelfall vorgesehen. Der Schulleitungsverband geht davon aus, dass ein Abweichen vom Regelfall auf Antrag der einzelnen Schule möglich ist. Weiterhin spricht sich der Schulleitungsverband dafür aus, die Erweiterung der Möglichkeit der inneren Differenzierung auf die Jahrgänge 9 und 10 hin zu prüfen.
Der Schulleitungsverband weist darauf hin, dass auch bei einem Verzicht auf differente Lerngruppenbildung die Differenzierungsstunden weiterhin zur Verfügung stehen müssen, um dem Anspruch auf individuelle Förderung gerecht werden zu können.
Der SLVN begrüßt ein breites, wohnortnahes Bildungsangebot und die Festsetzung der Mindestzügigkeit auf vier Lerngruppen. Bei einer Zügigkeit von 3 Lerngruppen gibt der SLVN zu bedenken, dass die individuellen Fördermöglichkeiten durch ein eingeschränktes Angebot an Wahlpflichtkursen, Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Forderangeboten nachteilig für die Schülerinnen und Schüler sein kann.
Eine geringere Zügigkeit darf die Qualität einer Gesamtschule nicht mindern und sich nicht nachteilig auf den Funktionsstellenkegel und die Leitungszeit auswirken.
Der SLVN weist darauf hin, dass für die Errichtung von Gesamtschulen und deren Ausgestaltung ein entsprechendes pädagogisches Raumkonzept umgesetzt werden muss: u. a. müssen Gruppenräume für Differenzierungs- und Förderangebote sowie sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen, die Jahrgangsstruktur muss berücksichtigt werden und Ruhe- und Bewegungsräume für den rhythmisierten Ganztag müssen eingeplant sein.