AG BBS Permanent – Zwischenergebnisse

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen der berufsbildenden Schulen,

wir möchten Sie mit diesem Schreiben über die aktuelle Arbeit des SLVN in der AG BBS-Permanent informieren.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat vor einiger Zeit die „AG BBS-Personalmanagement“ ins Leben gerufen, in der neben Vertreter*innen der Abteilung 4 des Kultusministeriums, unter anderem Vertreter*innen des RLSB sowie verschiedener Verbände, der Gewerkschaft, des Schulhauptpersonalrats vertreten sind. Wie von Frau Walter auf der Arbeitstagung der Schulleiter*innen erwähnt, findet die Arbeit in einer sehr konstruktiven und lösungsorientierten Atmosphäre statt. Das Kultusministerium unterstützt die gemeinsame Arbeit mit einem hohen Maß an Transparenz und Offenheit.

Das Ziel der AG soll es sein, die öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zukunftsfest aufzustellen. In einem ersten Schritt ging es inhaltlich darum, die vorhandenen Ressourcen effektiver zu nutzen und das aktuelle Verteilungssystem so anzupassen, damit die Nutzung der vorhandenen Ressourcen den aktuellen Erfordernissen Rechnung trägt. Es wurden folgende Ergebnisse erzielt:

  • Stellenausgleichverfahren
    • Erweiterung des berücksichtigten Anrechnungsschlüssels;
    • Zugrundelegung des gewichteten 3-Jahresdurchschnitts des LSSB im Verhältnis 1:2:3
      (der Wert der neuesten Statistik erhält den Faktor 3)
    • Kappung über 8 Stellen – die überzähligen Stellen werden den Sondereinstellungsermächtigungen zugeschlagen;
  •  Finanzbudgetverteilung
    • Verteilung analog zum Stellenausgleichsverfahren (gewichteter 3-Jahresdurchschnitt des LSSB); Registernummer: 82 VR 5923
    • Mindestbetrag bei Verteilung der Restmittel sind statt der bisherigen 30.000 € nun 50.000 € – Gegenfinanzierung erfolgt durch die 20 größten BBS;
    • Der Budgetausgleich zwischen den Schulen ist weiterhin möglich;
  • Verteilung der Beförderungsstellen A10/A14/A15
    • Verteilung aller im Stellenplan verfügbaren Stellen in Analogie zum Stellenausgleichverfahren:
      > A 10 – Stellen: gew. 3-Jahresdurchschnitt des LSSB Fachpraxis;
      > A 14 – Stellen: gew. 3-Jahresdurchschnitt Theorie; die für die Inklusionsbeauftragte vorgesehenen Stellen werden von der Gesamtzahl vorab abgezogen;
      > A 15 – Stellen: gew. 3-Jahresdurchschnitt des LSSB insgesamt;
  • Verwendung der Restmittel
    Hier bestand Einigkeit darüber, dass Reste in Beschäftigungsmöglichkeiten bzw. Stellen für nicht-lehrendes Personal mit dem Ziel umgewandelt werden soll, diese Beschäftigungsmöglichkeiten bzw. Stellen zu verstetigen.

Im nächsten Schritt dieser Arbeitsgruppe geht es nun darum, Bedarfe und Ressourcen zu ermitteln und die Vergabemodalitäten so zu gestalten, dass die berufsbildenden Schulen in Zukunft flexibel und planungssicher arbeiten können.

Wir werden Sie über unsere Arbeit in der „AG Permanent“ weiterhin informieren.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

René Mounajed (SLVN-Vorsitzender) & Carsten Melchert (Befufsbildende Schulen)

Link: Ergebnisse Umfrage BBS Permanent