Vormerken:

Frühjahrstagungen in ...
Oldenburg: 22.02.2012
Braunschweig: 28.02.2012
Lüneburg: 8.03.2012
Hannover: 14.03.2012

Thema:
Schulleitungsaufgabe
Unterrichtsentwicklung
- Diagnostik
- Beratung
- Beurteilung

Schulleiter als Wächter im digitalen Daten-Dschungel?

Pressemitteilung

Der Schulleitungsverband rät Schulleiterinnen und Schulleitern davon ab, eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung, stellvertretend für alle Beschäftigten, die rechtmäßige Handhabung der Mediennutzung an ihren Schulen bestätigen. Eine solche Erklärung muss in der Verantwortung eines jeden einzelnen Nutzers liegen, eine investigative Überprüfung verbietet sich und ist unter den gegebenen Bedingungen nicht praktikabel.  

Mitten in den Vorbereitungen für die Halbjahreszeugnisse und den Abschluss des 1. Schulhalbjahres sind die niedersächsischen Schulleiterinnen und Schulleiter am 20.01.2012 durch die Niedersächsischen Landesschulbehörde aufgefordert worden dafür zu bürgen, dass sich auf den von der Schule genutzten lokalen und externen Rechnern und Speichersystemen keine Digitalisate von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken befinden.

Die Niedersächsische Landesschulbehörde bezieht sich dabei auf den Gesamtvertrag zum Fotokopieren an Schulen vom 21.12.2010 und einen Erlass vom 20.10.2011. Den Lehrern und Mitarbeitern der Schulen ist der Erlass durch die Schulleiter bekannt gegeben worden. Hinweise zur praktischen Umsetzung sind den Schulen bis heute allerdings nicht worden.

Mit Stichtag 25.01.2012 sollen niedersächsische Schulleiterinnen und Schulleiter alle von der Schule genutzten lokalen und externen Rechner und Speichersysteme – ob eigen- oder fremdbetrieben – geprüft und bis zum 10.02.2012 mit ihrer Unterschrift dafür gebürgt haben, dass Lehrer und Mitarbeiter ihrer Schule keine Digitalisate von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf diesen Rechnern gespeichert haben.

Das heißt, die Schulleiterinnen und Schulleiter haben genau 5 Tage Zeit, alle Rechner und Speichersysteme der Schule zu durchsuchen, in den Ordnern der Kolleginnen und Kollegen zu „schnüffeln“ oder in Erklärungen und anschließenden Befragungen herauszufinden, ob es solche Digitalisate in irgendwelchen Ordnern gibt.  Berücksichtigt werden müssten konsequenterweise auch Lehrer und Mitarbeiter, die nicht mehr an der Schule sind.

Wie soll diese Prüfung technisch umgesetzt werden? Ressourcen und Fachwissen stehen für eine solche Überprüfung des Datenbestandes in den Schulen nicht zur Verfügung.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwiefern hier nicht Grenzen bzgl. des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf das Datenschutzgesetz überschritten werden. Bei dem Versuch, den Datenbestand der Schule zu sichten, würden Schulleiter womöglich gegen geltendes Recht verstoßen.

Aufgrund der Unmöglichkeit, die der Erklärung zugrunde liegende Aussage “Keine Digitalisate …” zu prüfen und dem Umstand Rechnung tragend, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Überprüfung der Schulrechner durch Dritte nicht gegeben sind, rät der Niedersächsische Schulleitungsverband (SLVN) Schulleiterinnen und Schulleitern davon ab, die Erklärung in dieser Form zu unterschreiben.

Schulleiterinnen und Schulleiter haben den Erlass zur Mediennutzung den Lehrern und Mitarbeitern ihrer Schulen schon Ende letzten Jahres bekannt gegeben. Sie haben entsprechende Instruktionen erteilt und damit im Rahmen ihrer Verantwortung für die Umsetzung des Erlasses hinreichend Sorge getragen.

Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen: Stellungnahme

Stellungnahme des Schulleitungsverbandes Niedersachsen e.V. (SLVN) zum Entwurf der Regierungsfraktionen „Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen“ (Drucksache 16/4137)

Der Schulleitungsverband Niedersachsen e.V. (SLVN) begrüßt die Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen durch die Bundesrepublik Deutschland. Aus unserer Sicht sollte jede Schülerin und jeder Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung das uneingeschränkte Recht haben, eine allgemeine Schule zu besuchen.

