Pressemitteilung: das Schuljahr geht zu Ende und das Abordnungskarussell beginnt sich zu drehen

26.06.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Schuljahr geht zu Ende und damit beginnt auch die Vorbereitung des neuen… verbunden mit dem Start des „Abordnungskarussells“. Besonders in den schlecht versorgten ländlichen Regionen sind die Abordnungen häufig die einzige Möglichkeit den Unterricht an schlecht versorgten Schulen ansatzweise zu gewährleisten – dies ist dem SLVN völlig klar und wird grundsätzlich auch mitgetragen. Was aber nicht geht, sind zum Beispiel Aussagen, wie sie kürzlich in einer Dienstbesprechung des Dezernates 2 getroffen wurde, dass „Gymnasien nicht abordnen“ und die Oberschulen alle Lasten tragen müssen. Wenn dies Praxis ist, bewirbt sich bald auch niemand mehr an Oberschulen.

Eine Ungleichbehandlung von Schulformen darf es nicht geben – ALLE tragen die Lasten gemeinsam und die Dezernate 2 und 3 müssen endlich mehr miteinander, statt nebeneinander oder gar gegeneinander arbeiten.

Eine weitere Schwierigkeit für die entsendenden Schulen und die aufnehmenden Grundschulen ist jedoch schon seit langem, dass ein Großteil der Lehrkräfte nur zu unterhälftigen Teilabordnungen bereit ist, da für sie sonst die Unterrichtsverpflichtung der Grundschule gelten würde und sie bei gleicher Bezahlung mehr unterrichten müssten. Eine Tatsache, auf die der SLVN das MK wiederholt hingewiesen hat. Da sich dann mehrere Lehrkräfte die Abordnung teilen, entsteht für die Grundschule die Problematik die aufgenommenen Lehrkräfte sinnvoll einzusetzen, denn Hauptfächer können an der Grundschule, anders, als an den Schulformen der Sekundarstufe I, nicht in Doppelstunden an zwei Tagen unterrichtet werden. Zudem entstehen hohe Fahrtkosten und Umweltbelastungen, wenn Lehrkräfte für eine oder nur wenige Unterrichtsstunden an eine Grundschule fahren, um danach zu ihrer Stammschule zu fahren. Es ist aus unserer Sicht dringend notwendig, die rechtlichen Regelungen so anzupassen, dass abgeordnete Lehrkräfte grundsätzlich die Unterrichtsverpflichtung ihrer Stammschule behalten, bei Oberschulen beispielsweise 25,5 Stunden, wie es bei Lehrkräften mit dem Lehramt an Realschulen schon jetzt ist, damit mehr Lehrkräfte bereit sind, sich auch für ein ganzes Schuljahr in größerem Umfang an eine Grundschule abordnen zu lassen. Dann könnten sie auch die Funktion der Klassenlehrkraft übernehmen, was unter den derzeitigen Bedingungen oft schwierig ist und dazu führt, dass die Kolleg*innen der Grundschulen mehrere Klassen leiten müssen. Eine Belastung, die mit einer Änderung der rechtlichen Vorgaben gemindert werden könnte.

Das immer wieder angeführte Argument, dass es zu Neid kommen könnte, wenn abgeordnete Lehrkräfte weniger unterrichten müssen, als Stammlehrkräfte ist zudem völlig abwegig, da es schon jetzt „Klassengesellschaften“ in den Schulen des Landes gibt. So unterrichten beispielsweise nach A13 besoldete Studienräte an Oberschulen mit Gymnasialzweig 23,5 Stunden, während Haupt-/ Realschullehrkräfte mit A12 besoldet eine Unterrichtsverpflichtung von 25,5 Stunden haben.

Und wer hat im Alltag eigentlich Zeit und Lust, sich über solche Fragen zu unterhalten, wenn drei Klassen gleichzeitig in der Sporthalle der Grundschule betreut werden müssen, damit die Kinder nicht eher nach Hause geschickt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Mounajed | Judith Brandes-Bock | Carsten Melchert | Stephan Lindhorst