Hannover ist nicht Magdeburg

10 Forderungen, damit das so bleibt

1. Zur Situation im Nachbarland

Seit dem 6. September 2026 reklamiert in Sachsen-Anhalt eine Partei einen Regierungsauftrag für sich, die die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern beenden will und die Kinder Geflüchteter in Sonderklassen unterrichten. Für sog. „Gewalttäter“ sind Spezialschulen vorgesehen. Die anderen dürfen nach den Vorstellungen der AfD zu Hause beschult werden. Zugunsten zentraler Fachentscheidungen aus dem Ministerium sollen die Eigenverantwortung der Schulen und die Partizipation der Schülerinnen und Schüler zurückgebaut und das Beschwerdewesen ausgebaut werden. Eine Neutralitätspflicht für Lehrkräfte wird begleitet vom Verbot von Demokratieprojekten und einer Verpflichtung zu Hymne und Flagge. Die Unterrichtsinhalte sollen sich weniger an fachwissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren als an ideologischen Überzeugungen. Besonders deutlich wird dieses im Geschichtsunterricht. Die bildungspolitische Programmatik soll mit Hans-Thomas Tillschneider ein völkisch-nationalistischer Vordenker der AfD als Kultusminister umsetzen.

Aus schulfachlicher Sicht ist diese Programmatik nicht zu halten. Wesentliche Teile verstoßen gegen das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und dessen Landesverfassung, gegen das Grundgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Eckpunkte folgen einem regressiven Steuerungsmodell und sind haushalterisch und praktisch nicht umsetzbar.

2. Hannover ist nicht Magdeburg

Dass das Landtagswahlprogramm der AfD für Niedersachsen moderater ausgestaltet ist, kann auf den Landesverband zurückgeführt werden. Es könnte aber auch daran liegen, dass sich die Radikalisierung der AfD in den Jahren 2022-2026 hier lediglich noch nicht abbildet: Das aktuelle Programm ist vier Jahre alt. Für die Landtagswahlen am 26.09.2027 liegen noch keine Parteiprogramme vor. Wie sehr Magdeburg der inhaltliche Taktgeber anderer Landesverbände wird, ist noch nicht abzusehen. Auch gehen manche Rechtsextremismusexperten davon aus, dass sich die verschiedenen Untergliederungen der Partei weniger im inhaltlichen Radikalisierungsniveau unterscheiden als in der Militanz der Wortwahl und Methoden. Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen hat die AfD auf Kreisebene gegenüber 2021 das Dreieinhalbfache an Stimmen gewonnen (+11,3 %).

3. Woran die Schulen den Rechtsruck merken

Jedenfalls erreicht der neue Rechtsruck die niedersächsischen Schulen massiv. Die Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch rechtsextreme und menschenfeindliche Attacken beschreibt die neuere Rechtsextremismusforschung nicht mehr als Ausdruck einer sozialen Umverteilungsdebatte, sondern als „Rebellion gegen die Gebildeten“1 und einer daraus abgeleiteten Elitenfeindlichkeit von Verlierern der Bildungsexpansion oder Menschen, die sich als solche empfinden. So kann der Versuch der Gleichschaltung US-amerikanischer Universitäten ebenso erklärt werden wie die Angriffe der sog. „Alternative für Deutschland“ gegen öffentliche Schulen, die sich konkret äußert in

  • Diffamierungen, Beleidigungen und Bedrohungen von Schulleitungen und Lehrkräften,
  • Öffentliche und von Social Media begleitete Angriffe auf Diversity-Projekte und Aktionen für Pluralismus, Toleranz und geschlechtliche sowie kulturelle Vielfalt,
  • Melde- und Beschwerdeportalen gegen Schulleitungen und Lehrkräfte unter dem Deckmantel eines vermeintlichen Neutralitätsgebots,
  • Einer Infragestellung der Landeszentralen für politische Bildung, der Schulpflicht, der Inklusion und der Lehrpläne an öffentlichen Schulen („mehr Bismarck, weniger Hitler“).

