Kinder an die Macht?

Demokratische Schulen als Schulen der Demokratie

Gemeinsame öffentliche Stellungnahme des Schulleitungsverbandes Niedersachsen e.V., des Verbandes Niedersächsischer Lehrkräfte, des Verbandes Bildung und Erziehung und des Verbandes der Leitungen niedersächsischer Grundschulen zum RdErl d. MK „Einrichtung von Klassenräten an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in den Schuljahrgängen 1–10″

Dass Schule Modell sei für das, wozu sie erzieht, ist Leitmotiv zum Beispiel bei Rosenbusch (Organisationspädagogik der Schule, 2005) und bei von Hentig: „Die Schule muss eine Polis im Kleinen sein, in der die Heranwachsenden lernen, Bürger zu sein“ (Schule neu denken, 2002).

Konsequent folgt die Anhörfassung des o.g. Erlasses diesem Gedanken in der Konkretisierung des Erlasses „Stärkung der Demokratiebildung“ vom 11.5.2021 und des Paragraphen 73 Satz 2 NSchG. Der vorliegende Erlass stellt die Bedeutung der Beteiligung von Schüler:innen durch Klassenräte als wirksames Instrument zur Stärkung der Demokratie richtig dar. Die o.g. Verbände begrüßen diese Grundidee ausdrücklich.

Die Eingriffstiefe indes dürfte bei den meisten Schulen gering sein: Klassenräte sind hier vielfach ein seit Jahrzehnten etabliertes Instrument der Mitbestimmung und Partizipation. Und wo das nicht der Fall ist: Wirkt ein Erlass dann als Weckruf? Lässt sich Demokratieerziehung auf diese Weise etablieren?

Vor allem jedoch fehlt eine systematische Verankerung in der bestehenden Schulverfassung: Wenn die Klassenräte lediglich (wie bisher) Initiativmöglichkeiten für andere Gremien wie den Schülerrat oder den Schulvorstand haben, bleiben sie Satelliten der Schulverfassung ohne hinreichende Einflussmöglichkeiten.

Das wiederum birgt das Risiko, dass Kinder und Jugendliche die Mitwirkungsmöglichkeiten als nicht hinreichend ernsthaft verstehen und das Interesse daran verlieren. Somit besteht die Gefahr, dass die Klassenräte weitgehend wirkungslos bleiben. Gerade die Erfahrung von Wirksamkeit könnte helfen, der „Demokratiemüdigkeit“ der Schüler:innen zu begegnen.

Unter dem Aspekt der Demokratiebildung wirkt der Erlass seltsam mutlos. Hier wären z.B. Anhörung, Benehmensherstellung, qualifizierte Mehrheiten, Veto und Schlichtung zu prüfen bei Fragen der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung pädagogischer Angebote, der Leistungsbewertung oder der Schulentwicklung – und zwar so lange Maßnahmen noch gestaltbar sind.

Wir lernen auch an anderen Stellen: Was das Kultusministerium ernst meint, hinterlegt es mit Ressourcen. Eine entsprechende Zuweisung fehlt hier. Erst mit der Einrichtung von Verfügungsstunden in allen Jahrgängen aller Schulformen wäre die Grundlage dafür geschaffen, dass demokratische Schulen auch Schulen der Demokratie werden können. Die Konsequenz muss sein, dass alle Schulen für alle Jahrgangsstufen eine Verfügungsstunde in ihr Soll eingerechnet bekommen. Andernfalls müsste Fachunterricht gekürzt werden. Dass der Erlassentwurf „Zeitkontingente im Fachunterricht“ benennt, wirkt alarmierend.

Bemerkenswert ist der Kompromisscharakter der Einführungsstrategie: Die Neuerung wird weder in allen Jahrgängen zum 01.08.2026 noch aufsteigend eingeführt, sondern in einem Jahrgang zum Schuljahr 2026/27 und im Jahr darauf dann in allen Jahrgängen 1–10. Das erscheint fragwürdig und willkürlich. Vielmehr sollte die Einführung verbindlich sein und lediglich Abschlussjahrgänge ausnehmen.

Schließlich muss die Bedeutung der Maßnahme durch Personalentwicklungsmaßnahmen unterstützt werden. Auch wenn viele Schulen den Klassenrat bereits als wirksamen Teil ihrer Konzepte zum sozialen Lernen eingeführt haben, brauchen Lehrkräfte Qualifizierungsangebote zur methodischen Ausgestaltung und zur dauerhaften Absicherung.

Für den SLVN
Stephan Lindhorst
Matthias Aschern
Gregor Ceylan
Jan Pössel
Katja Tank

Für den VBE
Franz-Josef Meyer

Für den VNL
Torsten Neumann

Für den LNGS
Jörg Bratz
Marion Borderieux
Claudia Rudat
Petra Binder

Quelle der Karikatur: ChatGpt, 04.04.2026