Vormerken: Herbsttagung
am 2.10.2012
in Celle
Themen:
> Lernen - aus Sicht des Gehirns (Prof. Herrmann, Tübingen)
> 30 Jahre SLVN - eine Bilanz
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Die Stiftung UNI Hildesheim teilt mit, dass sich der Termin für die
HILDESHEIMER PÄDAGOGISCHEN(FACH-)TAGE verändert hat:
8.06.2012 Sprachentag
9.06.2012 MINT-Tag
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Wie Der Lehrerfreund meldet, wird es keinen sog. Schultrojaner geben. Auch die dienstliche Erklärung zum Thema Digitalisate hat sich damit wohl erledigt. Dies ist offenbar das Ergebnis einer Nachverhandlung der Bundesländer mit den Schulbuchverlagen. Wie in Zukunft mit digitalen Inhalten für den Unterricht zu verfahren ist, bleibt jedoch einstweilen offen. Mehr dazu online unter Lehrerfreund.de.
Update: Dazu die Pressemitteilung des Bayerischen Kultusministeriums.
Reaktion des Kultusministers auf Proteste der Verbände:
“Hannover: Im Streit um mögliche Raubkopien auf Schulrechnern will Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) jetzt doch nicht mehr auf eine dienstliche Erklärung der Schulleiter pochen. Schon vor Monaten hatte das Land die Rektoren aufgefordert, mit einer Unterschrift zu garantieren, dass auf ihren Schulrechnern keine illegalen Kopien seien. Die Lehrerverbände waren dagegen Sturm gelaufen. Solange es keine bundeseinheitliche, praxistaugliche Einigung mit den Verlagen gebe, werde er die Forderung nach einer dienstlichen Erklärung aussetzen, sagte Althusmann. Das reicht nach Ansicht der Linken nicht. Schon unterschriebene Erklärungen von Schulleitern müssten vernichtet werden, sagte Schulexpertin Christa Reichwaldt.”
dö / Hannoversche Allgemeine Zeitung 27.04.2012
Pressemitteilung
“Die vom Kultusminister vorgelegte Kabinettsbeschlussfassung für die Arbeitszeitverordnung der Schulleiterinnen und Schulleiter, die künftig als Unterabschnitt in der „Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen“ (Nds. ArbZVO Schule) enthalten sein soll, kann nur als große Enttäuschung für die Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen angesehen werden.
Nur wenige Regelungen der Entwurfsfassung vom 10. Mai 2011 sind zum Positiven geändert worden: So soll die Dokumentationspflicht entfallen sowie die im Entwurf gestrichene Leitungsstunde für konrektorlose kleine Schulen wiederhergestellt werden. Die Kann-Regelung im Kontext dienstrechtlicher Befugnisse wird verbindlich.
Alle übrigen vom Schulleitungsverband Niedersachsen (SLVN) geforderten Änderungen bleiben unberücksichtigt:
- Eine explizit eigene ArbZVO für Schulleiterinnen und Schulleiter ist nicht vorgesehen; sie ist Teil der Arbeitszeitverordnung der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen.
- Schulleitungen kleiner Schulen erhalten keine zusätzliche Entlastung durch mehr Leitungszeit.
- Weiteres Personal, wie Pädagogische Mitarbeiter oder Honorarkräfte, finden bei der Berechnung der Leitungszeit keine Berücksichtigung.
- Die vorgesehenen Regelungen erfolgen weiterhin schulformbezogen, ein eigenes Berufsbild „Schulleiter/Schulleiterin“ entsteht nicht.
Als besonders enttäuschend wertet der SLVN die Substanz der Verordnung:
Mit 180 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) fällt die Leitungszeit für die rund 3800 Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen weit dürftiger aus als die im Vorfeld diskutierte Entlastung. Hier war angesichts der immens gewachsenen Schulleitungsaufgaben einst von 225-245 VZLE die Rede. Das Geld für zusätzliche Entlastung von Schulleiterinnen und Schulleitern ist offenbar vorhanden, wird aber nicht in die Schulen gegeben.
Stattdessen werden demnächst 120 zusätzliche Stellen für die Niedersächsische Landesschulbehörde bereitgestellt – Verwendungszweck unbekannt. Dies kann nur als Abkehr von der Eigenverantwortlichen Schule hin zu einer stärkeren dienstaufsichtlich geprägten Organisation des Schulwesens gewertet werden.
