Plädoyer des SLVN e.V. für ein gesetzliches Nutzungsverbot im Rahmen des Anhörungsverfahrens im Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtags am 13.03.2026
Hannover, den 20.02.2026 Matthias Aschern Gregor Ceylan Jan Pössel Katja Tank
1. Einschätzung der Problemlage
Die Einschätzungen der Problemlage teilen Regierung, Opposition und Schulleitungen ohne wesentliche Unterscheidungen. Der Begründung der CDU-Fraktion für die vorliegenden Anträge schließt sich der SLVN e.V. uneingeschränkt an:
„Digitale Geräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches sind mittlerweile fester Bestandteil des Alltags junger Menschen. Trotz der zahlreichen Vorteile, die diese Technologien bieten, sind damit auch erhebliche Risiken, wie digitale Gewalt, verbunden. Digitale Gewalt hat viele Formen. Dazu zählen u. a. Cybermobbing, Verletzungen des Rechts am eigenen Bild, Sexuelle Belästigung, Cybergrooming oder Cyberstalking. In Wissenschaft und Forschung wird zunehmend vor den negativen Auswirkungen einer übermäßigen Nutzung mobiler Geräte gewarnt, etwa in Form von Konzentrationsstörungen oder einer Beeinträchtigung der geistigen und körperlichen Entwicklung. Das Gesetz dient vor diesem Hintergrund auch dem Schutz der Schülerinnen und Schüler in sensiblen Altersgruppen.“
Niedersächsische Schulen sind täglich mit den genannten Formen digitaler Gewalt konfrontiert:
- Uns liegen Berichte über schwere Körperverletzungen und Sexualdelikte vor, die einzig begangen werden, um entsprechende Videoaufnahmen auf Social-Media-Plattformen zu verbreiten und die Opfer auf diese Weise zielgerichtet zu demütigen.
- Wir wissen, dass Brandstiftungen an Schulen z.T. auf sog. Tik-Tok-Challenges zurückzuführen sind, z.B. in der Landeshauptstadt Hannover.
- Die Nutzung von Messengerdiensten und Social Media erzeugt Paralleluniversen an Schulen, die sich dem Wissen und der Kontrolle von Schulleitungen, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten vollständig entziehen und das soziale Geschehen in Lerngruppen nachhaltig negativ beeinflussen.
- Wir beobachten dramatisch rückläufige Aufmerksamkeitsspannen bei Schülerinnen und Schülern mit der Folge, das komplexe Aufgabenstellungen nicht mehr angemessen durchdrungen und z.B. längere Texte nicht mehr rezipiert werden mit verheerenden Auswirkungen auf vorliegende Leistungsdaten (zuletzt: IQB-Bildungstrend).
- Zu den erheblichen leistungsbezogenen Defiziten trägt ganz unabhängig von konkreten Nutzungsmustern die umfängliche Zeitbindung durch private digitale Endgeräte vor allem bei Jungen bei.
Aus den genannten Gründen hat der SLVN für seine Herbsttagung am 24.09.2026 den Themenschwerpunkt „Zuviel Bildschirm – zu wenig Leben – Wege aus dem digitalen Burnout“ gewählt. Die Kernthese des Keyspeakers und Ärztlichen Direktors der Heiligenfeld-Kliniken Berlin, Sven Steffes-Holländer, lautet: „Kinder verlieren heute nicht an Intelligenz, sie verlieren an innerer Ruhe. Wer ständig sendet, hat kaum Zeit, sich selbst zu empfangen.“
2. Konsequent: Ergänzung des Bildungsauftrags
Die CDU-Fraktion beantragt als Ergänzung des Bildungsauftrags (§2 NSchG) die Zielvorstellung,
ein selbstständiges und mündiges Leben in einer digitalen Welt zu führen, indem ihnen altersangemessen digitalisierungsbezogene Kompetenzen vermittelt werden, die in allen Curricula verankert sind und die mittels einer schulischen Digitalstrategie gesichert werden, welche pädagogische Konzepte und technische Ausstattung zusammenführt.“
Der SLVN e.V. begrüßt die geplante Ergänzung des Bildungsauftrags ausdrücklich und auch in der gewählten Formulierung, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass diese Ergänzung anders als im Gesetzentwurf dargestellt sehr wohl haushaltsmäßige Auswirkungen hat. Die Übertragung curricularer Aufgaben auf öffentliche Schulen und insbesondere die Verankerung in allen Fachcurricula bindet in erheblichem Umfang Arbeitszeit von Schulleitungen und Lehrkräften und Lernzeit von Schülerinnen und Schülern. Beide Ressourcen sind nicht ohnehin vorhanden, ohne an anderer Stelle zu kürzen. Die begründete Anforderung wäre daher mit entsprechenden Konsequenzen in der Ausgestaltung von Stundentafeln, der Entschlackung der Kerncurricula und mit der Zuweisung von Zeitressourcen für Lehrkräfte zu hinterlegen und jeweils gegenzufinanzieren.
