Hannover, 13. Januar 2021
Im Umgang mit der Pandemie Covid-19 sind auch die Schulen im Januar 2021 in eine neue Phase eingetreten: Von allen Seiten werden Schulen nunmehr als mögliche Hotspots ernst genommen und die mögliche Infektionsgefahr, die von ihnen ausgehen könnte, erkannt.
Der Minister hat hinsichtlich des Szenarienwechsels in C, die Abschlussklassen in B sowie den Primarbereich und die Förderschulen zunächst in C und anschließend in B richtig entschieden.
Die Entwicklung zeigt dennoch, dass sich die Pandemie derzeit nicht kleinkriegen lässt: Die Inzidenzwerte bleiben allen Lockdown-Bemühungen zum Trotz hoch, lokal wird der Inzidenzwert von 200 überschritten. Wir vertrauen dem Kultusministerium und den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung, dass alle dort Tätigen mit Hochdruck nach Lösungen suchen, den Spagat zwischen dem Anspruch, dem Recht auf Bildung in Abwägung mit dem Gesundheitsschutz in Korrespondenz zu bringen; deshalb erfolgen immer wieder kurzfristige Anpassungen der Regularien, die nicht immer hilfreich sind (s. das Hickhack um die Klassenarbeiten zum Ende des Schulhalbjahres).
Doch dieses Prozedere erweist sich inzwischen nicht mehr als zielführend. Eine gewünschte Klärung wird durch die vielfältigen parallelen Handlungsanweisungen nicht herbeigeführt, führt eher zu erhöhter Belastung und Verunsicherung der Schulleitungen.
Der SLVN wünscht sich einen neuen Blick auf die Dinge, fordert einen großen Wurf:
Ein „Neu denken“ ist von allen Beteiligten gefordert. Es ist Zeit, der Pandemie Covid-19 mit konsequenten Maßnahmen zu begegnen, um die Gesundheit der Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulleitungen zu schützen, und zwar präventiv und perspektivisch, mit Weitblick auf das gesamte Schuljahr:
- Alle Schulen in Regionen, wo der Inzidenzwert den Wert 200 überschreitet und eine Ausgangssperre und/oder ein Kontaktverbot angeordnet ist, gehen unverzüglich und vollständig in das Szenario C für die Dauer der verhängten Maßnahmen.
- Generell gilt im Land Niedersachsen bis zu den Osterferien für alle Schulformen als Regelfall: Szenario B. Eine vollständige Beschulung kommt nicht infrage.
- Alle Schüler*innen rücken in den nächsthöheren Jahrgang zum Schuljahresende auf. Ein freiwilliges Wiederholen des Schuljahres ist möglich.
- Auf Abschlussarbeiten in den Jahrgängen 9 und 10 wird verzichtet, freiwillige Prüfungsersatzleistungen können durchgeführt werden.
- Auf die Abiturprüfungen wird verzichtet, die Durchschnittsnote wird gebildet, freiwillige Prüfungsersatzleistungen können durchgeführt werden (z.B. Kolloquien).
- Schulleitungen und ihre Stellvertretungen werden von der Unterrichtsverpflichtung im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21 vollständig befreit.
- Das Land sorgt dafür, dass von zentraler Stelle regelmäßig ausreichend FFP2-Schutzmasken für alle Bediensteten beschafft und zur Verfügung gestellt werden oder überweist ausreichend Gelder ausnahmsweise direkt auf die Schulgirokonten ohne den Umweg über die Schulträger.
- Schulleitungen können eigenverantwortlich in Bezug auf die Besonderheiten der Schulform oder spezifische lokale Bedingungen abweichende Entscheidungen begründet treffen. Dabei werden sie von den Gesundheitsämtern beraten und unterstützt.
Die Pandemie hat seit März 2020 für Unterrichtsausfälle und für große Verunsicherungen in den Schulgemeinschaften gesorgt; sie hat den Schulbetrieb nachhaltig gestört. Sie brachte Schulleitungen, die in Verantwortung stehen, an den Rand ihrer Kapazitäten. Gleichzeitig wurde den Schulleitungen eigenverantwortliches Handeln, zum Beispiel beim Szenarienwechsel, verwehrt. Ein Ende der Misere ist derzeit nicht ersichtlich.
Es wird Zeit, daraus angemessene Konsequenzen zu ziehen! Immer wieder angepasste Erlasse und Richtlinien versuchen zu halten, was nicht mehr zu halten ist: Dieses Schuljahr 2020/21 hinterlässt Defizite, die es nun mal zu akzeptieren gilt. Es wird also Zeit, diesem Umstand angemessen Rechnung zu tragen.
Andrea Kunkel | Katharina Badenhop | Stephan Lindhorst | René Mounajed