Hannover, 27.06.2020
Zum Umgang mit der Rundverfügung 20/2020 „Dienst- sowie arbeits- und tarifrechtliche Hinweise zum Umgang mit dem Corona-Virus / Urlaubsreisen ins Ausland“ – Der SLVN empfiehlt
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Den Schulleitungen wird in dieser Krisenphase eine weitere Aufgabe zugemutet: Wir sollen gewährleisten, dass alle Kolleg*innen Abstand von Reisen in Corona-Risikogebiete nehmen oder zumindest um mögliche Konsequenzen, die aus einer solchen Reise erwachsen könnten, wissen.
Der SLVN geht davon aus, dass alle Kolleg*innen um die Gefährdungslage und um ihre Vorbildfunktion als Beamtin/Beamter oder Tarfibeschäftigte/Tarifbeschäftigter wissen. Wir schlagen den Schulleitungen daher vor, dass sie allen Kolleg*innen die entsprechenden Schreiben weiterleiten, verbunden mit der Aufforderung, dass sich die Kolleg*innen melden, die dies konkret betrifft.
Zur Sicherheit kann eine Unterschriftsliste erstellt werden, wo die Kolleg*innen die Kenntnisnahme der Rundverfügung bestätigen.