Stellungnahme des SLVN zum In-Kraft-Treten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020

Hannover, 02.03.2020
Mehrbelastung statt Entlastung – Jetzt ist Schluss!!!

Mit der von der Landesschulbehörde am 25.02.2020 veröffentlichten und am 01.03.2020 in Kraft tretenden Rundverfügung zum Masernschutzgesetz wird uns Schulleiterinnen und Schulleitern in Niedersachsen zu den permanenten Dauer- und Überbelastungen im Schulalltag ein weiterer Arbeitsschwerpunkt zugemutet. Der Bereich der gesundheitlichen Fürsorge wird in umfangreicher Weise in die Schule verlagert und Aufgaben kommunaler Zuständigkeit, z.B. der Gesundheitsämter, sollen nun ausschließlich von Schulleitungen übernommen werden. Die Überprüfung des Masernschutzes bei allen an Schule Beteiligten, das sind außer Schüler*innen und Beschäftigten auch alle ehrenamtlich Tätigen, bindet nicht nur erhebliche zeitliche Ressourcen von Schulleitungen, sondern setzt medizinische Kenntnisse voraus, über die Schulleiter*innen nicht verfügen und die einer zusätzlichen Qualifizierung bedürfen. Dies ist dann von besonderer Relevanz, wenn im Falle einer grundsätzlichen Ablehnung des Masernimpfschutzes oder bei nicht geleisteten Impfnachweisen Überzeugungsarbeit geleistet werden sollte.

Der Schulleitungsverband Niedersachsen e.V. (SLVN) lehnt diese Vorgehensweise mit Entschiedenheit ab und schließt sich den von Seiten der GEW formulierten Forderungen vom 28.02.2020 an.
Zum wiederholten Mal nimmt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Führungspersonal in niedersächsischen Schulen – den Schulleitern und Schulleiterinnen – nicht wahr. Es stellen sich die Fragen:

  • Werden Schulleitungen in der Breite und Vielzahl ihrer Aufgaben und Handlungsfelder überhaupt noch wahrgenommen?
  • Wird die Verantwortung als Leitung so geringgeschätzt, dass immer weitere Verantwortungsbereiche hinzukommen?
  • Wann ist aus Sicht des Dienstherrn das Ende der Belastbarkeit erreicht?

Der SLVN wird dieses Vorgehen nicht akzeptieren und sich dafür einsetzen, dass die beschlossenen Maßnahmen, die die Gewährleistung des Masernschutzes durch Schulleitungen bedeuten, zurückgenommen werden und an den kommunalen Stellen verortet werden, wo sie hingehören.

Andrea Kunkel                        Katharina Badenhop

Vorsitzende                              Stellvertretende Vorsitzende