„Eine ArbZVO für Schulleiterinnen und Schulleiter ist daran zu messen, ob es ihr gelingt, jenes Maß an Leitungszeit zu definieren, welches den Erfordernissen von Qualitätsentwicklung in den Schulen gerecht wird“, sagt Verbandsvorsitzender Thorsten Frenzel-Früh. „Gute Leitung braucht Zeit!“
Mit der vorliegenden Verordnung zeige sich, dass der Kultusminister eine historische Chance verpasst, seine wichtigsten Führungskräfte im Unternehmen Schule zu stärken.”
Hier finden Sie die ArbZVO-Schule ab 1.08.2012 mit anhängender Begründung.
Wie ist Ihre Meinung zur neuen Arbeitszeitverordnung für Schulleitungen? Senden Sie Ihre Stellungnahme an arbzvo@slvn.de! Wir sammeln Ihre Mails und geben sie – auf Wunsch anonymisiert – im Rahmen der Herbsttagung am 2.10.2012 in Celle an den Kultusminister weiter.
Pressemitteilung
In einem Schreiben der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 10.04.2012 werden die niedersächsischen Schulleiterinnen und Schulleiter erneut zur Abgabe einer dienstlichen Erklärung bzgl. digitaler Kopien auf schulischen Rechnern aufgefordert.
Dort heißt es: „Die eingeforderte Erklärung setzt nur voraus, dass die jeweilige Schulleiterin oder der jeweilige Schulleiter die rechtmäßige Handhabung der Verwendung der schulisch genutzten Rechner und Speichersysteme nach eigenem Ermessen in geeigneter Weise sicherstellt.“
Aus Sicht des Schulleitungsverbandes Niedersachsen (SLVN) erfüllen Schulleiterinnen und Schulleiter bereits dann ihre Verpflichtung, wenn sie ihre Kollegien mit Hilfe der von der Kultusministerkonferenz herausgegebenen Informationsmaterialien in geeigneter Weise über die rechtlichen Bestimmungen zum „Urheberrecht beim Fotokopieren“ unterrichten. Mit entsprechenden Instruktionen tragen sie im Rahmen ihrer Verantwortung hinreichend Sorge für die Umsetzung der geltenden Rechtsnormen zur Mediennutzung.
Diese Handlungsweise ist der Landesschulbehörde, wie wir wissen, von zahlreichen Schulleiterinnen und Schulleitern auch schriftlich mitgeteilt worden.
Die im April erneut von der Landesschulbehörde geforderte dienstliche Erklärung bleibt aus Sicht des SLVN weiterhin zweifelhaft, weil eine Überprüfung aller Dateien schulischer Rechner und Speichersysteme objektiv nicht möglich ist und sie insofern keine Gewähr bieten würde.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter können keine Verantwortung dafür tragen, dass der Versuch, mit den Rechteinhabern (Bildungs- und Schulbuchverlage) eine für Schulen praktikable Lizenzvereinbarung zu finden, fehlgeschlagen ist.
Daher fordert der SLVN die Kultusministerkonferenz auf, mit den Verlagen Lizenzvereinbarungen zu treffen, welche die digitale Arbeit mit den Lehrwerken zu Unterrichtszwecken ohne Einschränkung sicherstellt. Nur so kann der Einsatz moderner Medien im digitalen Zeitalter an den Schulen gewährleistet werden.
Heute fand in Hannover die letzte der Regionaltagungen statt. Mit jeweils gut 100, in Hannover sogar 150 Teilnehmern waren die Veranstaltungen durchweg gut besucht. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen im Landtag, der Landesschulbehörde, des NLQ und der Elternräte machten durch ihre Anwesenheit deutlich, dass ihnen das Thema Unterrichtsentwicklung als Schulleitungsaufgabe wichtig ist.
Die Inhalte des Vortrages von Herrn Prof. Helmke bzw. Frau Dr. Helmke können Sie wie versprochen auf deren Website bei der Universität Koblenz-Landau herunterladen. Das für den Download notwendige Passwort ist Ihnen während des Vortrages mitgeteilt worden. Den EMU (Evidenzbasierte Methoden der Unterrichtsdiagnostik) finden Sie unter www.unterrichtsdiagnostik.info.
Hier finden Sie die Rede von Thorsten Frenzel-Früh.
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Schulleitungsaufgabe Unterrichtsentwicklung - Diagnostik – Beratung – Beurteilung
Thema der diesjährigen Regionaltagung des Schulleitungsverbandes Niedersachsen (SLVN) ist die Weiterentwicklung des Kernprozesses Unterricht als Schulleitungsaufgabe. Durch die Einführung der eigenverantwortlichen Schule ist Schulleiterinnen und Schulleitern mehr Steuerungsverantwortung übertragen worden, die selbstverständlich auch die Qualitätssicherung und -entwicklung sowie die Qualitätsevaluation von Unterricht umfasst. Zu ihren Aufgaben gehört es, Lehrkräfte in ihrem Unterricht zu besuchen, sie zu beraten und Kolleginnen und Kollegen, die noch in der Ausbildungs- oder Bewährungsphase sind oder sich aber auf Funktionsstellen bewerben, zu beurteilen.
