Mehr Freiheit. Mehr Aufgaben. Keine Entlastung.

Hannover, den 30.05.2026

Öffentliche Stellungnahme des SLVN e. V. zu den neuen Grundsatzerlassen an Hauptschulen, Oberschulen und Realschulen

Grundsätzliche Bewertung der Erlassentwürfe

Der SLVN begrüßt grundsätzlich die vorliegenden Anhörungsfassungen der neuen Grundsatzerlasse „Die Arbeit in der Hauptschule“, „Die Arbeit in der Realschule“ sowie „Die Arbeit in der Oberschule“.

Positiv hervorzuheben ist insbesondere, dass den Schulen an zahlreichen Stellen erweiterte Gestaltungsspielräume eröffnet werden. Dies stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Schulen und ermöglicht es, schulische Konzepte stärker an die jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort anzupassen.

Erweiterte Gestaltungsspielräume und Flexibilisierung

Der SLVN misst den erweiterten Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung der Unterrichtsorganisation durch die Einführung beziehungsweise Ausweitung von Kontingentstundentafeln große Bedeutung bei. Diese eröffnen Schulen zusätzliche Handlungsspielräume, um pädagogische Schwerpunktsetzungen sinnvoll umzusetzen und Unterricht stärker an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler auszurichten.

Ebenso ausdrücklich befürworten wir die Möglichkeit, die Fächer Physik, Chemie und Biologie zu einem Fach „Naturwissenschaften“ sowie Erdkunde, Geschichte und Politik zu einem Fach „Gesellschaftslehre“ zusammenzuführen. Diese Regelungen schaffen organisatorische Flexibilität und eröffnen zugleich Möglichkeiten für fachübergreifenden, projektorientierten und lebensweltbezogenen Unterricht.

Positiv bewertet der SLVN darüber hinaus die erweiterten Möglichkeiten zur Organisation des Wahlpflichtunterrichts, etwa durch flexible Kursformate oder Blockmodelle sowie die stärkere Betonung offener Lern- und Arbeitsformen, selbstständigen Lernens und individualisierter Lernprozesse. Diese Ansätze eröffnen pädagogische Chancen und können dazu beitragen, Schülerinnen und Schüler besser auf die Anforderungen einer zunehmend komplexen Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten.

Stärkung pädagogischer Arbeit und gesellschaftlicher Bildungsaufträge

Ebenfalls unterstützt der SLVN die stärkere Verankerung von Verfügungsstunden in den Jahrgängen 5 bis 8 sowie die Möglichkeit zusätzlicher Verfügungsstunden in den Jahrgängen 9 und 10. Die stärkere Verbindung von Klassenleitung, Demokratiebildung, sozialem Lernen, Klassenrat sowie der Förderung emotionaler und sozialer Kompetenzen trägt der schulischen Realität Rechnung und stärkt die pädagogische Arbeit der Klassenleitungen.

Positiv hervorzuheben ist zudem die stärkere Betonung von Demokratiebildung, Vielfalt, Teilhabe, Inklusion, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Verbraucherbildung, Medienkompetenz sowie sozialem Lernen. Die damit verbundenen Zielsetzungen entsprechen den gesellschaftlichen Anforderungen an Schule und verdeutlichen den umfassenden Bildungs- und Erziehungsauftrag aller Schulformen.

Grundsätzlich positiv zu bewerten ist auch die ausdrückliche Stärkung multiprofessioneller Zusammenarbeit. Die Einbindung pädagogischer, therapeutischer und weiterer Fachkräfte kann Schulen in ihrer Arbeit unterstützen und dazu beitragen, Schülerinnen und Schüler individueller zu begleiten.

Fehlende Ressourcen und steigende Belastungen

Gleichzeitig sieht der SLVN an zahlreichen Stellen erheblichen Konkretisierungs-, Unterstützungs- und Entlastungsbedarf.

Deutlich zu kritisieren ist zum Beispiel, dass die Vielzahl zusätzlicher Aufgaben, Fördermaßnahmen, Differenzierungsangebote sowie organisatorischer Öffnungen nicht erkennbar mit zusätzlichen personellen oder zeitlichen Ressourcen hinterlegt wird. In allen drei Erlassentwürfen werden zusätzliche Anforderungen formuliert, ohne dass gleichzeitig erkennbare Entlastungen oder zusätzliche Ressourcen vorgesehen werden. Dies betrifft insbesondere die Bereiche individuelle Förderung, Basiskompetenzsicherung, Demokratiebildung, offene Lernformen, Berufsorientierung, soziale Stabilisierung sowie multiprofessionelle Zusammenarbeit.

