In Sachsen-Anhalt entsteht das Szenario einer rechtsextremistischen Bildungspolitik
Die aktuelle Insa-Umfrage von Mitte Juli 2026 rechnet mit einem sehr deutlichen Wahlsieg der AfD (41%) vor der CDU (24%) und den Linken (14%) bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 06.09.2026. Alle anderen Parteien (SPD, GRÜNE, FDP und BSW) könnten knapp an der 5%-Hürde scheitern.
Der Einzug zumindest einer dieser vier Parteien ist wahrscheinlich und würde dazu führen, dass die AfD wohl keine absolute Mehrheit der Sitze erreichte und nicht aus eigener Kraft den Ministerpräsidenten stellen könnte. In einem Landtag aus drei Parteien jedoch würde möglicherweise Ulrich Siegmund (AfD) Ministerpräsident. Betrachten wir also Personen, Positionen und Perspektiven.
Hans-Thomas Tillschneider
Zwar arbeitet die AfD ohne Schattenkabinett und hat daher auch keinen designierten Kultusminister. Dennoch gilt der anerkannte promovierte Islamwissenschaftler Hans-Thomas Tillschneider als bildungspolitischer Sprecher und damit auch als Meinungsführer für die Kultuspolitik seiner Partei. Tillschneider wird aufgrund seiner Aktivitäten im inzwischen aufgelösten „Flügel“, der völkisch-deutschnationalen „Patriotischen Plattform“ und der Identitäten Bewegung als profilierter Akteur der Neuen Rechten seit 2020 vom Verfassungsschutz beobachtet. Durch Reisen in die von Russland besetzten ukrainischen Gebiete und durch regelmäßige publizistische Aktivitäten unterstützt Tillschneider explizit die russische Außenpolitik und die Propaganda des Kreml.
Tillschneider hat in Reden und Videos, von denen Dutzende auf YouTube verfügbar sind, wiederholt antifeministische, migrations- und diversitätsfeindliche Positionen vertreten und die „Sakralisierung des Holocaust“ als „hochgradig irrational“ bezeichnet (Wikipedia). Das von ihm vertretene Konzept der multipolaren Weltordnung stellt universelle Menschenrechte infrage. Bekannt wurde Tillschneider auch durch die Nutzung des Wehrmacht-Mottos „Gott mit uns“, durch die Reproduktion antisemitischer Verschwörungstheorien und eine ausgeprägt militante Rhetorik.
So nennt Tillschneider auf seiner Homepage den Bildungsauftrag des Landes Sachsen-Anhalt (§1 SchG LSA) „toxisch“ und spricht im Zusammenhang von „Ausländergewalt“ von „Migrantenkinderbanden“. Aufgrund der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2025 zum „Umgang mit der Vielfalt sexueller Identität in der Schule“ bezeichnet Tillschneider diese als „Hort der Häresie“ und dessen Vorsitzenden Georg Bätzing angesichts von dessen Warnung vor der AfD als „vom Teufel geschickt“. Tillschneider kennzeichnet den gerade verstorbenen Philosophen Jürgen Habermas als „einen der größten Feinde der deutschen Nation“ und die Antifa als die „Affen, die zu unserer Musik tanzen“.
Wie Geisler et al. (2026) gezeigt haben, ist Tillschneider kein Einzelfall. Unter den Wahlkreiskandidaten der AfD in Sachsen-Anhalt „finden sich ein früherer Stasi-Hauptmann und ein verurteilter Urkundenfälscher; dazu Männer, die mit Neonazis demonstrierten und in der rechtsextremen Kameradschaftsszene aktiv gewesen sein sollen.“ (S. 28).
Bildungspolitik
Das Regierungsprogramm der AfD-Partei nimmt vor allem die Schulform des Gymnasiums in den Blick. Die AfD möchte das Gymnasium auf etwa 25% eines Jahrgangs begrenzen und verbindliche Schullaufbahnempfehlungen bei strengen Maßstäben der Leistungsbewertung wieder einführen. Haupt- und Realschule sollen integrierte Systeme ersetzen. Für nichtgymnasiale Schulformen ist eine Pädagogische Hochschule anstelle der bisherigen akademischen Lehrkräfteausbildung vorgesehen. Innerhalb dieser Schulstruktur sind die folgenden bildungspolitischen Maßnahmen zentral.