3. Konkret: Entschließungsantrag der CDU „Medienkompetenz stärken“
Die konkreten Lösungsansätze der CDU-Fraktion im ergänzenden Entschließungsantrag „Medienkompetenz stärken digitale Verantwortung im Schulalltag etablieren“ sehen ein Medienkompetenzcurriculum und ein Mediennutzungskonzept vor sowie eine verstärkte Vernetzung mit außerschulischen Partnern, eine Intensivierung der Elternarbeit und eine Einbeziehung des Themenfeldes in die Lehramtsausbildung und die Fortbildungskonzepte der Schulen. Weiterhin werden eine Bündelung von Präventionskonzepten und die Einführung von Social-Media-Sprechstunden vorgeschlagen.
Der SLVN teilt auch die Vorschläge des Entschließungsantrags. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Etablierung von Ansätzen dieser Eingriffstiefe in einem durch systematische Überlastung blockierten Schulsystem nicht zu haben sein wird ohne die Mobilisierung erheblicher Ressourcen im Bereich der Arbeitszeit von Schulleitungen und Lehrkräften und der Lernzeit von Schüler:innen. Ohne eine solche Anstrengung werden die genannten Vorschläge nicht oder nur oberflächlich umgesetzt werden. Folgt man dem Denkansatz von „Medienkompetenzbeauftragten“ an allen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft mit durchschnittlich 2,0 Ermäßigungsstunden, ergibt sich ein Haushaltsansatz von etwa 18 Mio. Euro.
4. Wer gestaltet die Nutzung: Das Land oder die Schulen
Der Antrag der CDU-Fraktion sieht ein grundsätzliches Nutzungsverbot mobiler Endgeräte durch minderjährige Schüler:innen mit vier gut begründeten Ausnahmetatbeständen durch Ergänzung des NSchG vor. Der entsprechende Antrag sieht das Land in der zentralen Verantwortung und setzt daher auf eine schulgesetzliche Regelung.
Davon abweichend folgen die Regierungsfraktionen dem mit den vorliegenden Handreichungen und Empfehlungen eingeschlagenen Weg, den Schulen eine fachliche Argumentationsbasis zu liefern, rechtliche Gestaltungsspielräume und deren Grenzen aufzuzeigen und über Textbausteine und Checklisten die eigenverantwortlichen Schulen in konsequenter Fortschreibung des Freiräume-Prozesses zu schulindividuellen und partizipativen Lösungen zu befähigen.
Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen sieht vor,
- die Beratung der Schulen hinsichtlich der bereits jetzt im Rahmen ihrer Eigenverantwortung möglichen Maßnahmen zur Einschränkung der Nutzung von Handys, Smartphones und Tablets zu verstärken,
- vorhandene Materialien, Handlungsempfehlungen und exemplarische Handyordnungen rechtlich und pädagogisch zu prüfen, weiterzuentwickeln und den Schulen gebündelt zur Verfügung zu stellen. Dieses Vorhaben soll durch digitale und beratende Informationsangebote für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte begleitet werden.
- Schulen aufzufordern, in einem partizipativen Prozess (u. a. mit Eltern, Schülerinnen und Schülern) eine der Handlungsempfehlungen an die jeweiligen schulischen Gegebenheiten anzupassen und umzusetzen.
- Die Schulen sollen dazu angehalten werden, eine regelmäßige Auseinandersetzung mit dem schuleigenen Handykonzept zu ermöglichen und dieses gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
- zu prüfen, ob eine landesweit einheitliche Regelung zur Einschränkung der Nutzung von Handys und Smartphones im Primarbereich sinnvoll und umsetzbar ist, und bestehende Regelungen anderer Bundesländer in die Prüfung einzubeziehen.“
Zur Begründung wird im Kern angeführt:
„Die Forderung nach partizipativen Prozessen zur Anpassung und Umsetzung der Medienkonzepte an schulische Gegebenheiten trägt dem Umstand Rechnung, dass jede Bildungseinrichtung ihre eigenen spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse hat. Durch die Einbeziehung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in diesen Prozess wird nicht nur die Akzeptanz der Regelungen erhöht, sondern auch sichergestellt, dass die Maßnahmen praxisnah und wirksam sind. Diese regelmäßige Auseinandersetzung und Weiterentwicklung der Handykonzepte sind essenziell, um den dynamischen Veränderungen der digitalen Landschaft gerecht zu werden.“
Der SLVN begrüßt ausdrücklich, dass sich die Regierungsfraktionen und die Opposition in der Problemanalyse und der Wahrnehmung dringenden Handlungsbedarfs einig sind. Das ist ein ermutigendes Signal. Der entscheidende strategische Unterschied liegt in der Verortung der Lösungsansätze: Sollen diese beim Land Niedersachsen im Rahmen einer gesetzlichen Regelung liegen oder von den Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit unterstützt durch Beratungsangebote, Empfehlungen und Materialien – partizipativ ausgestaltet werden?