Gerade Haupt-, Real- und Oberschulen übernehmen bereits heute in erheblichem Maße Integrations-, Förder-, Präventions- und Unterstützungsaufgaben und arbeiten vielerorts unter angespannten personellen Bedingungen. Die Gefahr besteht daher, dass zusätzliche Anforderungen zwar formal geregelt werden, in der schulischen Praxis jedoch nur eingeschränkt wirksam oder auch gar nicht umgesetzt werden können.

Zunehmende Querschnittsaufgaben und organisatorische Komplexität

Der SLVN kritisiert darüber hinaus die deutliche Ausweitung schulischer Querschnittsaufgaben. Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Verbraucherbildung, Sprachbildung, Medienkompetenz, soziale Kompetenzen sowie individuelle Förderung werden an zahlreichen Stellen zusätzlich hervorgehoben und erweitert. Die damit verbundenen Zielsetzungen sind pädagogisch sinnvoll und gesellschaftlich nachvollziehbar. Gleichzeitig wächst damit jedoch der Umfang schulischer Aufgaben kontinuierlich, ohne dass an anderer Stelle eine erkennbare Entlastung erfolgt.

Auch die ausdrückliche Stärkung offener Lernformen, individualisierten Lernens sowie selbstständiger Arbeitsprozesse stellt grundsätzlich eine begrüßenswerte Entwicklung dar. Gleichzeitig erfordern diese Konzepte erhebliche konzeptionelle, organisatorische und personelle Voraussetzungen. Offene Lernarrangements benötigen stabile Strukturen, intensive Begleitung, geeignete räumliche Bedingungen sowie zusätzliche Abstimmungsprozesse innerhalb der Kollegien. Der damit verbundene Aufwand wird in den Erlassentwürfen aus Sicht des SLVN bislang nicht berücksichtigt.

Die erweiterten Gestaltungsspielräume führen darüber hinaus zu einer erheblich steigenden organisatorischen Komplexität schulischer Arbeit. Flexible Kursmodelle, jahrgangsübergreifende Lerngruppen, Blockmodelle, Differenzierungs- und Förderformate sowie zusätzliche Abstimmungsprozesse erhöhen die Anforderungen an Stundenplanung, Personalsteuerung, Leistungsbewertung und schulinterne Koordination erheblich. Dies dürfte insbesondere kleinere Schulen oder Schulen mit angespannter Unterrichtsversorgung vor erhebliche Herausforderungen stellen.

Musik und Kunst in den Abschlussjahrgängen

Problematisch erscheint dem SLVN zudem die Regelung, wonach bei Nutzung der Kontingentstundentafeln in den Abschlussjahrgängen sichergestellt werden soll, dass alle Unterrichtsfächer gemäß Stundentafel angeboten werden. In der schulischen Praxis besteht die Gefahr, dass insbesondere Fächer des musisch-kulturellen Bereichs lediglich epochal oder halbjährlich mit sehr geringem Stundenumfang unterrichtet werden. Gerade in Musik und Kunst erscheint unter solchen Bedingungen ein nachhaltiger Kompetenzaufbau nur eingeschränkt möglich.

Multiprofessionelle Unterstützung und Chancengerechtigkeit

Positiv ist zwar die stärkere Betonung emotionaler und sozialer Kompetenzen, gleichzeitig wächst jedoch die Erwartung an Schulen, gesellschaftliche und soziale Problemlagen zunehmend kompensieren zu sollen. Dies erfordert aus Sicht des SLVN verlässliche multiprofessionelle Unterstützungsstrukturen sowie zusätzliche zeitliche und organisatorische Ressourcen, die bisher an keiner Stelle berücksichtigt sind.

Auch die stärkere Betonung multiprofessioneller Zusammenarbeit ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Gleichzeitig bleibt jedoch fraglich, in welchem Umfang entsprechende Fachkräfte tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Ohne verlässliche personelle Ressourcen besteht die Gefahr, dass entsprechende Formulierungen vor allem programmatischen Charakter behalten.

Der SLVN sieht darüber hinaus die Gefahr wachsender Unterschiede zwischen Schulen. Schulen mit stabiler Unterrichtsversorgung und günstigen Rahmenbedingungen werden die erweiterten Gestaltungsspielräume deutlich leichter nutzen können als Schulen mit hohen Belastungen oder erheblichen Personalausfällen. Damit besteht das Risiko, dass die vorgesehenen Freiräume in der Praxis nicht überall gleichermaßen wirksam werden können.

Schulformspezifische Anmerkungen

Hauptschule

Für die Hauptschule ist insbesondere die stärkere Ausrichtung auf Berufsorientierung, lebenspraktische Kompetenzen sowie praxisbezogene Bildungsangebote grundsätzlich sinnvoll. Zentrale Aufgabe der Hauptschule ist die Vorbereitung junger Menschen auf Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe.