Inklusion und Integration
Das AfD-Programm fordert explizit den Abschied von inklusiver Pädagogik zugunsten einer Trennung „normaler“ von „behinderten“ Kindern. Schulunterricht für geflüchtete Kinder ist lediglich aus humanitären Gründen vorgesehen, sofern die Eltern „vorerst“ (S. 65) nicht ausreisepflichtig sind und dieser Unterricht in „Sonderklassen“ erteilt wird. Damit sollen der vorübergehende Charakter des Aufenthalts vermittelt und „Belastungen […] für unsere Kinder“ (S. 65f.) vermieden werden. Lehrkräfte dieser „Sonderklassen“ sollen möglichst selbst Geflüchtete sein und die Inhalte sollen im Sinne der Rückführung an den Bedarfen der Heimatländer orientiert sein.
Keine Schulpflicht
Auf der Grundlage einer „Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht“ bricht das Programm der AfD mit der Schulpflicht: „Das Recht auf Hausunterricht ist als Elternrecht zu begreifen, die Bildung der Kinder als Pflicht und der Schulbesuch als Angebot.“ (S. 64). Damit soll die „Einmischung“ des Staates in die (politische) Erziehung der Kinder begrenzt werden.
Schulverfassung
Das Regierungsprogramm definiert Schule (und Wirtschaft) als einen Bereich, „wo das demokratische Prinzip fehl am Platze wäre“ (S. 64). Damit wird nicht nur die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern zurückgewiesen, sondern auch das Prinzip der Eigenverantwortung der Schule.
Stattdessen sollen Entscheidungen von „Sachverständigen“ in Ministerien getroffen werden. Ferner will die AfD „erweiterte Appellationsrechte für Eltern und Schülern [sic!] schaffen und am Bildungsministerium eine Beschwerdestelle mit erhöhter Sichtbarkeit einrichten“ (S. 65).
Meinungsvielfalt
Dass Lehrkräfte nach dem Beutelsbacher Konsens das Recht haben, ihre politische Meinung auch im Unterricht zu äußern, solange sie das Überwältigungsverbot beachten, Mehrperspektivität ermöglichen und zur Teilhabe befähigen, wird nicht bestritten. Dieser Sachverhalt ist ausgesprochen bemerkenswert. Eben darum soll der Beutelsbacher Konsens zu einem Neutralitätsgebot erweitert werden.
Projekte wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ sollen ebenso verboten werden wie die Regenbogenflagge als Zeichen der „LGBTQ-Bewegung“. Stattdessen ist eine ständige Beflaggung mit der Deutschlandfahne ebenso vorgesehen wie das Singen der Nationalhymne bei feierlichen Gelegenheiten.
Gewalt an Schulen
In diesem Bereich nennt das Regierungsprogramm ausschließlich reaktive Maßnahmen wie die Einführung privater Wachdienste und maximale Härte des Strafrechts gegen strafmündige Gewalttäter. Minderjährige sollen schneller als bisher an „Spezialschulen für Gewalttäter“ verwiesen werden (S. 68).
Unterrichtsinhalte
Neben einer Stärkung des Russisch-, Sport- und Schwimmunterrichts, der „Heilpflanzenpädagogik“ und des „Heimatkundeunterrichts“ (S. 58) wird die Einführung von Informatik als Pflichtfach gefordert. Hier soll u.a. die „Anwendung von Standartsoftware“ [sic!] eingeübt werden. Auch wenn das AfD-Programm nur im Fach Geschichte konkrete curriculare Änderungen vorsieht, betreffen zahlreiche Aussagen auch die Inhalte anderer Fächer:
- Der Geschichtsunterricht soll das Idealbild der antinapoleonischen „Völkerschlacht“ (1813) und des Deutschen Kaiserreiches (1871) vermitteln (an anderer Stelle: „Mehr Bismarck, weniger Hitler“). Auf seiner Homepage spricht Tillschneider von den „Sternstunden und den Hochzeiten der deutschen Geschichte in Sachsen-Anhalt“, Spitzenkandidat Siegmund von einer Erziehung der Schulkinder „im Geiste der Liebe zu Volk und Heimat“ (Geisler et al., S. 29).
