Aktuelles zu den Brennpunktthemen

Mit Enttäuschung und Verärgerung haben die Schulleiterinnen und Schulleiter den Entwurf der lang erwarteten Arbeitszeitverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter zur Kenntnis genommen.
Nach der Anhörung der Verbände am 29. Juni hat der Kultusminister den Verordnungsentwurf zur Arbeitszeit von Schulleiterinnen und Schulleitern vorerst zurückgezogen.
In dem vorgelegten Verordnungsentwurf wurde zwar zum Ausdruck gebracht, dass Schulleitung in Niedersachsen als eigener Beruf, in dessen Mittelpunkt die Leitung des Unternehmens Schule steht, angesehen wird, bei der Analyse der für die Erfüllung der Aufgaben nach § 43 NSchG vorgesehenen Leitungszeit wurde allerdings deutlich, dass der Verordnungsentwurf keinen wirklichen Paradigmenwechsel erkennen ließ …
Der VOEntwurf ArbZVO-SL wurde in vielen Punkten den Erwartungen an eine Arbeitszeitverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter nicht gerecht und bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Eine neue ArbZVO-SL darf Schulleiterinnen und Schulleiter nicht schlechter stellen, sondern muss zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeitssituation führen!
In diesem Sinn wurden vom Schulleitungsverband Niedersachsen e.V. (SLVN) in den vergangenen Wochen Gespräche mit den politisch Verantwortlichen geführt, u. a. hatte der Schulleitungsverband am 16. Juni die bildungspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen zu einem Austausch über den Verordnungsentwurf eingeladen.
Gespräch des SLVN mit den bildungspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen am 16. Juni 2011
Im Rahmen des konstruktiven Gesprächs informierten sich die bildungspolitischen Sprecher über die Rückmeldung von niedersächsischen Schulleiterinnen und Schulleitern zum Verordnungsentwurf. Gemeinsam wurden u. a. folgende Forderungen des SLVN erörtert:
1. Die Leitungszeit muss schulformunabhängig festgelegt werden. Eine ArbZVO-SL darf Schulleiterinnen und Schulleitern nicht schlechter stellen, sondern muss vor allem bei Schulleiterinnen und Schulleitern kleiner Schulen zu einer deutlichen Verbesserung der Arbeitssituation führen!
2. Für Schulen ohne Ständigen Vertreter ist wie bisher mindestens eine zusätzliche Stunde Leitungszeit vorzusehen.
3. Die Berechnung der Unterrichtsverpflichtung muss neben der Lehrersollstundenzahl auch den Leitungsaufwand für folgendes Personal berücksichtigen: Förderschullehrkräfte im Rahmen regionaler Integrationskonzepte, Förderschullehrkräfte im Mobilen Dienst, pädagogische Mitarbeiter mit unterrichtsbegleitender therapeutischer Funktion, pädagogische Mitarbeiter an Verlässlichen Grundschulen, Mitarbeiter mit Dienst- und Arbeitsverträgen im Rahmen des Ganztagsangebots.
4. Regelungen für teilzeitbeschäftigte Schulleiterinnen und Schulleiter müssen auch den Leitungsanteil als teilzeitfähig ausweisen.
5. Eine Arbeitszeitverordnung muss das Vertrauen in und die Anerkennung für der Arbeitshaltung der Schulleiterinnen und Schulleiter zum Ausdruck bringen. Eine Dokumentationspflicht wird abgelehnt.
6. Ermäßigungen aus Altersgründen oder aufgrund von Schwerbehinderung müssen allen Schulleitern gleichermaßen gegeben sein, unabhängig von der Höhe der Unterrichtsverpflichtung.
7. Die auf der Frühjahrstagung des SLVN vom Kultusminister zugesagten Mittel zur Entla- stung von Schulleitungen von 265 Vollzeitlehrereinheiten müssen auch bereitgestellt werden.
Mit diesem Hintergrundwissen haben die bildungspolitischen Sprecher zu dem Verordnungsentwurf Stellung bezogen.
Detaillierte Stellungnahme des SLVN zum Verordnungsentwurf über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst vom 20. Juni 2011
Die beim Kultusministerium eingereichte detaillierte Stellungnahme des SLVN zu dem vorgelegten Verordnungsentwurf finden Sie in der Anlage zur Mail und auf unserer Homepage.
Anhörung der Verbände zum VOEntwurf ArbZVO-SL am 29. Juni auf Einladung des Kultusministers
Da die Verbände in dem Kontaktgespräch der vorliegenden Arbeitszeitverordnung nicht zustimmen konnten, hat der Kultusminister den Entwurf zunächst zurückgezogen. Man wolle den Entwurf im Kontext des Gesetzesentwurfs zur Inklusion überarbeiten und dann zum 2. Halbjahr 2011/12 Neues vorlegen.
Der SLVN wird weiterhin darauf drängen, dass Schulleitung zeitnah durch eine eigene Arbeitszeitverordnung als eigenständiger Beruf anerkannt wird. Eine Arbeitszeitverordnung für Schulleiterinnen und Schulleiter muss die erforderliche Zeit für Leitung sicher stellen und darf nicht zusätzliche Belastungen schaffen.
Gespräch des SLVN mit dem Kultusminister am 8. Juli 2011 zu den Brennpunktthemen
Für die Brennpunktthemen Arbeitszeitverordnung, Verwaltungskräfte an Berufsbildenden Schulen und Ganztag war ein Gespräch zwischen dem Schulleitungsverband (SLVN) und dem Kultusminister für Freitag, den 8. Juli, verabredet worden. Dieser Termin wurde durch das Büro des Kultusministers am 7. Juli kurzfristig abgesagt und auf einen Termin nach den Sommerferien verschoben.
In Blick auf die Plagiatsvorwürfe bzgl. seiner Dissertation, mit denen der Kultusminister am 6. Juli öffentlich konfrontiert wurde, wäre der Zeitpunkt für ein Gespräch über die o. g. Brennpunktthemen vermutlich nicht günstig gewesen; ein Verschieben des Termins ist für uns allerdings, aufgrund der Dringlichkeit der Punkte, ausgesprochen bedauerlich.
Die unzumutbaren Rahmenbedingungen für Ganztagsschulen und die Verwaltungsstrukturen der Berufsbildenden Schulen sind auch in Blick auf die Umsetzung im neuen Schuljahr dringend nachzubessern.