Gleichzeitig erhöhen die stärkere Verzahnung von Unterricht, Praxistagen, berufsbildenden Maßnahmen sowie Kooperationen mit außerschulischen Partnern den organisatorischen Aufwand für Schulen erheblich. Planung, Koordination, Betreuung und Abstimmung mit Betrieben, berufsbildenden Schulen und weiteren Kooperationspartnern erfordern erhebliche personelle Ressourcen und zusätzliche Zeitbudgets.

Die Ausweitung schulzweigübergreifender und jahrgangsbezogener Unterrichtsformen in organisatorisch zusammengefassten Haupt- und Realschulen schaffen zusätzliche Flexibilität und können insbesondere kleinere Standorte stabilisieren. Gleichzeitig erhöhen sie jedoch die organisatorische Komplexität erheblich und führen zu steigenden Anforderungen an Differenzierung, Leistungsbewertung sowie schulinterne Abstimmungsprozesse.

Auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler Kompetenzen des 9. Schuljahrgangs in zwei Schuljahren erwerben zu lassen, eröffnet grundsätzlich sinnvolle pädagogische Spielräume. Gleichzeitig aber bedarf es hier klarer Kriterien und verlässlicher Rahmenbedingungen.

Realschule

Die stärkere Betonung diagnostischer Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Unterstützungs- und Förderbedarfen bewertet der SLVN ausdrücklich positiv. Die Zielsetzung, Schülerinnen und Schüler individueller begleiten und gezielter fördern zu können, ist pädagogisch sinnvoll und zeitgemäß.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Durchführung, Auswertung, Dokumentation sowie die Ableitung geeigneter Fördermaßnahmen für Schulen und Lehrkräfte einen erheblichen zusätzlichen Arbeits- und Abstimmungsaufwand mit sich bringen. Damit diagnostische Verfahren ihre unterstützende Wirkung tatsächlich entfalten können, benötigen Schulen geeignete Instrumente, fachbezogene Orientierungshilfen, Praxisbeispiele, gezielte Fortbildungsangebote sowie ausreichende zeitliche und personelle Ressourcen. Fehlen diese Rahmenbedingungen, besteht die Gefahr zusätzlicher Belastungen im Schulalltag. Mögliche Anpassungen curricularer Vorgaben einzelner Fächer sollten dabei in enger Zusammenarbeit mit Schulpraktikerinnen und Schulpraktikern entwickelt werden, um eine realistische und im Schulalltag tragfähige Umsetzung sicherzustellen.

Hinzu kommt, dass die Ergebnisse dieser Diagnostik in die individuelle Lernentwicklung einfließen sollen und darüber hinaus eine Erweiterung schulischer Förderkonzepte sowie gegebenenfalls verpflichtender Förderunterricht vorgesehen sind. Inhaltlich ist diese Zielsetzung nachvollziehbar und pädagogisch geboten. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen besteht jedoch die Gefahr, dass diese Maßnahmen vielerorts kaum wirksam umgesetzt werden können.

Der SLVN bewertet die vorgesehene Reduzierung der Anzahl von Klassenarbeiten sowie die erweiterten Möglichkeiten alternativer Leistungsnachweise insgesamt positiv. Schulen erhalten dadurch zusätzliche Freiräume, um unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern angemessener abzubilden. Gleichzeitig eröffnet sich die Chance, Leistungsbewertung vielfältiger, lebensnäher und stärker kompetenzorientiert auszugestalten.

Entscheidend ist dabei jedoch, dass die angestrebte Entlastung der Schülerinnen und Schülern auch tatsächlich erreicht wird. Eine Verringerung der Anzahl schriftlicher Leistungsnachweise darf nicht dazu führen, dass identische Stoffumfänge lediglich auf weniger Leistungsüberprüfungen verteilt werden und sich dadurch Umfang und Verdichtung einzelner Klassenarbeiten weiter erhöhen. Zugleich erscheint es erforderlich, alternative Formen der Leistungsbewertung stärker in den curricularen Vorgaben der einzelnen Fächer zu berücksichtigen. Schulen benötigen hierfür konkrete Orientierungshilfen, fachbezogene Beispiele sowie nachvollziehbare Best-Practice-Modelle. Die Weiterentwicklung curricularer Vorgaben sollte dabei eng mit den Erfahrungen und Rückmeldungen schulischer Praxis abgestimmt werden, um eine fachlich überzeugende und zugleich praktikable Umsetzung zu gewährleisten.

Unklar bleibt bisher, wie Sprechprüfungen künftig eingeordnet werden sollen und welche konkreten Anforderungen insbesondere mit Sprechprüfungen im Fach Deutsch verbunden sind. Hier besteht aus Sicht des SLVN zeitnaher Konkretisierungs- und Fortbildungsbedarf.