- Die Naturwissenschaften betrifft die Distanzierung vom „angeblich menschengemachten Klimawandel“ (S. 109).
- Die kulturpolitische Orientierung am Ungarn der vergangenen Ära Orban fokussiert ebenfalls unterrichtsrelevant „deutsche Kunst“ (S. 48).
- Die Abgrenzung von gendersensibler Sprache mündet in die Forderung „Vernünftiges Deutsch durchsetzen!“
- In den Sozial- und Geisteswissenschaften distanziert sich die AfD von postkolonialistischer Wissenschaft ebenso wie von den „Gender Studies“ in der Tradition von Judith Butler u.a.
Ein Szenario
Stellen wir uns ein von Hans-Thomas Tillschneider geführtes Bildungsministerium in Magdeburg vor? Das Szenario ist möglich, aber vor allem erkenntnisfördernd.
Verletzung übergeordneter Rechtsnormen
Eine nach den o.g. Prinzipien gearbeitete Schulgesetznovelle dürfte in wesentlichen Punkten selbst rechtswidrig sein: So verstöße die generelle Erlaubnis von Hausunterricht nach Lischewski (2026) zwar nicht gegen GG Art. 7 (staatliche Schulaufsicht), sehr wohl aber gegen Art. 25 Abs. 2 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts (Schulpflicht), v.a. aber gegen den staatlichen Schutzauftrag für Kinderrechte und Kindeswohl (letztlich GG Art. 2). Die Einführung eines Neutralitätsgebotes für Lehrkräfte könnte einen ungerechtfertigten Eingriff in den Schutzbereich von GG Art. 5 darstellen (Recht auf freie Meinungsäußerung).
Eine Aufhebung von Inklusion gegen die UN-Behindertenrechtskonvention Art. 24 wäre sogar völkerrechtswidrig. Folglich würden die entsprechenden Maßnahmen einer Überprüfung durch Verwaltungsgerichte voraussichtlich nicht standhalten.
Die Aufhebung der allgemeinen Schulpflicht würde überdies einen Rückfall in das Jahr 1717 und damit eine Abkehr von einer progressiven, ursprünglich preußischen Tradition bedeuten.
Regressive Steuerungsmodelle
Die Vorstellung einer zentralen Steuerung des gesamten Bildungssystems aus einem fachkundigen Ministerium heraus und ohne das Prinzip der Eigenverantwortung von Schulen folgt einer anachronistischen und unwirksamen Steuerungsfantasie, von der sich alle Bundesländer seit einer Generation verabschiedet haben, Sachsen-Anhalt am 01.08.2005.
Der Rückgriff auf historisch überholte Lösungskonzepte folgt offensichtlich der romantisch-nostalgischen Sehnsucht nach einer Zeit, in der die Komplexitätsüberforderung der Gegenwart vermeintlich noch nicht gegeben war.
Alternative Fachwissenschaft
Die curricularen Vorstellungen der AfD sind im Kern völkisch-essenzialistisch und damit vorwissenschaftlich. Einer Person oder einer Gruppe, einem Sachverhalt oder einem Phänomen wird eine Eigenschaft als wesenseigen und unveränderbar unterstellt.
- So übersteht die Annahme einer „deutschen Kunst“ kein Proseminar in Kunstgeschichte.
- Der Linguistik ist eher unklar, was genau „vernünftiges Deutsch“ sein könnte. Dagegen hätte sie das AfD-Regierungsprogramm in Sachsen-Anhalt zügig als weitgehend dysgrammatisch und orthografischen Substandard identifiziert.
