Der Ganztagserlass hat jede Bodenhaftung verloren
Gemeinsame Stellungnahme des SLVN e.V., der LNGS e.V., der GGG e.V. und der
GEW zum Erlass “Die Arbeit in der Ganztagsschule“
Eine Vorbemerkung: Die unterzeichnenden Verbände und die GEW arbeiten konstruk-
tiv, kollegial und lösungsorientiert auch und besonders mit dem Kultusministerium zu-
sammen – zum Beispiel im Rahmen von Anhörungsverfahren. Wenn jedoch wie hier
unsere sorgfältig erstellten Hinweise keinen Anruf, keine Mail und nicht einmal eine
Eingangsbestätigung wert sind, haben wir verstanden: Zumindest dieses Anhörungs-
verfahren war nur Partizipationstheater.
Ganztagsschule ist so eine gute Idee: Wer seine Ganztagsschulen aber so ausstattet
wie das Land Niedersachsen, entfernt sich von jedem Qualitätsanspruch. Das hindert
das Kultusministerium nicht daran, so zu tun, als meine man es ernst.
Bereits im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben wir
deutlich gemacht: Der Erlassentwurf ist hinsichtlich der
Begriffe „(inklusive) Bildung“, „Erziehung“ und „Betreu-
ung“ wesentlich zielunklar: Hier wäre der Bildungs- und
Erziehungsauftrag gegenüber Betreuungsansprüchen
stärker hervorzuheben gewesen.
Dieser Einwand ist ebenso ungehört geblieben wie der
Hinweis auf die katastrophale Entwicklung aufgrund des
Ganztagsförderungsgesetzes zum 01.08.2026, die
SLVN und LNGS bereits in „Mandalas statt Mathe“ poin-
tiert angegriffen haben. Auch der Erlass versäumt es, die
Ganztagsgrundschulen vor Anforderungen zu schützen,
die tatsächlich an die Jugendhilfeträger zu richten sind.
Ohne jede Bodenhaftung fantasiert der Erlass von ganz-
heitlicher Bildung mit Sport und Bewegung, mathema-
tisch-naturwissenschaftlichen und sprachlich-geistes-
wissenschaftlichen Angeboten, kultureller, politischer und digitaler Bildung, Sprachför-
derung und Berufsorientierung, handwerklichen Angeboten und Medienkompetenz,
Ernährungs- und Verbraucherbildung und religiöser Bildung, globalen
Herausforderungen und sozialen Kompetenzen, Demokratiebildung und nachhaltiger
Entwicklung – eins wichtiger und ehrenhafter als das andere, additiv aufgelistet und in
krassem Gegensatz zu einer Schulrealität, die alles das nicht abbilden kann mit einer
anteiligen Faktorisierung (in der Verwaltungspraxis 0,75) und einer Ressourcenaus-
stattung nur für Angebote von mindestens zwei Unterrichtsstunden.
Während wir im Schulverwaltungsblatt blättern, erzwingen einige Schulträger Gremi-
enbeschlüsse und Ganztagskonzepte von ihren Schulen, die das Land nicht ausrei-
chend davor schützt, zu reinen Betreuungseinrichtungen anstelle der elternfinanzier-
ten Hortlösungen zu werden. Der Schulvorstandsbeschluss sollte nach unserer Auf-
fassung auch dann Antragsvoraussetzung sein, wenn der Schulträger Antragsteller ist.
Ganztagsschulen wider Willen können nicht im Interesse des Landes liegen.
Ebenso utopisch erscheinen die Vorstellungen von einem gesunden Mittagessen: Der
in 2.10. formulierte Anspruch steht in mehrfacher Hinsicht in Widerspruch zu aktuellen
Pasta-Realitäten. Das betrifft die Qualität der Schulverpflegung ebenso wie die gesell-
schaftliche Etablierung der DGE-Standards, die Teilhabe aller Schüler:innen und die
Tisch- und Esskultur (die z.B. mit dem Betreuungsschlüssel in der Mittagspause zu-
sammenhängt).
Nun ist ja nicht der Anspruch zu kritisieren, sondern die Umsetzung, die überwiegend
in der Verantwortung der Schulträger liegt. Da es wenig Sinn macht, dass das Land
Qualitätsstandards formuliert, die die Kommunen (nicht) umsetzen müssen, hätte ein
innovativer Ganztagserlass die Überprüfung der Umsetzung in den Blick zu nehmen,
statt bei einer Vision guter Schulverpflegung stehen zu bleiben.
Im Ergebnis folgt der Erlass Vorstellungen gelingender Bildungsprozesse und verliert
die Umsetzungsebene aus dem Blick. Die mangelnde Ausstattung der Schulen mit
Personalressourcen und die vernachlässigte Berücksichtigung des Ganztagsförde-
rungsgesetzes führen im Ergebnis dazu, dass dieser Erlass keine Wirksamkeit entfal-
ten kann, sondern vielmehr alle Akteurinnen und Akteure in Schule und insbesondere
die Schulleitungen zwischen Anspruch und Wirklichkeit verzweifeln lässt.
Für den SLVN e.V,
Matthias Aschern
Gregor Ceylan
Jan Pössel
Katja Tank
Für den LNGS e.V,
Jörg Bratz
Marion Borderieux
Claudia Rudat
Petra Binder
Für die GGG e.V.
Ulla Pleye
Für die GEW
Stefan Störmer

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