Kritisch zu hinterfragen ist darüber hinaus die Formulierung, in allen Fächern liege „ein besonderes Gewicht auf den mündlichen und fachspezifischen Leistungen“. Der Begriff bleibt unbestimmt und erzeugt erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Leistungsbewertung. Dies steht teilweise im Spannungsverhältnis zu bestehenden Vorgaben der Kerncurricula.

Insgesamt wird deutlich, dass der Abschnitt 6 „Leistungsbewertung“ eine Ausschärfung der Begrifflichkeiten und größere Klarheit in den Vorgaben/Regelungen benötigt, um Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Oberschule

Für die Oberschule sieht der SLVN insbesondere bei den neuen Regelungen zur Förderung von Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik zusätzlichen Konkretisierungsbedarf. Die vorgesehene jährliche Entscheidung der Klassenkonferenz über zusätzliche Fördermaßnahmen erscheint organisatorisch und pädagogisch anspruchsvoll. Unklar bleibt insbesondere, nach welchen verbindlichen Kriterien diese Entscheidungen getroffen werden sollen, wie die Fördermaßnahmen konkret ausgestaltet werden und wie der zusätzliche Koordinierungs- und Organisationsaufwand im Schulalltag bewältigt werden kann.

Auch die erweiterten Wahlpflicht-, Profil- und Differenzierungsregelungen erhöhen die organisatorische Komplexität erheblich. Die Vielzahl möglicher Kurskombinationen, Förderformate, Profile und flexibler Organisationsformen führt zu deutlich steigenden Anforderungen an Stundenplanung, Personalsteuerung und schulinterne Abstimmungsprozesse.

Ebenso wie für die RS gilt für die OBS, dass insgesamt deutlich wird, dass der Abschnitt 6 „Leistungsbewertung“ eine Ausschärfung der Begrifflichkeiten und größere Klarheit in den Vorgaben/Regelungen benötigt, um Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Schlussbemerkungen

Die vorliegenden Anhörungsfassungen enthalten zahlreiche sinnvolle Ansätze zur Weiterentwicklung der Hauptschule, Realschule und Oberschule sowie zur Stärkung pädagogischer Gestaltungsspielräume. Damit die vorgesehenen Veränderungen nachhaltig wirksam werden können, bedarf es jedoch klarer Rahmenbedingungen, verlässlicher Unterstützungsstrukturen sowie einer realistischen Berücksichtigung der tatsächlichen Belastungssituation an den Schulen. Zusätzliche pädagogische und gesellschaftliche Anforderungen müssen daher künftig stärker mit entsprechenden Ressourcen, Fortbildungsangeboten und organisatorischen Entlastungen verbunden werden.

Der SLVN geht ferner davon aus, dass das Schuljahr 2026/27 für die betroffenen Schulformen mit Blick auf die Umsetzung der Erlasse den Charakter eines Übergangsjahres haben wird. In diesem Zeitraum werden vor Ort umfangreiche schulische Beratungs- und Entscheidungsprozesse erforderlich sein, insbesondere in Fachkonferenzen, Gesamtkonferenz und Schulvorstand. Schulen benötigen aus Sicht des SLVN grundsätzlich mindestens ein vollständiges Schuljahr, um die vorgesehenen Veränderungen fachlich, organisatorisch und konzeptionell tragfähig vorbereiten und umsetzen zu können.

Beispielhaft zu klären sind dabei unter anderem organisatorische und finanzielle Fragen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Lehrwerke sowie der Anpassung schulinterner Curricula und Arbeitsstrukturen. Insbesondere die mögliche Bildung von Fächerverbünden in den Bereichen „Naturwissenschaften“ und „Gesellschaftslehre“ erfordert intensive Abstimmungsprozesse innerhalb der betroffenen Fachkonferenzen. Damit verbunden sind die Entwicklung neuer schuleigener Arbeitspläne sowie umfangreiche schulinterne Verständigungsprozesse.

Auch die Entscheidung über die Einführung einer Kontingentstundentafel setzt sorgfältige schulinterne Beratungs- und Abwägungsprozesse voraus. Die damit verbundenen pädagogischen, organisatorischen und personellen Auswirkungen müssen umfassend geprüft und im Konsens der schulischen Gremien unter Einbeziehung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern abgestimmt werden. Gerade tiefgreifende Veränderungen der Unterrichtsorganisation, der Leistungsbewertung sowie möglicher Fächerverbünde benötigen daher ausreichend Zeit für Beratung, Planung, Erprobung und schulinterne Verständigungsprozesse.

Für den SLVN
Matthias Aschern
Gregor Ceylan
Jan Pössel
Katja Tank
Stephan Lindhorst
Sven Winkler