- Schließlich folgt das Postulat „Mehr Bismarck – weniger Hitler“ dem Ansatz einer Herauslösung des Nationalsozialismus als Betriebsunfall der deutschen Geschichte, der geschichtswissenschaftlich nicht ernsthaft verfolgt wird. Nicht erst seit Sebastian Haffners „Von Bismarck zu Hitler“ (1987!) befassen sich Expertinnen und Experten eher mit den Kontinuitäten und Brüchen der deutschen Geschichte und erweitern die Perspektive gleichzeitig über die Nationalgeschichte hinaus.
Stellen wir uns Abiturientinnen und Abiturienten aus Magdeburg oder Dessau vor, die in der Verehrung Bismarcks unterrichtet wurden, den Klimawandel zu bestreiten gelernt haben und fest an eine biblisch fundierte Biologie der Zweigeschlechtlichkeit glauben? Die Kultusministerkonferenz müsste sich mit der Frage der Anerkennung von Abschlüssen befassen. Hochschulreife wäre das nicht.
Machbarkeits-Check
Das AfD-Regierungsprogramm enthält generell keine Aussagen zur Machbarkeit oder Gegenfinanzierung einzelner Maßnahmen oder zu unerwünschten Nebenfolgen.
Für populäre Forderungen wie die nach Lehrmittelfreiheit oder dem Erhalt von Grundschulen mit 40 Kindern gibt es kein Finanzierungsmodell. Auch für den angekündigten vierstündigen Sportunterricht in jedem Jahrgang fehlen Aussagen zur Kürzung anderer Fächer in der Stundentafel. Dass für den gestärkten Russischunterricht keine Fachlehrkräfte zur Verfügung stehen, wissen die Autoren. Hier soll auf Muttersprachler zurückgegriffen werden. Einzig für eine Unterrichtsversorgung unter 90% hat die AfD eine Antwort: Schulleitungen sollen die Klassenobergrenzen erhöhen.
Besonders brisant ist die Folgenabschätzung für die Aufhebung der inklusiven Beschulung. Zwar hat Sachsen-Anhalt auch bisher eine vergleichsweise geringe Inklusionsquote. Dennoch müssten mehr als 5000 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen beschult werden, die bisher Regelschulen besuchen. Für viele Förderschwerpunkte stehen diese Förderschulen in dem Flächenstaat aber nicht wohnortnah zur Verfügung.
Während in Halle (Saale) oder Magdeburg alle Förderschwerpunkte erreichbar sind, hätte ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Sehen aus Gardelegen im Altmarkkreis einen Schulweg nach Halle von 140 km, eines mit dem Schwerpunkt Hören aus Osternburg im Landkreis Stendal führe 170 km mit dem Bus. Beide Förderschwerpunkte lassen sich dagegen inklusiv besonders gut umsetzen. Gänzlich unrealistisch ist die Aufhebung der Inklusion für das Jerichower Land, Dessau-Roßlau und den Altmarkkreis Salzwedel.
Unerwünschte Negativeffekte
Unberücksichtigt lässt das Regierungsprogramm unerwünschte Negativeffekte: Von den etwa 16000 Lehrkräften in Sachsen-Anhalt ist etwa die Hälfte verbeamtet und hat einen Eid auf die Landesverfassung geleistet. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte haben entsprechende Verpflichtungen unterschrieben. Diese Personengruppe wird ein rechtsextremistisches Regierungsprogramm nicht ohne weiteres mittragen.
Auch bei den Beamtinnen und Beamten ist damit zu rechnen, dass viele von ihnen das Land verlassen würden. Wird ein Versetzungsantrag nicht genehmigt, können sie kündigen und sich in einem anderen Bundesland neu bewerben.
Einen Exodus besonders qualifizierter, leistungsfähiger und leistungsbereiter sowie mobiler und agiler Fachkräfte hat Sachsen-Anhalt nach 1989 schon einmal erlebt. Das Institut der Deutschen Wirtschaft, die Deutsche Industrie- und Handelskammer und andere Verbände warnen seit Jahren vor den volkswirtschaftlichen Nebenfolgen des Fachkräftemangels in Ostdeutschland, der auch auf das politische Klima zurückzuführen sei.