Der Schulleitungsverband Niedersachsen e.V. vertritt die Überzeugung, dass demokratiesichernde Maßnahmen erforderlich sind – nicht obwohl eine rechtsextremistische Regierungsbeteiligung aufgrund aktueller Umfragen und stabiler Positionen aller demokratischer Parteien eher unwahrscheinlich ist, sondern gerade deshalb zu einem Zeitpunkt, zu dem z.B. eine Ergänzung der Niedersächsischen Landesverfassung um den Bildungsauftrag (noch) eine Mehrheit im Landtag erreichen kann. Folglich beschließt die Mitgliederversammlung am 24.09.2026 den folgenden Forderungskatalog:

1. Für einen Verfassungsrang des Bildungsauftrags

Der Paragraph 1, Satz 1 und 2 NSchG wird als Artikel 4b) in die Landesverfassung übernommen. Diese lautet im Anschluss an Artikel 4 und Artikel 4a) demnach:

  1. Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln.
  2. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.

Die zehn Einzelbestimmungen aus §2 Abs. 1 Satz 3 NSchG verbleiben verfassungssystematisch kohärent dort und bleiben mit einfacher Mehrheit gestaltbar.

2. Für einen Gesetzesrang des Beutelsbacher Konsens

Dass Lehrkräfte keine Neutralitätspflicht haben, sondern im Gegenteil dazu verpflichtet sind, die freiheitlichen Grundlagen unserer Verfassung zu verteidigen, basiert auf beamtenrechtlichen Grundlagen. Das konkrete pädagogische Unterrichtshandeln jedoch orientiert sich am Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Lernendenorientierung).

Diese drei Prinzipien der Professionsethik von Lehrkräften haben sich über 50 Jahre bewährt. Ihr Rechtsstatus ist jedoch mehr als fragil: Der Beutelsbacher Konsens ist nicht mehr als das nachträgliche Protokoll eines politikdidaktischen Expertengesprächs vom 19./20.11.1976. Wir verlangen daher die Aufnahme der o.g. Prinzipien ins Schulgesetz. Rechtssystematisch wäre der §50 NSchG entsprechend zu ergänzen.

3. Für eine Neufassung des „Politikererlasses“

Der Runderlass des MK vom 21.10.2020 „Besuche von Politikerinnen und Politikern in öffentlichen Schulen“ tritt am 31.12.2026 außer Kraft. Eine Neufassung hätte zu ergänzen: „Verstößt eine Partei in ihrer Programmatik oder in öffentlichen Äußerungen ihrer Funktionsträger gegen das Grundgesetz, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die niedersächsische Verfassung oder den Bildungsauftrag, ist ein Besuch öffentlicher Schulen ausgeschlossen.“

4. Für eine Nichtanerkennung von Schulabschlüssen ohne fachwissenschaftlich fundierte Curricula

Folgt man der Programmatik der AfD in Sachsen-Anhalt, ist damit zu rechnen, dass dort Schülerinnen und Schüler z.B. das Abitur erwerben, die Geschichtsunterricht „im Geiste der Liebe zu Volk und Heimat“ (Siegmund) erhalten haben, nicht an den menschengemachten Klimawandel glauben, aber eine deutsche Nationalkunst verehren und weder über die soziale Konstruktion der Zweigeschlechtlichkeit noch über den Postkolonialismus informiert sind. In diesem Fall wäre eine Studierfähigkeit nicht gegeben. Entsprechendes gilt für andere Schulabschlüsse.

Wir fordern die Kultusministerkonferenz auf, hierfür einen präventiv wirksamen Vorratsbeschluss zur Nichtanerkennung von Abschlüssen zu fassen, damit nicht Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden der Kultuspolitik ihres Landes werden.

