Das neue „Berufsbild Schulleitung“ ist da – Niedersachsens Kultusminister setzt einen Meilenstein

Das neue „Berufsbild Schulleitung“ ist da – ein Meilenstein aus Niedersachsen!

Grundsätzlich begrüßt der SLVN das gestern von Herrn Kultusminister Grant Hendrik Tonne vorgestellte „Berufsbild Schulleitung“ – Niedersachsen nimmt hier eine Vorreiterrolle ein! Die Initiative zu diesem Berufsbild ist vom SLVN ausgegangen: Auf der Herbsttagung 2019 hat die Vorsitzende Frau Andrea Kunkel unser siebenteiliges Berufsbild Schulleitung vorgestellt (hier der Link zum Bericht https://www.slvn.de/herbsttagung-des-slvn-am-18-09-19-in-dercongress-union-in-celle/ ): Dies war der Auftakt !

Nun erwarten wir vom MK nicht nur eine Beschreibung der Aufgaben und erwarteten Kompetenzen, sondern auch eine klare und verbindliche Ressourcenzuweisung und die Einrichtung einer eigenen Personalvertretung. Gerade diese haben die Schulleiter*innen bis jetzt nach wie vor nicht.
Schulleiter*innen (und das umfasst natürlich auch die stellvertretenden Schulleiter*innen) und die erweiterte Schulleitung (Didaktische Leiter*innen, Koordinator*innen) sollten keine Lehrkräfte mit Sonderaufgaben sein, sondern Führungskräfte mit eigener Ausbildung. Dazu gehört auch unser Forderung nach einer „Führungsakademie“, wie sie beispielsweise bei der Polizei schon lange besteht.

Zur Zeit werden gerade die Schulleiter*innen der kleinen Schulen, in der Regel Grund-, Haupt, Ober-, Realschulen nicht angemessen bezahlt und haben eine hohe Unterrichtsverpflichtung, die dazu führt, dass sie den eigentlichen Aufgaben der Schulleitung (Qualitätsmanagement, Personal-, Unterrichts-, Organisationsentwicklung) nicht oder nur in geringem Umfang nachkommen können. Dazu kommen vielfältige Verwaltungsaufgaben (Budgetverwaltung, Personaleinstellung, etc.), die wichtig sind, aber ebenfalls zeitumfänglich sind. Oft haben diese keine Stellvertretungen und leiten die Schule alleine – gerade in Corona zeigt sich dieser Mangel. Wer leitet die Schule, wenn der/die Schulleiter*in erkrankt? Anmerkung: bspw. Grund-, Hauptschulen mit weniger als 180 Schüler*innen haben keine stellv. Schulleiter*in.

Schulleiter*innen größerer Systeme (Berufsbildende Schulen, Gymnasien, IGS, KGS, große Oberschulen) haben oft ein vier- bis sechsköpfiges Leitungsteam, das Aufgaben untereinander aufteilen kann, eine geringe Unterrichtsverpflichtung und bessere Besoldung. Als Verband fordern wir hier Gerechtigkeit und eine Besoldung aller Schulleiter*innen mindestens nach A14 und einer Unterrichtsverpflichtung von maximal 6 Stunden.

Die Folgen der unangemessenen Bezahlung und schlechten Arbeitsbedingungen zeigen sich ebenso deutlich. Es bewerben sich immer weniger Personen auf ausgeschriebene Leitungsstellen an kleinen Schulen. In der Antwort des MK vom Juli 2021 auf die kleine Anfrage des MdL Björn Försterling wurde die Zahl von 72 unbesetzten Schulleiterstellen in Niedersachsen genannt (Drucksache 18/9689) und dies zum Teil schon seit mehreren Jahren.

Hier muss Politik (wie bei der Lehrkräftebesoldung) handeln und dringend etwas ändern, da sich der Fachkräftemangel auch jetzt schon unmittelbar auf die Schulen auswirkt und besonders nicht-gymnasiale Schulformen im ländlichen Raum nicht oder nur unzureichend mit Lehrkräften und Schulleitungen versorgt werden können.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Mounajed | Judith Brandes-Bock | Carsten Melchert | Stephan Lindhorst