Das Land Niedersachsen steht in der Pflicht, in allen Schulen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Schülerinnen und Schüler eine in Qualität und Umfang optimale sonderpädagogische Förderung erhalten. weiter lesen …

Schulleitungsverband im Gespräch mit dem Kultusminister

Am 22.11.2011 trafen sich die Vorstandsmitglieder Thorsten Frenzel-Früh, Hans-Joachim Lübker, Brigitte Naber und Peter Walte im Kultusministerium mit Herrn Dr. Althusmann. In einem konstruktiven, freundlichen Gespräch, das länger als eine Stunde dauerte, wurden auf Wunsch des Schulleitungsverbandes die Themen Arbeitszeitverordnung für Schulleitungen, Verwaltungskräfte an Berufsbildenden Schulen und Ausstattung von Ganztagsschulen besprochen. weiter lesen …

Honorarverträge: Schulleiter sind Pädagogen und keine Juristen

Pressemitteilung

Mit Empörung hat der Schulleitungsverband Niedersachsen (SLVN) darauf reagiert, dass gegen niedersächsische Schulleiterinnen und Schulleiter wegen möglicherweise rechtswidriger Honorarverträge strafrechtlich ermittelt wird. weiter lesen …

Inklusion: Ja – Sparmodell: NEIN!

SLVN zur Umsetzung inklusiver Beschulung  in Niedersachsen - Pressemitteilung 

Der Schulleitungsverband Niedersachsen e.V. (SLVN) begrüßt die Ratifizierung der UN-Konventionen zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen durch die Bundesrepublik Deutschland. Aus unserer Sicht sollte jede Schülerin / jeder Schüler mit  einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung das uneingeschränkte Recht haben, eine allgemeine Schule zu besuchen. Das Land Niedersachsen steht in der Pflicht, in allen Schulen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Schülerinnen und Schüler eine in Qualität und Umfang optimale sonderpädagogische Förderung erhalten können.

Aus der Sicht des SLVN müssen für das Gelingen von Inklusion folgende Bedingungen erfüllt sein: weiter lesen …

Ganztagsschulen mit Qualität statt Etikettenschwindel

Pressemitteilung

1. Anforderungen an ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot  
Die Erkenntnisse aus den PISA – Studien zeigen, dass mit der derzeitigen Stundentafel von max. 6 Unterrichtsstunden täglich das Lernspektrum und die Lernkultur der Schüler und Schülerinnen in Blick auf die gesellschaftlichen Anforderungen nicht ausreichend erweitert werden kann. Die Erziehungshilfen und Anleitungen zum richtigen Lernen, zur aktiven und sinnvollen Freizeitnutzung, die in den Familien gegeben werden sollten, sind im Ausmaß und in der Art so unterschiedlich, dass man nicht mehr von gleichen Start- und Bildungschancen sprechen kann. Diese unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden, wie die Ergebnisse verschiedener Studien zeigen, zurzeit nur unzureichend berücksichtigt.  weiter lesen …

Inklusion beginnt im Kopf …

… Bedingungen für eine erfolgreiche gemeinsame Beschulung lautete das Thema der diesjährigen Herbsttagung des Schulleitungsverbandes Niedersachsen (SLVN) am 5. Oktober 2011 in Celle. Von Kultusminister Dr. Bernd Althusmann wurden im Rahmen der Veranstaltung Antworten zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Behinderten und damit die Realisierung des Rechts aller Kinder auf eine gemeinsame, inklusive Bildung und Erziehung erwartet. Mit Prof. Dr. Clemens Hillenbrand, Leiter des Instituts für Sonder- und Rehabilitationspädagogik an der Universität Oldenburg hatte der Schulleitungsverband einen Experten zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems eingeladen. weiter lesen …

Herbsttagung 2011: Material

Hier finden Sie – wie auch im nächsten Blickpunkt
- die Ansprache von Herrn Frenzel-Früh
- die PowerPoint-Präsentation und
- das Manuskript von Prof. Hillenbrand.

Presseecho:
Artikel in der TAZ
CelleHeute über die Herbsttagung

Fotos von der Tagung …

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Neu in der Geschäftsstelle

Seit dem 1. August wird die Geschäftsstelle des SLVN von Beate Nitschke betreut. Wie gewohnt ist sie dienstags und donnerstags von 9.00 bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle erreichbar.

Frau Jagel, die diesen Posten in den vergangenen Jahren zuverlässig wie kompetent betreut hat, befindet sich seit Ende Juli im Ruhestand.

Die Herbsttagung

Mit dem Herbst naht auch der Termin für unsere Herbsttagung. Am 5.10.2011 bieten wir wie in den vergangenen Jahren in der Celler Union Informationen und Anregungen zu einem Thema, das Schulleitungen in Niedersachsen bewegt. Der Titel der Veranstaltung:

Inklusion beginnt im Kopf – Bedingungen für eine erfolgreiche gemeinsame Beschulung

Mehr zum Programm entnehmen Sie bitte unserem Flyer zur Veranstaltung, der auch bereits zu Ihnen unterwegs ist.

Hilfen zur Anreise finden Sie auf der Website der Celler Congress Union.

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