Konkreter hat das Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin die ökonomischen Auswirkungen einer Umsetzung des AfD-Programms als Szenario berechnet. Für Sachsen-Anhalt rechnet Präsident Marcel Fratscher mit dem Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen sowie 1600 Euro Einkommensverlust pro Kopf. Damit wären die Einkommensverluste in Sachsen-Anhalt doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Die größten Verluste drohen ausgerechnet dort, wo die Anteile der AfD besonders groß sind: im Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und im Salzlandkreis.
Eher verheerend für den Schulfrieden dürfte sich auch die Etablierung der von der AfD befeuerten Beschwerdekultur auswirken, die von tiefem Misstrauen gegenüber dem staatlichen Bildungswesen und seinen Protagonisten geprägt ist und der Tradition der sog. Beschwerdeportale folgt.
Folgerungen
Die von der AfD skizzierte Bildungspolitik würde die krisenhafte Unterrichtsversorgung rasch verschärfen. Sie ist in wesentlichen Teilen unwirksam, unrealistisch, ohne fachliche Grundlage und juristisch unhaltbar. Alles das könnte beruhigen. Sollte es aber nicht.
Zu folgern wäre vielmehr „out of the box“ etwas ganz anderes: Dieses Regierungsprogramm soll gar nicht einer rationalen Steuerungslogik folgen. Es akzeptiert Fachwissenschaft ebenso wenig als Grundlage politischen Handelns wie das Grundgesetz oder internationales Recht. Aus der Gesundheits-, Außen- oder Zollpolitik der USA wissen wir bereits, dass wir uns auch das vorstellen sollten, was jenseits unserer Begriffe liegt. Die Regierung Trump zeigt, wie risikobehaftet eine Politik sein kann, die Naturwissenschaft, Volkswirtschaftslehre oder internationales Recht schlicht ignoriert.
Erinnern wir uns: Im April 2026 unterbrach der AfD-Landesvorstand Felix Zietmann die Rede eines SPD-Politikers im Magdeburger Landtag mit den Worten, die anderen Parteien müssten „immer gewinnen“, die AfD aber „nur einmal“ (Geisler et al. 2026, S. 30).
Was ist zu tun?
Das o.g. Szenario weist weit über Sachsen-Anhalt und auch über die neuen Bundesländer heraus. Auch das Nachbarland Niedersachsen sollte hier sehr genau hinsehen. Bei aller Unterschiedlichkeit der politischen Verhältnisse im Einzelnen sind jetzt – bei weitgehend stabilen demokratischen Mehrheitsverhältnissen – in allen Bundesländern die folgenden präventiven Maßnahmen zum Schutz eines demokratischen Schulsystems zu prüfen.
Für einen Verfassungsrang des Bildungsauftrags
Der Bildungsauftrag (§1 SchulG LSA, §2 NSchG) sollte Verfassungsrang erhalten, solange demokratische Parteien gemeinsam über die erforderlichen Mehrheiten verfügen. Durch diese Rechtsnormenhebung wäre die Werteorientierung des Bildungsauftrags durch das Erfordernis einer 2/3-Mehrheit gegen eine Änderung geschützt. Der SLVN wird dazu für Niedersachsen einen konkreten Vorschlag vorlegen.
Die Ebene der KMK
Die Kultusministerkonferenz wäre damit zu befassen, wie sie ggfs. mit einem von der AfD geführten Ministerium in einem Bundesland umgeht. Insbesondere wäre ein Sanktionskatalog gegen ein rechtsextremistisch geführtes Bundesland zu entwickeln. Dieser sollte auch die Nichtanerkennung von Abschlüssen prüfen.
Die Rolle der Schulbehörden
Obere und mittlere Schulbehörden (Kultus- oder Bildungsministerien sowie Bezirksregierungen oder Landesschulämter) arbeiten naturgemäß im Rahmen von Weisungen der Hausspitze. Gleichzeitig reden wir auch hier von verbeamteten und tarifbeschäftigten Mitarbeitenden mit einer Verpflichtung auf demokratische Landesverfassungen und das Grundgesetz.
