Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schulleiter:innen,
Ein großer Erfolg für das MK und ein Aufatmen für die Schulen. Die Anhebung der
Direktauftragswertgrenze für Schulen auf einen Wert von 100.000€ ist seit dem 28.05.25
rechtsverbindlich. Das ist wichtig und richtig, wenn es darum geht, dass in Schulen weiterhin
pädagogisch Sinnvolles geleistet und ermöglicht werden soll! Diese Anhebung stellt auch
eine deutliche Bürokratie-Entlastung für Lehrkräfte und Schulleitungen dar, z.B. bei der
Buchung von Klassenfahrten.
Dieser Erfolg ist auch dem Schulleitungsverband Niedersachsen im Netzwerk seiner
Kooperationspartner von Behörden und Verbänden zuzurechnen. Seit Mai 2023 nutzen wir
alle Gesprächsformate mit dem Ministerium sowie den politisch Verantwortlichen,
Stellungnahmen sowie Presseerklärungen, um auf diese Thematik aufmerksam zu machen
und eine nachhaltige Änderung zu erwirken. Zwar schätzen niedersächsische
Schulleiterinnen und Schulleiter qua Amt die eigene Weiterqualifizierung. Demgegenüber
aber machten die veröffentlichten Aufsätze zum Vergaberecht sowie deren Anforderungen
an Schulleitungen deutlich, dass weitreichende juristische Kenntnisse im Zivilrecht,
insbesondere im Vertragsrecht, dem öffentlichen Auftragswesen, dem Vergaberecht sowie dem nationalen und internationalen Wettbewerbsrecht erforderlich sind, um die Einhaltung
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß §43 NSchG zu überwachen und
verantworten zu können.
Durch die aktuell getroffene Entscheidung wird die Organisation von Schulfahrten
erleichtert. Sie sind integraler Bestandteil des Lebens in unsere Schulgemeinschaften. Allen
Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften, die sich der Aufgabe einer gemeinsamen
Schulfahrt mit ihren Lerngruppen stellen, gebührt ein hohes Maß an Respekt und Dank. Vor
diesem Hintergrund sind Schulleitungen dankbar über jede Kollegin/jeden Kollegen, die/der
überhaupt noch Klassenfahrten anbietet und die damit verbundenen Verhandlungen mit
Reiseanbietern, Versicherungen, Eltern, der dazugehörigen Buchführung etc. nicht scheut.
Nach der Entscheidung ist vor der Entscheidung – es gilt weiterhin wachsam zu sein. Die
möglichen Folgen der bundesrechtlichen Regelungen für Schulen sind nunmehr bekannt.
Diese gilt es einzuhegen und auf der Landesebene sowie für Schulleitungen und Lehrkräfte
niederschwellige und handhabbare Lösungen zu gestalten. Also – ausruhen gilt nicht, wir
bleiben für Sie dran!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Mounajed | Stephan Lindhorst | Judith Brandes-Bock | Carsten Melchert | Angelika
Meyer