MK stiftet maximale Verwirrung an den Schulen

Hannover, 25.06.2020

Viele Schulen in Niedersachsen erhielten am Mittwoch, 23.06.2020, eine Mail mit zwei Erlassen, die Maßnahmen „zur Sicherung der Unterrichtsversorgung“ enthielten.
Neben der Aussetzung des Bestandsschutzes für alle Schuljahrgänge wurde auch eine Verringerung des Faktors zur Berechnung der Poolstunden festgeschrieben.

Erlass vom 23.06.2020:
Sicherung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2020/2021; Hier: Stundenpool in den Schuljahrgängen 5 bis 10
Bezug: RdErl. d. MK v. 21.3.2019 – 34-84001/3 – VORIS 22410 – (SVBl. S. 165 ff – Klassenbildungserlass)
Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung erfolgt abweichend von Nr. 4 S. 3 des o. g. Bezugserlasses, befristet für das Schuljahr 2020/2021, die Zuweisung des Stundenpools an Oberschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen auf Basis der Soll-Klassen in den Schuljahrgängen 6 bis 10. Für den 6. Schuljahrgang wird dabei der Faktor für die Ermittlung der Stundenzahl von 2 auf 1,5 verändert. Im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit der Schule entscheidet die Schulleitung über den Einsatz der Poolstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 10.

Nach massiven Protesten hat das MK die Aufhebung des Bestandsschutzes der Klassenwieder zurückgenommen.
Die Berechnungsgrundlage für die Poolstunden bleibt aber bestehen. Neben einer äußerst unglücklichen Formulierung des Erlasses wird mit der Pressemitteilung des MK suggeriert, dass durch die Kürzung der Poolstunden „der Pflichtunterricht gestärkt“ wird. Wie eine Kürzung der Stundenzuweisung zu einer Stärkung des Pflichtunterrichts führen soll, ist dem SLVN rätselhaft. Aus Sicht des SLVN führt diese Maßnahme lediglich dazu, dass die Sollstunden der Schulen sinken und damit die statistische Unterrichtsversorgung besser wird. In den Schulen vor Ort aber müssen wegen dieser Maßnahme Differenzierungsangebote, Förderkurse und andere Angebote gestrichen werden, die häufig den schwächsten Schülerinnen und Schülern zugute kommen sollten, Schülerinnen undSchülern, die aufgrund der Coronapandemie erheblich in ihrem Lernfortschritt
beeinträchtigt sind.

Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung des MK vom 25.06.2020
„Als weiteren Schritt, um im kommenden Schuljahr den Fokus auf die Erteilung des Pflichtunterrichtes zu legen, werden rund 7.000 Poolstunden verlagert. Diese „freien Stunden“ sollen für die schuleigene Schwerpunktsetzung und Gestaltung genutzt werden, wie zum Beispiel für wahlfreien Unterricht und Arbeitsgemeinschaften. Die Poolstunden umfassen insgesamt rund 37.000 Stunden. Mit der Verlagerung eines Sechstels dieser Stunden wird der Pflichtunterricht gestärkt. Die verbleibenden Poolstunden können die Schulen in eigener Verantwortung in den Schuljahrgängen 5 bis 10 einsetzen. Auch diese Maßnahme ist einmalig und auf das Schuljahr 2020/2021 befristet und gilt ausschließlich für die Schuljahrgänge 5-10 (außer bei den Förderschulen). Weder an Grundschulen noch an den gymnasialen Oberstufen hat diese Maßnahme Auswirkungen.“

Eine Klarstellung, in welchen Jahrgängen Poolstunden gekürzt werden sollen, muss dringend erfolgen.
Der SLVN bedauert es darüber hinaus sehr über diesen sehr einschneidenden Erlass im Vorhinein nicht informiert und zum Thema Unterrichtsversorgung nicht angehört worden zu sein, zumal in den vergangenen Wochen ein anderer Umgang mit den Gewerkschaften und Verbänden gepflegt worden ist.
Der Schulleitungsverband Niedersachsen fordert die Rücknahme der Kürzung der Poolstunden zum Wohle der Schülerinnen und Schüler.

Andrea Kunkel | Katharina Badenhop | Stephan Lindhorst | René Mounajed