Wäre ein Bildungsministerium von der AfD geführt, gäbe es eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten. Neben der Remonstration wären hier der Dienst nach Vorschrift und alle anderen Formen professionellen Ungehorsams zu prüfen und als ultima ratio auch an die Ausgestaltung von GG Art. 20 Abs. 4 zu denken (Widerstandsrecht).
Entscheidend ist hier vermutlich vor allem die Rolle der Schulbehörden zur Unterstützung ihrer demokratischen Schulen – und ihrer engagierten Schulleitungen und Lehrkräfte. Der Fall des couragierten AfD-kritischen Lehrers Max Heckel aus Stendal hat gezeigt, dass seine Abmahnung durch das Landesschulamt auf das Konto der Rechtsextremisten eingezahlt hat.
Die Ebene der Einzelschule
Die einzelne Schule sollte sich über Verbände und Gewerkschaften mit anderen vernetzen und gleichzeitig den Schulterschluss innerhalb der eigenen Schulgemeinschaft organisieren. Gerade im Fall einer Demokratiegefährdung „von oben“ wären Diskriminierungsfreiheit und demokratische Schulkultur besonders konsequent zu achten. Fachliche und politische Professionalität können ebenso schützen wie eine strenge Bindung an die Landesverfassung und ans Grundgesetz.
Die politische Ebene
Zielführender als alle diese Maßnahmen wäre jedoch
- die Einführung von Verfassungstreueprüfungen auch für Ministerinnen und Minister über den Amtseid hinaus,
- den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung der AfD zu prüfen,
- und schließlich ein Parteiverbotsverfahren nach Art 21 GG in Betracht zu ziehen. Die Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2025 und der Gesellschaft für Freiheitsrechte von 2026 liefern dafür Anhaltspunkte.
Nun löst ein Parteienverbot kein gesellschaftliches Demokratiedefizit. Der Sachsen-Anhalt-Monitor 2025 weist auf eine fragile demokratische Kultur hin, aber auch auf eine stabile grundsätzliche Bejahung der Demokratie als Staatsform und einen sehr geringen Anteil gefestigter autokratischer Haltungen. Zweifel bestehen bei vielen Menschen vor allem an der Leistungsfähigkeit demokratischer Institutionen, der Vertrauenswürdigkeit politischer Akteure und den Möglichkeiten politischer Repräsentation. Die Rückgewinnung der „fragilen Demokraten“ ist möglich und wäre auch über ein leistungsfähiges Bildungssystem zu denken.
Demokratische Bildungspolitik hätte nicht nur Haltung zu zeigen, sondern vor allem die Flanken zu schließen, über die die AfD angreift.
Welche Chance hätte der Rechtsextremismus in einem Land, in dessen Schulen genügend engagiertes Personal arbeitet und die Inklusion von Kindern mit Handicap ebenso gelingt wie die Integration Geflüchteter, in dem im Umgang mit Gewalt an Schulen eine kluge Balance zwischen sorgfältiger Prävention und konsequenter Reaktion etabliert ist und die Schulbücher nichts kosten?
Matthias Aschern, aschern@slvn.de
Literatur
- Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt. (2026). Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026. Magdeburg.
- „Arm dran, wer AfD wählt“. (2026) DER SPIEGEL 31, S. 74.
- Geisler, Astrid et al. (2026): Hitlerjugend-Gesang im Fackelschein. DER SPIEGEL 31, S. 28-31.
- Lischewski, Isabel (2026): Bildungspflicht vs. Kinderrechte. Zum Vorschlag der AfD Sachsen-Anhalt, die Schul- durch eine Bildungspflicht zu ersetzen. verfassungsblog.de/bildungspflicht-afd-kinder-rechte
- Pickel, G., Decker, O., Brähler, E., et al. (2025). Sachsen-Anhalt-Monitor 2025. Politische Kultur im Bundesland Sachsen-Anhalt. Magdeburg: Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt.
- Tillschneider, Hans-Thomas. (laufend). Persönliche Homepage: tillschneider.org
- Wikipedia-Eintrag s.v. Hans-Thomas Tillschneider: de.wikipedia.org/wiki/Hans-Thomas_Tillschneider

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