Stellungnahme des Schulleitungsverbandes Niedersachsen zum Partizipationserlass „Stärkung von Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Schulen in freier Trägerschaft“
Demokratiebildung ist ein Kernauftrag von Schule
Der Zeitpunkt für diesen Erlass könnte kaum bedeutsamer sein. Die Landtagswahl in unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt hat die politischen Rahmenbedingungen, unter denen wir über schulische Demokratiebildung sprechen, nochmals grundlegend verändert. Eine Partei, deren Landesverband als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, ist dort mit großem Abstand stärkste politische Kraft geworden und reklamiert für sich einen Regierungsauftrag.
Diese Entwicklung muss auch die Schulen in Niedersachsen beschäftigen. Schule muss auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren, wenn Grundwerte der freiheitlich-demokratischen Ordnung, Menschenwürde, Pluralismus und die Anerkennung gleicher Rechte Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen werden. Demokratie reproduziert sich nicht von selbst. Sie braucht Menschen, die ihre Grundlagen kennen, sie kritisch reflektieren, demokratischen Streit führen können und bereit sind, Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen.
Der vorliegende Partizipationserlass ist deshalb aus Sicht des Schulleitungsverbandes Niedersachsen eine richtige Antwort auf die gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen – zumindest aber ein wesentlicher Teil dieser Antwort.
Der SLVN begrüßt den Entwurf ausdrücklich. Er verbindet Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Partizipation in überzeugender Weise mit der eigenverantwortlichen Schulentwicklung. Besonders bedeutsam ist, dass Demokratiebildung und BNE nicht als zusätzliche Einzelaufgaben neben Unterricht und Schulentwicklung gestellt, sondern als Bildungsprinzipien und Querschnittsaufgaben verstanden werden, die Unterricht, Schulkultur und Organisationsentwicklung gleichermaßen betreffen. Mitbestimmung hat aber in einer staatlichen Schule, die einem rechtlichen Rahmen unterliegt, auch Grenzen und darauf weist der SLVN in dieser Stellungnahme ebenfalls hin.
Ebenso ist für uns klar: Ein Erlass allein wird nicht ausreichen. Der Schulleitungsverband Niedersachsen wird deshalb auf seiner Mitgliederversammlung am 24. September 2026 einen umfassenderen Forderungskatalog zur Stärkung der Demokratie durch Schule und schulische Bildung vorlegen. Der vorliegende Erlass bildet dafür einen wichtigen Ausgangspunkt.
Kompetenzentwicklung: Erkennen – Bewerten – Handeln
Besonders überzeugend ist aus Sicht des SLVN der im Erlass formulierte Dreischritt der Kompetenzentwicklung: grundsätzliches Erkennen – kritisches Bewerten – emanzipatorisches Handeln. Damit wird ein Bildungsverständnis formuliert, das über reine Wissensvermittlung deutlich hinausgeht. Schülerinnen und Schüler sollen gesellschaftliche, politische und ökologische Zusammenhänge nicht nur verstehen, sondern diese kritisch beurteilen und auf dieser Grundlage selbstbestimmt und verantwortlich handeln können.
Gerade angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen ist dieser Dreischritt von zentraler Bedeutung. Demokratie braucht informierte Bürgerinnen und Bürger. Sie braucht ebenso die Fähigkeit zur kritischen Urteilsbildung und schließlich die Bereitschaft, aus dieser Urteilsfähigkeit heraus Verantwortung zu übernehmen und demokratisch zu handeln.
Erkennen, Bewerten und Handeln beschreiben deshalb nicht nur einen didaktischen Dreischritt. Sie beschreiben einen Kern demokratischer Mündigkeit.
Demokratie lernen – durch Demokratie lernen – für Demokratie lernen
Ebenso begrüßt der SLVN ausdrücklich den im Entwurf beschriebenen Dreiklang der Demokratiebildung: Lernen über Demokratie, Lernen durch Demokratie und Lernen für Demokratie. Entscheidend ist dabei die Verbindung von Wissen, Erfahrung und Handlungsfähigkeit. Schule wird damit nicht allein als Ort verstanden, an dem demokratische Institutionen, Prozesse und Werte zum Gegenstand des Unterrichts werden. Sie soll zugleich ein Ort sein, an dem Demokratie konkret erfahren, praktiziert und gestaltet wird.
Demokratiebildung darf sich nicht in Institutionenkunde erschöpfen. Junge Menschen müssen Demokratie als eine Form des Zusammenlebens erfahren, in der ihre Stimme Bedeutung besitzt, Konflikte nach Regeln ausgetragen werden, unterschiedliche Positionen ausgehalten werden müssen und Beteiligung tatsächlich etwas bewirken kann.