5. Für eine Unterstützung demokratischer Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte

Der Fall des Lehrers Max Heckel aus Stendal (Abmahnung aufgrund einer AfD-kritischen Argumentation im Unterricht) zeigt die Notwendigkeit einer konsequenten dienst- und fachaufsichtlichen Unterstützung demokratischer Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte. Aus unserer Sicht ist hierfür eine umfassende Rechtsgrundlage bereits gegeben. Zur Sicherstellung der entsprechenden Verwaltungspraxis verlangen wir einen entsprechenden „letter of intent“ des Niedersächsischen Kultusministeriums, aller vier Regionalen Landesämter und des NLQ.

6. Für eine Absicherung demokratischer Schulbehörden

In den o.g. Behörden arbeiten Personen, an deren demokratischen Überzeugungen kein Zweifel besteht. Wir wissen jedoch aus der Geschichte zweier Diktaturen im 20. Jahrhundert sehr genau, wie anfällig hierarchische und arbeitsteilige Organisationen für eine ideologische Gleichschaltung sind. Wir regen daher an, dass die Mitarbeitenden aller sechs Institutionen systematisch, anwendungsbezogen und vernetzend qualifiziert werden hinsichtlich des Remonstrationsrechtes und des Art. 20 Abs. 4 GG (Widerstandsrecht). Die Zielperspektive wäre dabei die Entwicklung tragfähiger Handlungsoptionen für den Fall, dass Behördenmitarbeitende über stabile demokratische Überzeugungen verfügen, der oberste Dienstherr jedoch nicht.

7. Für eine weitere Stärkung von Demokratieprojekten

Die Einzelschule hat den demokratischen Schulterschluss innerhalb der eigenen Schulgemeinschaft und die Vernetzung mit anderen Schulen über Gewerkschaften und Verbände zu organisieren. Sie wird aktuell durch strukturierte Demokratieprojekte in vier Säulen unterstützt:

  • Demokratie erleben und partizipieren – Klassenrat, Schülerbeteiligung, Demokratie-Camps und Förderprogramm;
  • Demokratie verstehen – Grundgesetz-Aktionen, Klasse Landtag und Digital Sparks;
  • Demokratie verteidigen – Schule ohne Rassismus, Antisemitismusprävention, Zivilcourage- und Friedensprojekte;
  • Demokratie institutionell verankern – Fachberatung Demokratiebildung, Schulgesetznovelle und neuer Partizipationserlass.

Wir verlangen den weiteren Ausbau dieser Programme und ihre Absicherung über die 19. Wahlperiode hinaus.

8. Für ein leistungsfähiges Bildungssystem

Die Forderungen des SLVN nach einer guten Personalausstattung der Schulen, nach gelingender Inklusion und klugen Konzepten gegen Gewalt sind nicht nur Forderungen eines Fachverbandes. Sie haben gleichzeitig eine gesellschaftspolitische Dimension: Die Rückgewinnung der „fragilen Demokraten“ (Sachsen-Anhalt-Monitor) ist möglich und wäre über ein leistungsfähiges Bildungssystem zu denken. Wir fordern die Landesregierung auf, über die Umsetzung der Wahlprüfsteine des SLVN die Flanken zu schließen, über die die Gegner der Demokratie angreifen.

9. Für eine Verfassungstreueprüfung für Ministerinnen und Minister

Eine Verfassungstreueprüfung für Lehrkräfte ist ebenso möglich wie für Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen. Bei Ministerinnen und Ministern dagegen genügt bisher der Amtseid auf die Verfassung. Das Beispiel Hans-Thomas Tillschneiders dokumentiert die Notwendigkeit, Verfassungstreueprüfungen auch für Ministerinnen und Minister einzuführen: Politik entsteht auch in Niedersachsen nicht nur durch Programme, sondern auch durch Personen.

10. Für ein Verbot der sog. „Alternative für Deutschland“

Die Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Gesellschaft für Freiheitsrechte von 2026 liefern hinreichende Anhaltspunkte für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Wir fordern die Landesregierung auf, noch in der 19. Wahlperiode eine entsprechende Initiative gemäß Art. 21 Abs. 2 und 4 GG in den Bundesrat einzubringen.