BBS: Änderung des nieders. Schulgesetzes

Stellungnahme des Schulleitungsverbandes Niedersachsen – SLVN
zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Nds. Schulgesetzes

Als Tischvorlage in der Anhörung in öffentlicher Sitzung durch den Kulturausschuss am 23. September 2010 vorgelegt:
Grundsätzlich befürworten wir den vorliegenden Entwurf. Damit können die erfolgreichen Ergebnisse aus dem Schulversuch ProReKo auf alle Berufsbildenden Schulen (BBS’n) des Landes übertragen werden. Der ProReKo-Schulversuche hat gezeigt, dass die erprobten Organisationsformen zukunftsfähig sind und dass die BBS’n mit diesen Gestaltungsmöglichkeiten die Anforderungen an eine zeitgemäße berufliche Bildung erfüllen können. Viele Leiterinnen und Leiter von BBS’n, die nicht im ProReKo-Schulversuch waren, haben in den letzten Jahren ihre Schulen auf den Transfer der Ergebnisse des Schulversuches vorbereitet. Die vorliegende Gesetzesanpassung bietet nun den erforderlichen rechtlichen Rahmen.
Insbesondere begrüßen wir die veränderte Zusammensetzung des Schulvorstandes an BBS’n mit den Gruppen erweiterte Schulleitung, Schülervertreter, Lehrervertreter und außerschulische Vertreter/Wirtschaftsvertreter. Unklar ist im § 38b, Abs. 4 die Formulierung „… Vertreter der zuständigen Stelle, die nach dem Berufsbildungsgesetz bestimmt wird.“ Ferner begrüßen wir die Regelungen für eine Schulorganisation mit Teamstruktur, die sich an den Bildungsgängen orientiert.
Der Erfolg des ProReKo-Modellversuchs basiert wesentlich auf dem Zusammenwirken der Handlungsfelder „Budgetierung, Personalmanagement, Steuerung/Controlling und Qualitätsmanagement.“Die Qualität der schulischen Arbeit in den genannten Handlungsfeldern ist von der Unterstützung der Schulleitungen durch Verwaltungs- und Assistenzkräfte abhängig. Hier besteht die Hoffnung, dass durch die Übertragung der Ergebnisse des ProReKo-Schulversuches zukünftig allen BBS’n Gestaltungsmöglichkeiten wie bei den Versuchsschulen eingerichtet werden.
Wir sehen mit Sorge, dass mit den zurzeit diskutierten Ausführungsvarianten des Beschlusses der Landtagsfraktionen zu ProReKo bei der Bereitstellung von Verwaltungsleitungen und Assistenzkräften an den BBS‘n das ursprüngliche Ziel gefährdet ist.
Die folgenden Bedingungen sollten bei den Regelungen berücksichtigt werden:
1. Aufgrund der spezifischen Bedingungen an BBS’n ist es erforderlich, dass für BBS’n spezifische Regelungen für die Einstellung von Verwaltungs- und Assistenzkräften geschaffen werden.
2. Die erforderlichen Verwaltungsleitungen undAssistenzkräfte sollten von den BBS’n eingestellt werden.
3. Für die Finanzierung dieser Stellen sollten den Berufsbildenden Schulen direkt Mittel im Schulbudget zur Verfügung gestellte werden.
Die Erfahrungen aus dem Schulversuch haben gezeigt, dass die Ziele eines regionalen Kompetenzzentrums nicht erreicht werden, wenn für die BBS’n nicht auch die Möglichkeit besteht, ein vor Ort angesiedeltes eigenverantwortliches Personalmanagement einzurichten, die Einstellung von Verwaltungsleitern/-leiterinnen und Assistenzkräften zu ermöglichen und dies stellenmäßig abzusichern. Diesbezüglich fehlen in dem vorliegenden Gesetzentwurf entsprechende Regelungen. Eine Ergänzung würden wir sehr begrüßen.