Der Dreiklang aus dem Lernen über, durch und für Demokratie bringt diesen Anspruch überzeugend auf den Punkt.
Verankerung in Unterricht, Schulkultur und Schulentwicklung
Der SLVN unterstützt nachdrücklich den Ansatz, Demokratiebildung und BNE systemisch in der Schule zu verankern. Die Verbindung von fachlichem Lernen, fächerübergreifender Arbeit, Partizipation als Unterrichtsprinzip und partizipativer Schulkultur schafft hierfür einen tragfähigen Rahmen.
Besonders positiv bewerten wir den zugrunde gelegten Whole School Approach. Demokratiebildung und BNE werden damit nicht auf einzelne Projekte, Aktionstage oder besonders engagierte Personen reduziert. Vielmehr werden Unterricht, Schulalltag, Schulorganisation und Personalentwicklung miteinander verbunden und als Gegenstand einer ganzheitlichen Organisationsentwicklung verstanden.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die vorgesehene Möglichkeit des schulübergreifenden Lernens durch Hospitationen. Schulen brauchen für Entwicklungsprozesse nicht nur Vorgaben und Materialien. Sie brauchen Gelegenheiten, gelingende Praxis zu erleben, mit anderen Schulen in einen professionellen Austausch zu treten und Erfahrungen auf die eigene Situation zu übertragen. Dass Schulen Hospitationsschulen besuchen und selbst Hospitationsschule werden können, ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen.
Abschnitt 5 c: Keine Neutralität gegenüber den Grundlagen unserer Demokratie
Im Zentrum unserer Stellungnahme steht die ausdrückliche Zustimmung des Schulleitungsverbandes Niedersachsen zu Abschnitt 5 c „Kollegium und weiteres schulisches Personal“.
Der Erlass stellt hier zu Recht klar, dass Demokratiebildung und BNE als Querschnittsaufgaben in der Verantwortung des gesamten pädagogischen Personals liegen. Lehrkräfte sind dabei nicht allein Vermittelnde und Ermöglichende von Bildungsprozessen. Der Entwurf benennt ausdrücklich ihre Vorbildfunktion und ihre Verpflichtung, für die Grundrechte sowie die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv einzutreten und Angriffen auf diese entschieden entgegenzutreten.
Diese Klarstellung ist aus Sicht des SLVN von herausgehobener Bedeutung.
Lehrkräfte haben keine politische Neutralitätspflicht gegenüber den Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie. Im Gegenteil: Sie sind verpflichtet, für die freiheitlichen Grundlagen unserer Verfassung einzutreten. Diese Verpflichtung folgt insbesondere für verbeamtete Lehrkräfte aus ihrem besonderen Dienst- und Treueverhältnis und den damit verbundenen beamtenrechtlichen Pflichten.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, wie Lehrkräfte im Unterricht pädagogisch und didaktisch handeln. Hier bietet seit nunmehr 50 Jahren der Beutelsbacher Konsens die maßgebliche professionsethische Orientierung. Seine drei Grundprinzipien sind: Überwältigungsverbot – Kontroversitätsgebot – Lernendenorientierung.
Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht im Sinne erwünschter Meinungen überwältigen. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht als kontrovers erscheinen. Und Schülerinnen und Schüler müssen dazu befähigt werden, politische Situationen und ihre eigene Interessenlage zu analysieren und daraus selbstständig Schlussfolgerungen zu ziehen.
Diese Prinzipien sind kein Ausdruck politischer Neutralität. Sie sind vielmehr die professionelle Voraussetzung dafür, dass politische Bildung zur demokratischen Mündigkeit führt.
Der SLVN hält deshalb zwei Aussagen gleichzeitig für unverzichtbar: Keine Neutralität gegenüber Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und strikte Bindung an die professionsethischen Prinzipien einer nicht überwältigenden, kontroversen und an der Mündigkeit der Lernenden orientierten politischen Bildung.
Genau diese Verbindung gibt Lehrkräften die notwendige Orientierung und Handlungssicherheit.
Der SLVN weist ausdrücklich darauf hin, dass politische Zielsetzungen ohne entsprechende Ressourcen nicht nachhaltig umgesetzt werden können. Demokratiebildung und BNE werden im Erlass als ganzheitliche Schulentwicklungsaufgaben beschrieben. Eine solche Entwicklung erfordert jedoch erhebliche zeitliche, personelle, fachliche und finanzielle Ressourcen.