5. Plädoyer des SLVN
Der SLVN hat große Sympathien für die Philosophie der Eigenverantwortlichen Schule und den Freiräumeprozess und respektiert die Wirksamkeitsannahme für partizipative Lösungen. Auch haben wir im Blick, dass schulindividuelle Ausgestaltungen der Heterogenität vor Ort u.U. besser gerecht werden als eine landesweit einheitliche Regelung. Und wir erkennen die schulfachliche Sorgfalt und Qualität der vorliegenden Handreichungen und Empfehlungen zum Thema ausdrücklich an.
Gleichwohl befürworten wir den Vorschlag der CDU-Fraktion (Drucksache 19/7490, Anlage 1) aus den folgenden Gründen mit großer Entschiedenheit:
5.1. Angesichts der unter 1. genannten verheerenden Auswirkungen halten wir eine gesetzliche Regelung für eine Antwort auf angemessenem Interventionsniveau. Wer will, dass Kinder und Jugendliche ohne Pornografie und Gewalt aufwachsen und mit Freude und Erfolg lernen, sollte das stärkste zur Verfügung stehende Instrument wählen, um das zu garantieren.
5.2. Die gesellschaftspolitische Signalwirkung einer landeseinheitlichen, gesetzlichen Lösung kann eine Strahlkraft entfalten, die weit über den Bereich der Schulen hinausgeht. Und genau darum muss es gehen: Am Ende des Tages haben wir ein gesellschaftliches Problem. Hier darf und muss Schule ein Lern- und Schonraum sein, in dem nicht zwangsläufig die gleichen Regeln gelten wie außerhalb von Schule. Kinder und Jugendliche sollen sich entlang klarer Regelungen und unter Anleitung Medienkompetenz aneignen. So nehmen Schulen auch den normativen Charakter des Bildungsauftrags ernst.
5.3. Eine Ausgestaltung in der Eigenverantwortung der Einzelschule würde notwendigerweise einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen im Land erzeugen, der politisch und gesellschaftlich nicht gewollt sein kann. Wollen wir uns den Schulwechsel einer Siebtklässlerin von einer Schule mit „liberaler“ Regelung zu einer Schule mit striktem Nutzungsverbot oder umgekehrt wirklich vorstellen?
5.4. Wenn wir über Schulen in einer Ressourcenkrise bei gleichzeitiger bürokratiebedingter Blockade sprechen, sollten wir dann diesen die Verantwortung für einen Paradigmenwechsel mit gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen übertragen? Mit unserem Plädoyer für eine gesetzliche Regelung plädieren wir auch für eine Entlastung der Schulen von der Ausgestaltung individueller Lösungen und der Initiierung komplexer Meinungsbildungsprozesse in der Schulöffentlichkeit.
5.5. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die o.g. Folgenabschätzung einer kaum begrenzten Smartphone-Nutzung gesellschaftlich nicht von allen geteilt wird. Schulordnungen werden von Gesamtkonferenzen und Schulvorständen beschlossen. Wer übernimmt die Verantwortung für Schulen, in denen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern nicht zu verantwortungsvollen Beschlüssen gelangen?
5.6. Das Argument der Rechtssicherheit einer Regelung ist immer wieder gegen eine gesetzliche Regelung eingewandt worden: Hätte diese wirklich Bestand gegen mögliche Klagen von Eltern, die mit dem Grundgesetz argumentieren? In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Bremen hat man das so gesehen. Wir verweisen ausdrücklich auf die positiven Arbeitserfahrungen von Schulleitungen und Lehrkräften aus diesen Bundesländern. Und eine Gegenprobe: Würde man den Schulen in eigener Verantwortung eine Regelung überlassen, die selbst nicht rechtssicher ist, hätten wir im Konfliktfall das Dezernat 1R der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung an unserer Seite? Auf die Nagelprobe möchten wir es nicht ankommen lassen.
Abschließend betonen wir: Mit einer gesetzlichen Regelung im Sinne der Anlage 1 wäre eine gute Plattform für eine Weiterentwicklung geschaffen, auf deren Grundlage Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz aufsetzen können. Diese erledigen Schulen nicht nebenbei.

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