Für Mitglieder des SLVN gilt ab 01.01.2016 ein Versicherungsschutz mit folgendem Umfang:
1. Dienst- bzw. Amtshaftpflicht bei Personen- und Sachschäden*) Versicherungssumme 10.000.000 €
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der dienstlichen Tätigkeit, mit Ausnahme von Nebenämtern und Nebentätigkeiten. Mitversichert sind z.B. auch – das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln, – das Abhandenkommen von Sachen des Dienstherrn und Schulträgers, – Aufsichtspflichtverletzungen, – die gesetzliche Haftpflicht aus Experimentalunterricht.
2. Vermögensschadenhaftpflicht*) Versicherungssumme: 500.000 € Versicherungsschutz besteht, wenn – ein Dritter von Ihnen geschädigt wird und der Dienstherr Sie in Regress nimmt. – ein von Ihnen Geschädigter direkt an Sie Schadensersatzansprüche stellt. – Sie Ihren Dienstherrn unmittelbar schädigen und er Ersatz von Ihnen verlangt. Weitere Beispiele: – Frist- und Terminversäumnisse – Beschaffung unbrauchbaren Materials – Verletzung der Belehrungs- und Aufsichtspflicht – Versehentliche Nichtbeantragung von Zuschüssen
3. Universal-Straf-Rechtsschutz*) Versicherungssumme: 500.000 € Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Vollstreckungsverfahren und des vorsorglichen Rechtsschutzes bei drohenden Verfahren. Als Schulleiter/in tragen Sie die Gesamtverantwortung (Organisationsverschulden). Absicherung bei Ermittlungsverfahren z.B. wegen des – Vorwurfs der Körperverletzung. – Vorwurfs der Bestechlichkeit. – Vorwurfs der Nötigung und des Amtsmissbrauchs. *)
Die unter Position 1 – 3 dargestellten Beispiele sind Auszüge aus den allgemeinen und besonderen Vertragsbestimmungen des jeweiligen Deckungspartners. Maßgeblich sind jedoch die genauen allgemeinen und besonderen Vertragsbestimmungen und Vereinbarungen des jeweiligen Deckungspartners, welche zukünftig unter unserer Homepage www.slvn.de einsehbar sind.