Erforderlich wären aus Sicht des SLVN insbesondere:
- zusätzliche Anrechnungsstunden für Ansprechpersonen und Steuerungsteams,
- verlässliche Entlastung für koordinierende Lehrkräfte,
- Zeit für Absprachen innerhalb der Kollegien,
- Zeit für die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern,
- Fort- und Weiterbildungsangebote während der Dienstzeit,
- finanzielle Mittel für Projekte und außerschulische Lernorte,
- Unterstützung bei der Kooperation mit Betrieben und weiteren Partnern,
- Beratung durch qualifizierte Fachberatungen,
- Unterstützung bei Konflikt- und Diskriminierungsfällen,
- geeignete Materialien und erprobte Konzepte,
- Möglichkeiten für schulinterne Evaluation,
- administrative Unterstützung bei umfangreichen Beteiligungsprozessen.
Eine bloße Benennung vorhandener Beratungs- und Fortbildungsangebote reicht hierfür nicht aus. Beratung kann schulische Entwicklungsprozesse unterstützen, ersetzt aber keine Arbeitszeit und keine personellen Kapazitäten. Wenn Schulen den Auftrag erhalten, Demokratiebildung und BNE umfassend umzusetzen, gleichzeitig aber keine zusätzlichen Ressourcen bereitgestellt werden, entsteht ein struktureller Widerspruch, da die Schule dann zwischen bestehenden Pflichtaufgaben und neuen Entwicklungsaufträgen priorisieren muss.
Der Beutelsbacher Konsens braucht eine gesetzliche Verankerung
Allerdings besteht hier aus Sicht des SLVN eine erhebliche rechtssystematische Lücke. Die drei Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses haben sich über fünf Jahrzehnte als professionsethischer Maßstab politischer Bildung bewährt. Ihre rechtliche Grundlage steht jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrer herausragenden Bedeutung.
Der Beutelsbacher Konsens geht auf ein politikdidaktisches Expertengespräch vom 19.–20. November 1976 zurück. Seine bis heute prägende Form erhielt er durch die nachträgliche Dokumentation der dort herausgearbeiteten Grundsätze. Gerade angesichts seiner inzwischen zentralen Bedeutung für das professionelle Handeln von Lehrkräften ist diese Grundlage auf Dauer zu fragil.
Der Schulleitungsverband Niedersachsen fordert deshalb, die Grundprinzipien des Beutelsbacher Konsenses zunächst im Partizipationserlass und dann ausdrücklich im Niedersächsischen Schulgesetz zu verankern.
Rechtssystematisch bietet sich hierfür eine Ergänzung des § 50 NSchG an. Dort wird bereits die Stellung der Lehrkräfte beschrieben und festgelegt, dass Lehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung erziehen und unterrichten. Die professionsethischen Grundsätze, an denen sich diese pädagogische Verantwortung bei der Behandlung gesellschaftlich und politisch kontroverser Gegenstände orientiert, sollten hier gesetzlich konkretisiert werden.
Eine solche Regelung würde nicht nur die politische Bildung stärken. Sie würde insbesondere Rechtssicherheit und Handlungssicherheit für Lehrkräfte und Schulleitungen schaffen.
Gerade in einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung müssen Lehrkräfte wissen, was von ihnen erwartet wird – und worauf sie sich berufen können. Sie dürfen nicht unter einem falsch verstandenen Neutralitätsgebot zum Schweigen verpflichtet werden, wenn die Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Ordnung angegriffen werden. Gleichzeitig müssen Schülerinnen und Schüler darauf vertrauen können, dass Schule kein Ort parteipolitischer Indoktrination ist.
Die gesetzliche Verankerung von Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Lernendenorientierung würde beide Anforderungen miteinander verbinden.
Gleichzeitig brauchen Lehrkräfte und Schulleitungen bei ihrem Eintreten für Grundrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht allein gelassen werden. Sie benötigen rechtliche Orientierung, Beratung, Fortbildung und – insbesondere bei öffentlichen oder persönlichen Angriffen – einen wirksamen institutionellen Rückhalt.
Sinnvolle Verbindung mit dem Freiräume-Prozess
Ausdrücklich positiv bewertet der SLVN die Vernetzung des Partizipationserlasses mit dem niedersächsischen Freiräume-Prozess. Partizipative Schulentwicklung braucht nicht nur Ziele, sondern reale Gestaltungsräume. Der Ansatz, bestehende und erweiterte schulische Handlungsfreiräume transparent zu machen und Schulen dabei zu unterstützen, diese für die Weiterentwicklung von Schulkultur, Schulorganisation sowie Lehr- und Lernformaten zu nutzen, ist daher konsequent.
