Öffentliche Stellungnahme des SLVN zum Gewaltpräventionserlass
(Schulverwaltungsblatt 9/2026)
Der SLVN hat der Anhörfassung des neuen Gewaltpräventionserlasses im November 2025 nicht zugestimmt. In unserer Stellungnahme und sich anschließenden ausführlichen Gesprächen mit dem Kultusministerium haben wir erhebliche Bedenken formuliert. Der inzwischen veröffentlichte Erlass zeigt: Die Kritik ist angekommen.
Starre Vorgaben für Gremien wurden entschärft, ursprünglich vorgesehene umfangreiche Berichtspflichten zurückgenommen. Der Schutz von Lehrkräften und anderen Beschäftigten wird deutlich stärker berücksichtigt und auch die Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft wurde verbindlicher ausgestaltet. Das alle ist sehr erfreulich und wir begrüßen diese Änderungen ausdrücklich.
Dennoch bleiben wesentliche Probleme bestehen.
1. Prävention gibt es nicht zum Nulltarif
Der neue Erlass verlangt viel. Schulen sollen umfassende Gewaltpräventionskonzepte entwickeln und fortschreiben, Verfahrenswege festlegen, Maßnahmen evaluieren, Vorfälle dokumentieren und melden sowie Prävention dauerhaft in Unterricht und Schulentwicklung integrieren. Das alles kostet Zeit. Zusätzliche Ressourcen erhalten Schulen dafür nicht. Dabei gilt eine einfache Erfahrung aus der Schulpraxis: Was das Kultusministerium ernst meint, hinterlegt es mit Ressourcen.
Wenn Prävention tatsächlich Querschnittsaufgabe sein soll, muss geklärt werden, wann sie stattfindet. Zusätzliche Aufgaben verschwinden nicht dadurch, dass man sie zur Querschnittsaufgabe erklärt. Vor allem kleinere Schulen brauchen deshalb zusätzliche Leitungsressourcen. Und Schulen brauchen ausgewiesene Zeit für Präventionsarbeit. Mehr Aufgaben ohne mehr Zeit sind keine Lösung.
2. Konsequenzen fordern reicht nicht
Eine deutliche Verbesserung des neuen Erlasses im Vergleich zur Anhörfassung ist, dass Intervention und Konsequenzen stärker betont werden. Schädigende Personen sollen „zeitnahe Konsequenzen“ erfahren. Bei entsprechenden Vorfällen sind Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG zu ergreifen. Richtig so.
Aber dann muss die nächste Frage erlaubt sein: Welche neuen Möglichkeiten haben Schulen eigentlich erhalten, um diese Konsequenzen schnell und auch in einem schlanken Verfahren durchzusetzen? Die Antwort lautet: keine.
Unsere Forderung aus dem Anhörungsverfahren bleibt deshalb bestehen: Ein bis zu einwöchiger Unterrichtsausschluss muss zukünftig durch die Schulleitung möglich sein, ohne dass zwingend eine Klassenkonferenz einberufen werden muss. Wer Opfer schützen will, muss im Ernstfall schnell handeln können – auch ohne den aufwendigen Weg einer Klassenkonferenz.
Wer schnelle Intervention verlangt, muss Schulen auch schnelle Intervention ermöglichen.
3. Culture eats strategy for breakfast
Eine gute Schulkultur ist wichtig. Prävention ist wichtig. Beziehungsarbeit, soziale Kompetenz, klare Regeln und ein gutes Schulklima wirken. Aber Schule kann nicht alles reparieren, was außerhalb von Schule entsteht. Auch die Handlungshilfe beschreibt Schule als komplexes System, das von gesellschaftlichen Entwicklungen und vielfältigen äußeren Einflüssen geprägt wird.
Kinder und Jugendliche lassen ihre Lebenswirklichkeit nicht am Schultor zurück. Wo massive Grenzüberschreitungen, Gewaltbereitschaft oder die Missachtung grundlegender Regeln bereits verfestigt sind, reicht eine gute Präventionsstrategie allein nicht aus, denn:
Culture eats strategy for breakfast: Deshalb braucht Prävention Intervention. Sie gehören untrennbar zusammen! Eine gute Schulkultur braucht gleichzeitig einen glaubwürdigen Ordnungsrahmen.
Denn auch das gehört zu einer sicheren Schule: Regeln müssen gelten – und Verstöße müssen Konsequenzen haben.
4. Fazit
Der neue Gewaltpräventionserlass ist besser als seine Anhörfassung. Das ist auch Ergebnis der kritischen Rückmeldungen aus der schulischen Praxis. Aber zwei zentrale Fragen bleiben unbeantwortet:
Woher kommen die notwendigen Ressourcen? Und welche zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten erhalten Schulen, wenn Prävention scheitert?
Gewaltprävention ist unverzichtbar. Sie allein reicht aber nicht. Niedersächsische Schulen brauchen deshalb nicht nur gute Konzepte, sondern Zeit, Ressourcen und die Möglichkeit, bei Gewaltvorfällen schnell und konsequent zu handeln.
Für den SLVN
Jan Pössel
Matthias Aschern
Gregor Ceylan
Katja Tank

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