Schulleiterinnen und Schulleiter müssen sich entsprechend fragen: Was zeichnet qualitativ guten Unterricht aus? Was sind valide Beurteilungskriterien? Besonders an Schulen, die sich zurzeit im Umbruch befinden, z. B. in der Umwandlung zur Oberschule oder Integrierten Gesamtschule, stellt sich die Frage: Wie gelingt es, Unterricht neu zu denken und entsprechend weiterzuentwickeln? weiter lesen …
“Die mit Verfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 20.01.2012 von den Schulen eingeforderte dienstliche Erklärung (Bestätigung) setzt lediglich voraus, dass die jeweilige Schulleiterin oder der jeweilige Schulleiter die rechtmäßige Handhabung der Verwendung der schulisch genutzten Rechner und Speichersysteme in geeigneter Weise eigenverantwortlich sicherstellt. Dafür ist es nicht erforderlich, dass jeder Rechner oder jedes Speichersystem persönlich durch die Schulleiterin oder den Schulleiter überprüft wird. Wenn die Schulleiterinnen und Schulleiter selbst die in Rede stehenden Digitalisate nicht erkennen können, können sie von den Lehrkräften, die Zugriff auf die Schul-PC´s haben, eine Erklärung erbitten, dass sie keine Digitalisate auf den Schul-PC´s abgespeichert haben.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter wurden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde auf Anfrage entsprechend informiert.”
Der SLVN-Vorstand hat in einem Schreiben an das MK vom 23.01.2012 festgestellt, „ dass die Schulleiterinnen und Schulleiter des Landes Niedersachsen zeitlich, rechtlich, fachlich und organisatorisch nicht in der Lage sind, die geforderte Erklärung abzugeben und im Vorfeld die geforderte Überprüfung der lokalen und externen Rechner und Speichersysteme gemäß der geforderten Bedingungen durchzuführen. Wir haben diese Aussage auch mit Beispielen begründet.
Mit Schreiben vom 24.01.2012 hat das Ministerium auf unsere Feststellungen reagiert. Wir interpretierten die Aussagen in diesem Schreiben so, dass Ministerium und Landesschulbehörde noch Abstimmungsbedarf haben. Dieses wurde auch in einem Telefonat , dass Norbert Vietheer mit dem MK führte, deutlich.
Seit diesem Telefongespräch haben wir weder vom MK noch von der Landesschulbehörde in dieser Sache etwas gehört. Es drängt sich die Vermutung auf, dass durch das jetzt erfolgte Engagement der politischen Parteien, sowie der Verbände GEW und VBE, intensiv an einer Neugestaltung der Abfrage gearbeitet wird.
Stellungnahme des Schulleitungsverbandes Niedersachsen (SLVN) zum Änderungsentwurf zum RdErl. d. MK v. 16.12.2004 „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“
Der Schulleitungsverband Niedersachsen e.V. (SLVN) begrüßt den hinter dem Erlass stehenden Anspruch an das schulische Bildungsangebot, allen Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten, die Möglichkeit zur Erledigung von Hausaufgaben in der Schule zu eröffnen und hierzu in den Schulen Hilfen anzubieten.
Im Kontext des Ausbaus von Ganztagsschulen und der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Ganztagsangebot unterstützt der Schulleitungsverband eine Kürzung der häuslichen Arbeitszeit. An allen Ganztagsschulen, auch den offenen, muss dann allerdings auch eine Betreuung der Hausaufgaben in den Schulen durch pädagogische Fachkräfte gewährleistet sein. Samstage und Sonntage sowie die Ferienzeiten müssen den Schülerinnen und Schüler – mit den im Erlassentwurf genannten Ausnahmen – zur freien Verfügung stehen.
Solange die Schülerinnen und Schüler Halbtagsschulen besuchen, sollten die bisherigen Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand für Hausaufgaben am Nachmittag ihre Gültigkeit behalten.
Pressemitteilung
Der Schulleitungsverband rät Schulleiterinnen und Schulleitern davon ab, eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung, stellvertretend für alle Beschäftigten, die rechtmäßige Handhabung der Mediennutzung an ihren Schulen bestätigen. Eine solche Erklärung muss in der Verantwortung eines jeden einzelnen Nutzers liegen, eine investigative Überprüfung verbietet sich und ist unter den gegebenen Bedingungen nicht praktikabel. weiter lesen …
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