Besonders sinnvoll ist die Verbindung von Freiräumen und Hospitationsschulnetzwerk. Sie ermöglicht es, Gestaltungsfreiheit nicht nur abstrakt zu beschreiben, sondern anhand konkreter schulischer Praxis erfahrbar zu machen. Der Erlass kann damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, eine Kultur des voneinander Lernens und der eigenverantwortlichen Schulentwicklung zu stärken.
Klassenräte als gelebte demokratische Praxis
Ebenso begrüßt der SLVN die Verbindung mit dem Erlass zu Klassenräten. Der vorliegende Entwurf ordnet Klassenräte überzeugend in ein umfassenderes Verständnis schulischer Partizipation ein. Neben Schülerinnen- und Schülervertretungen, der Mitwirkung in Konferenzen und im Schulvorstand sowie weiteren Formaten schaffen Klassenräte verlässliche Räume, in denen demokratische Prozesse regelmäßig eingeübt und Selbstwirksamkeit konkret erfahren werden können.
Die Verzahnung beider Erlasse ist deshalb besonders sinnvoll: Der Partizipationserlass beschreibt den übergeordneten pädagogischen und schulorganisatorischen Rahmen, während Klassenräte eine konkrete Struktur bieten, in der der Anspruch des Lernens über, durch und für Demokratie im schulischen Alltag praktisch wirksam werden kann.
Partizipation muss wirksam sein
Aus Sicht des SLVN ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass der Erlass Schülerinnen und Schüler nicht lediglich als Adressatinnen und Adressaten von Demokratiebildung versteht – vielmehr sollen sie Unterricht, Schulkultur und Schulentwicklung aktiv mitgestalten.
Damit verbindet sich ein anspruchsvoller Auftrag. Partizipation darf sich nicht darauf beschränken, Schülerinnen und Schüler anzuhören oder ihnen punktuelle Beteiligungsangebote zu machen. Wer demokratische Selbstwirksamkeit erfahren soll, muss erleben können, dass die eigene Beteiligung tatsächlich Einfluss auf (schulische) Prozesse und Entscheidungen hat.
Schulen brauchen deshalb verlässliche Beteiligungsstrukturen und zugleich Klarheit darüber, in welchen Bereichen Schülerinnen und Schüler mitentscheiden können, wo ihre Beteiligung beratenden Charakter hat und wo rechtliche, pädagogische oder dienstliche Verantwortung Grenzen der Mitentscheidung setzt. Gerade diese Transparenz ist Voraussetzung gelingender Partizipation.
Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass der Erlass wirksame Schülerpartizipation als Bestandteil von Schulentwicklung versteht. Dieser Anspruch sollte zu einem selbstverständlichen Qualitätsmerkmal guter Schule werden.
Fazit: Demokratie braucht Haltung, Erfahrung und Rechtssicherheit
Der Schulleitungsverband Niedersachsen begrüßt den vorliegenden Erlassentwurf ausdrücklich. Angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen und politischen Entwicklung ist seine Zielrichtung dringlicher denn je.
Besonders positiv bewerten wir den Dreischritt der Kompetenzentwicklung aus Erkennen, kritischem Bewerten und emanzipatorischem Handeln, den Dreiklang des Lernens über, durch und für Demokratie, die systemische Verankerung in Unterricht, Schulkultur und Schulentwicklung einschließlich der Hospitationsmöglichkeiten, die Vernetzung mit dem Freiräume-Prozess und den Klassenräten sowie insbesondere die in Abschnitt 5 c formulierte gemeinsame Verantwortung des gesamten pädagogischen Personals.
Der SLVN verbindet seine Zustimmung zugleich mit einer weitergehenden Forderung: Die seit 50 Jahren bewährten professionsethischen Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses – Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Lernendenorientierung – müssen gesetzlich abgesichert werden. Wir schlagen hierfür eine entsprechende Ergänzung des § 50 NSchG vor.
Demokratische Schule braucht Partizipation. Sie braucht demokratische Erfahrungen. Sie braucht Lehrkräfte und Schulleitungen, die Haltung zeigen. Und sie braucht einen Rechtsrahmen, der ihnen dafür Klarheit und Sicherheit gibt.
Der vorliegende Erlass ist darauf eine richtige und wichtige Antwort. Er kann und darf aber nicht die letzte sein.
Der Schulleitungsverband Niedersachsen wird deshalb auf seiner Mitgliederversammlung am 24. September 2026 einen umfassenderen Forderungskatalog zur Stärkung der Demokratie vorlegen.
Für den SLVN
Carsten Melchert
Sven Winkler
Stephan Lindhorst
Matthias Aschern
Gregor Ceylan
Jan Pössel
Katja Tank

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